Die für den Emissionshandel zuständige Stelle des Deutschen Umweltamtes, die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt), hat nun einen Kriterienkatalog veröffentlicht, der Verbrauchern, die ihre persönlichen Treibhausgasemissionen kompensieren möchten, eine Hilfestellung für die Auswahl des Anbieters an die Hand gibt. Der Kriterienkatalog könnte sich zu einem Standard entwickeln, an dem sich seriös arbeitende Anbieter zukünftig orientieren.
Vier Kriterien
1. Vermeidung von Treibhausgasemissionen hat Vorrang vor deren Kompensation
Es ist im Grunde selbstverständlich: Vermeidung geht vor der Kompensation von Treibhausgasen. Das Umweltbundesamt (UBA) fordert daher, dass die Anbieter von Kompensationsleistungen den Verbraucher informieren müssen, wo Emissionen in welcher Höhe entstehen und welche Einsparpotenziale im Einzelfall vorhanden sind. Einsparungsmöglichkeiten beim Energieverbrauch, Steigerung der Energieeffizienz, verändertes Mobilitäts- und Freizeitverhalten oder Konsumverhalten sind hier die maßgeblichen Stichworte.
Die Kompensation für hohe THG-Emissionen, die relativ leicht vermeidbar wären (angeführt sind hier hochmotorisierte Kraftfahrzeuge) ist daher nicht im Sinne der Sache.
Den Anbietern „klimaneutraler“ Waren, Veranstaltungen oder Dienstleistungen schreibt das UBA ins Stammbuch, dass sie vor der Kompensation alle Möglichkeiten zur Vermeidung und Reduktion ausgeschöpft haben sollten. Angeführt werden hier als Beispiele die Optimierung der Energieeffizienz oder die Nutzung von Strom aus regenerativen Quellen.
Der Ausdruck „klimaneutral“ steht hier in Anführungszeichen, weil die DEHSt diesen Begriff für nicht angemessen hält „da er suggeriert, der Ausstoß klimaschädlicher Gase sei folgenlos. Für angemessener halten wir die Bezeichnungen ‚klimafreundlich’ oder ‚klimabewusst’“
2. Realitätsnahe Emissionsberechnung
Eine möglichst realistische Einschätzung der (unvermeidbar) entstehenden Emissionen ist die Voraussetzung für eine adäquate Kompensation.
Deshalb fordert der Leitfaden, dass ein Mindestmaß an konkreten Einzeldaten abgefragt wird und der Anbieter nicht nur von Durchschnittswerten ausgeht. Je pauschaler die Emissionsberechnung erfolgt, desto weniger aussagekräftig ist das Ergebnis. Darin sei die Ursache zu suchen, dass verschiedene Rechner für denselben Vorgang zu stark abweichenden Ergebnissen kommen. Man habe elf Rechner daraufhin überprüft, welche Ergebnisse für einen Flug von Berlin nach Brüssel angezeigt werden. Dabei sei der höchste Wert sieben Mal höher gewesen als der niedrigste.
Das Umweltbundesamt empfiehlt daher seinen CO2-Emissionsrechner (der zusammen mit dem IFEU Heidelberg und der avantTime / KlimAktiv (Tübingen) entwickelt wurde. Dieser CO2-Rechner findet sich unter http://www.umweltbundesamt.de/klimaschutz/index.htm
Dass gerade Flugreisen so stark voneinander abweichen, sei auf die Berücksichtigung des RFI-Faktors zurückzuführen. Dieser Faktor versucht, die höhere Klimawirksamkeit von Langstreckenflügen in großer Höhe nachzubilden. Die Höhe des RFI-Faktors ist strittig. Der Weltklimarat (IPCC) legt einen Durchschnittswert für alle Flüge (unabhängig von der Länge) von 2,7 zu Grunde, das Umweltbundesamt empfiehlt einen RFI von 3.
Die Unsicherheit über die Höhe des RFI rechtfertige es aber keinesfalls, ihn außer Acht zu lassen.
