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Kopenhagener Klimavereinbarung : Europäische Union notifiziert Reduktionsziele der EU (29.01.2010)

Die Europäische Union hat am 28.01.2010 ihr Engagement für die Kopenhagener Klimavereinbarung offiziell bestätigt und ihre Emissionsreduktionsziele notifiziert. In einem gemeinsamen Schreiben des spanischen Ratsvorsitzes und der Europäische Kommission wurde offiziell bekannt gegeben, dass die EU bereit sei, ihren Verpflichtungen aus der Vereinbarung nachzukommen, und benannte informationshalber die für die EU verbindlichen THG-Reduktionsziele für 2020. Die EU wird ihre Gesamtemissionen einseitig auf 20 % unter dem Wert von 1990 reduzieren, und stellt eine noch stärkere Reduzierung um 30 % in Aussicht, sofern andere Großemittenten zustimmen, ihren Teil dieser globalen Aufgabe zu übernehmen. Nach der Vereinbarung sollen die Reduktionsziele bis 31. Januar 2010 notifiziert werden.

Kommissionspräsident Barroso Bild: EUHierzu erklärte Kommissionspräsident José Manuel Barroso: „Die EU ist entschlossen, die Kopenhagener Vereinbarung so schnell wie möglich umzusetzen und den Weg für das Klimaübereinkommen zu bereiten, das wir brauchen, um die Erderwärmung unter 2°C zu halten. Die Vereinbarung ist Grundlage für dieses künftige Übereinkommen, und ich fordere daher alle Staaten auf, sich zu der Vereinbarung zu bekennen, dem Beispiel der EU zu folgen und ambitiöse Emissionsziele bzw. Maßnahmen zu notifizieren.”

Europas Umweltkommissar Stavros Dimas: „Es muss schnell gehandelt werden, damit die Kernpunkte der Vereinbarung wie die Schnellstartfinanzierung zugunsten von Entwicklungsländern, die Bekämpfung der Entwaldung und die Entwicklung und der Transfer von kohlenstoffarmen Technologien in die Praxis umgesetzt werden können.”

Die Vereinbarung von Kopenhagen

Die Vereinbarung von Kopenhagen war das wichtigste Ergebnis der UN-Klimakonferenz vom 7.-19. Dezember 2009 in Kopenhagen. Das 2 ½ -seitige Dokument wurde am letzten Konferenztag von den Staats- und Regierungschefs von 28 Industrie- und Entwicklungsländern und der Europäischen Kommission ausgehandelt. Diese Staaten sind für über 80 % der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Die Vereinbarung wurde anschließend von der Konferenz zur Kenntnis genommen. Das Sekretariat der UN-Klimarahmenkonvention forderte die Parteien auf, bis 31. Januar offiziell mitzuteilen, ob sie sich zur Kopenhagener Vereinbarung bekennen. Nach der Vereinbarung müssen Industrieländer ihre Emissionsreduktionsziele und Entwicklungsländer ihre Klimaschutzmaßnahmen bis zum selben Termin mitteilen.

Die Notifizierung der EU

In dem Schreiben der Kommission und des Ratsvorsitzes bekräftigt die EU erneut ihre Verhandlungsbereitschaft, um das strategische Ziel der Begrenzung der Erderwärmung auf 2°C über dem vorindustriellen Wert zu erreichen. Die Kopenhagener Vereinbarung stützt sich auf den wissenschaftlichen Standpunkt, wonach die Erderwärmung 2°C nicht überschreiten darf, wenn gefährliche Klimaveränderungen vermieden werden sollen, sieht jedoch keine globalen Emissionsreduktionsziele zur Einhaltung dieses Grenzwertes vor.

In dem Schreiben bekräftigt die EU ihren Standpunkt, dass das 2°C-Ziel nur garantiert werden kann, wenn die globalen Emissionen bis spätestens 2020 ihren Höhepunkt erreichen, bis 2050 auf mindestens 50 % unterhalb des Stands von 1990 reduziert werden und danach weiter zurückgehen. Um dies zu erreichen, sollte die Gruppe der Industrienationen, auch in Einklang mit den Ergebnissen des Weltklimarates ( UN Intergovernmental Panel on Climate Change , IPCC), ihre Emissionen bis 2020 um 25-40% auf Werte unterhalb des Stands von 1990 reduzieren, und Entwicklungsländer sollten eine spürbare Verringerung ihres derzeit prognostizierten Emissionswachstums (15-30% bis 2020) erzielen.

Das Schreiben bezeugt die feste Entschlossenheit der EU und ihrer Mitgliedstaaten, weiter zu verhandeln, um innerhalb des UN-Rahmens so bald wie möglich ein rechtsverbindliches internationales Übereinkommen für die Zeit nach dem 1. Januar 2013, wenn der erste Verpflichtungszeitraum nach dem Kyoto-Protokoll abläuft, zu vereinbaren.

Emissionsziele der EU

Nach dem Schreiben verpflichtet sich die EU zu einem unabhängigen wirtschaftsweiten Emissionsreduktionsziel bis 2020 von 20 % gemessen am Stand von 1990, das unter den vom Europäischen Rat festgelegten Bedingungen auf 30 % angehoben werden könnte. Diese Bedingungen lauten, dass sich als Teil eines globalen und umfassenden Übereinkommens für die Zeit nach 2012 andere Industrienationen zu vergleichbaren Reduktionen verpflichten und Entwicklungsländer entsprechend ihren Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten einen angemessenen Beitrag leisten.

Die nächsten Schritte

Die Staats- und Regierungschefs werden die Lage post Kopenhagen auf der informellen Tagung des Europäischen Rates am 11. Februar prüfen.

Die nächste zweiwöchige UN-Verhandlungsrunde findet im Mai/Juni statt.


Quelle: Europa.eu



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