Das Bundesumweltministerium hat deshalb eine Studie in Auftrag gegeben, die mögliche Qualitätskriterien für zukünftige CDM-Projekte entwickelt. Unter anderem wurde die Übertragbarkeit des Premium-Labels „Gold Standard“ untersucht. Die Ergebnisse der Studie liegen jetzt vor.
Empfehlungen zur Reform des CDM
Das BMU hat das Wuppertal Institut mit der Durchführung dieses Forschungsvorhabens beauftragt, dessen Ergebnisse nun vorliegen. Die WissenschaftlerInnen empfehlen, zusätzliche verpflichtende Genehmigungsanforderungen in das CDM-Regelwerk aufzunehmen, die Zusatznutzen für die nachhaltige Entwicklung sicherstellen und die ökologische Integrität des Mechanismus stärken. Diese Zusatzanforderungen umfassen unter anderem eine erweiterte Prüfung der ökologischen und sozioökonomischen Folgewirkungen der Projektaktivität. So soll beispielsweise die Luft- und Wasserqualität, Folgen für die Biodiversität als auch die Bewahrung des kulturellen Erbes am Projektstandort berücksichtigt werden.
Darüber hinaus schlagen die AutorInnen vor, eine deutlich erweiterte Bürgerbeteiligung vorzuschreiben. Ein Monitoringplan soll helfen, diese Zusatzanforderungen zu dokumentieren; dessen Einhaltung wird von der Designated Operational Entity (DOE) verbindlich geprüft. Ferner soll die Klimawirkung der Projekte durch verstärkte Prüfung der Zusätzlichkeit sichergestellt werden, unter anderen durch standardisierte Baselines oder eine robustere Finanzanalyse.
Umsetzung auf UN-Ebene
Die Studie empfiehlt, diese Änderungen auf Ebene der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) umzusetzen. Damit könnte auch die Skepsis vieler Gastländer überwunden werden, den Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung stärker zu prüfen. Denn wenn verbindliche Zusatzanforderungen für alle Gastländer eingeführt würden, könnten gefürchtete Wettbewerbsnachteile ausgeschlossen werden. Die Studie entwirft zusätzlich alternative Szenarien für Regelungen einzelner Staaten oder Staatengruppen.
Hintergrund
Hintergrund für das Forschungsvorhaben war die gegenwärtige Kritik an der fehlenden Zusätzlichkeit von Projekten. Mit dem Konzept der Zusätzlichkeit (Additionality) soll sichergestellt werden, dass nur Projektaktivitäten gefördert werden, die von einer business-as-usual-Entwicklung abweichen. Sind CDM-Projekte nicht zusätzlich, kommt es zu einem Anstieg der weltweiten Treibhausgasemissionen.
Auch stellen viele Beobachter die Frage, ob die Projektaktivitäten tatsächlich die nachhaltige Entwicklung in den Gastländern befördern, wie es im Kyoto-Protokoll vorgesehen ist. Dies wird von den Gastländern der CDM-Projekte überprüft. Die Studie hat deshalb neben CDM-Projekten auch die Genehmigungspraxis ausgewählter Gastländer untersucht.
Die Studie „Further Development of the Project-Based Mechanisms in a Post-2012 Regime“ steht als Download zur Verfügung unter www.jiko-bmu.de/891 (Bild anklicken)

Trotz seiner Erfolge nimmt die Kritik am 