Für „klimaneutrale“ Produkte müsse die Berechnung nach anerkannten Standards (z.B. nach ISO) zu erfolgen und von unabhängigen Dritten verifiziert werden. Zur zeit würden internationale Standards entwickelt, um den „Carbon Footprint“ zu ermitteln, die für den gesamten Lebenszyklus von Produkten gelten. An diesen sollten sich auch die jeweiligen CO2-Rechner orientieren.
3. Anspruchsvolle und nachvollziehbare Kompensation
Die Kompensation der berechneten Emissionen erfolgt über Klimaschutzprojekte, die der Anbieter entweder selbst durchführt oder sie durch Dritte erwirbt.
Bei der Qualität der Klimaschutzprojekte ergäben sich große Unterschiede, so dass hier zu fordern sei, dass die Zusätzlichkeit(1) sichergestellt und durch Dritte überprüft sein müsse,
die Emissionsreduktionen realistisch und laufend verifiziert sein sollten,
bei Senkenprojekten (Aufforstungen) die Dauerhaftigkeit sicher gestellt sein müsse und
die Löschung der Zertifikate sofort erfolgt und nachgewiesen sein müsse.
Zertifikate aus Projekten nach dem „Gold Standard“ generieren sich ausschließlich aus den Kategorien Erneuerbare Energien und Energieeffizienz und werden zusätzlich auf nachhaltige Entwicklung in den Bereichen Umwelt, Soziales und Wirtschaft überprüft. Diese Zertifikate seien deshalb für eine anspruchsvolle Kompensation besonders zu empfehlen.
4. Transparenz des Kompensationsangebotes
Will der Verbraucher nach den vorgenannten Kriterien einen Anbieter beurteilen, setzt dies eine umfassende Information des Verbrauchers durch den Anbieter voraus.
Dies beginnt damit, dass der Verbraucher darüber informiert wird, wie Kompensation und Klimaschutzprojekte funktionieren. Darüber hinaus sollte vom Anbieter darüber informiert werden, wie er in durch persönliche Verhaltensänderungen Treibhausgas-Emissionen reduzieren kann (Reduktion vor Kompensation).
Außerdem sollte der Verbraucher darüber in Kenntnis gesetzt werden, auf welchen Grundlagen die Emissionsberechnung erfolgt und durch welche Art von Zertifikaten der Treibhausgas-Ausgleich vorgenommen wird. Dazu müsse der Verbraucher auch über die einzelnen Kompensationsprojekte informiert werden. Dies beinhalte neben den Angaben von Standort und Maßnahme auch die Erläuterungen über Menge und Zeitraum der erzielten Emissionsreduktionen und eine Erläuterung zur Zusätzlichkeit des Projekts.
Preis und Leistung des Angebotes müssen transparent sein und der Verbraucher muss wissen können, welcher Anteil des Preises direkt dem Projekt und welcher der notwendigen Verwaltung zufließe.
Beim Angebot von „klimaneutralen“ Produkten müsse erkennbar sein, auf welche Phasen des Produktzyklus sich die Kompensation beziehe (Herstellung, Vertrieb, Transport, Nutzung der Ware).
(1) Die Zusätzlichkeit ist ein zentrales Kriterium für die Gutschriftenvergabe bei Klimaschutzprojekten. Es sollen nur dann Gutschriften vergeben werden, wenn es sich um Projekte handelt, die zu zusätzlichen Emissionsminderungen führen, die ohne das Projekt nicht stattgefunden hätten (Business as usual).
Den „Leitfaden zur freiwilligen Kompensation von Treibhausgasemissionen“ der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) finden Sie hier (Bild rechts anklicken)
Aus dem Leitfaden wurde eine Zusammenfassung mit vier Hauptaspekten erstellt, die zugleich als eigenständige „Checkliste“ für die Beurteilung von Angeboten dienen kann (Bild links)

