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Kommission führt Zertifizierungssystem für Biokraftstoffe ein (10.06.2010)

Mit einem am Donnerstag gefassten Beschluss will die Kommission die Wirtschaft, Regierungen und Nichtregierungsorganisationen ermutigen, Zertifizierungssysteme für alle Arten von Biokraftstoffen ‑ auch von in die EU importierten ‑ einzuführen. Sie hat festgelegt, welche Anforderungen die Systeme erfüllen müssen, um von der Kommission anerkannt zu werden.

Damit wird ein Beitrag zur Umsetzung der EU-Anforderungen geleistet, nach denen Biokraftstoffe in erheblichem Maße zur Senkung der Treibhausgasemissionen beitragen müssen und nicht aus Wäldern, Feuchtgebieten und Naturschutzgebieten stammen sollten. Die Regeln für die Zertifizierungssysteme sind Bestandteil von Leitlinien, in denen erläutert wird, wie die Erneuerbare-Energien-Richtlinie, die im Dezember 2010 in Kraft tritt, umgesetzt werden sollte.

Energiekommissar Oettinger Bild: EUEnergiekommissar Günther Oettinger erklärte: „In den kommenden Jahren werden Biokraftstoffe die wichtigste Alternative zu den Otto- und Dieselkraftstoffen im Verkehrssektor sein, auf den mehr als 20 % der Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union entfallen. Wir müssen sicherstellen, dass die verwendeten Biokraftstoffe auch nachhaltig sind. Unser Zertifizierungssystem ist das weltweit strengste und wird dafür sorgen, dass unsere Biokraftstoffe die höchsten Umweltstandards erfüllen. Es wird sich auch auf andere Regionen positiv auswirken, da es auch für importierte Biokraftstoffe gilt.“

Das heute verabschiedete Maßnahmenpaket umfasst zwei Mitteilungen und einen Beschluss, die den Unternehmen und Mitgliedstaaten Hilfestellung bei der Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie leisten sollen. Der Schwerpunkt dabei liegt insbesondere auf den Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe und auf Maßnahmen, die sicherstellen, dass nur nachhaltig hergestellte Biokraftstoffe verwendet werden.

  • Zertifikate für nachhaltige Biokraftstoffe: Die Kommission ermutigt die Wirtschaft, Regierungen und Nichtregierungsorganisationen, „freiwillige Regelungen“ für die Zertifizierung der Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen einzuführen, und erläutert die Standards, die sie erfüllen müssen, um von der EU anerkannt zu werden. Eines der Hauptkriterien ist, dass unabhängige Prüfer die gesamte Herstellungskette vom Landwirt und von der Mühle über den Händler bis zum Kraftstofflieferanten, der die Tankstellen mit Otto- oder Dieselkraftstoff beliefert überprüfen. In der Mitteilung werden Standards festgelegt, wonach diese Prüfung zuverlässig und betrugssicher sein muss.
  • Schutz unberührter Natur: In der Mitteilung wird dargelegt, dass Biokraftstoffe nicht aus Rohstoffen hergestellt werden sollten, die aus tropischen Wäldern oder von vor kurzem entwaldeten Flächen, entwässerten Torfmooren, Feuchtgebieten oder Flächen mit großer biologischer Vielfalt stammen, und wie die Nachhaltigkeit festgestellt werden sollte. In ihr wird deutlich gemacht, dass die Umwandlung eines Waldes in eine Ölpalmenplantage die Nachhaltigkeitsanforderungen nicht erfüllen würde.
  • Nur Biokraftstoffe mit hoher Treibhausgaseinsparung sollen gefördert werden: In der Mitteilung wird erneut festgehalten, dass die Mitgliedstaaten verbindliche nationale Ziele im Bereich der erneuerbaren Energien erreichen müssen und dass nur Biokraftstoffe, die ein hohes Treibhausgaseinsparungspotenzial aufweisen, auf die nationalen Ziele angerechnet werden; ferner wird ihre Berechnungsweise erläutert. Biokraftstoffe müssen eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 35 % gegenüber fossilen Kraftstoffen erreichen. Dieser Prozentsatz steigt 2017 auf 50 % und 2018 für Biokraftstoffe aus neuen Anlagen auf 60 %.

In der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2009 wurde als Gesamtziel für die EU festgelegt, dass 20 % des gesamten Energieverbrauchs bis 2020 durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Dieses Gesamtziel wurde in verbindliche nationale Ziele für die Mitgliedstaaten übersetzt. Jeder Mitgliedstaat muss eigene nationale Ziele im Hinblick auf den Gesamtanteil erneuerbarer Energien erreichen. Darüber hinaus müssen im Verkehrssektor alle Mitgliedstaaten das gleiche Ziel erreichen, d. h. einen Erneuerbare-Energien-Anteil von 10 %.

Zu den erneuerbaren Energien gehören feste Biomasse, Windenergie, Solarenergie und Wasserkraft sowie Biokraftstoffe. Nur Biokraftstoffe, die die EU-Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen, können auf die Richtlinienziele angerechnet werden.

Die folgenden drei Unterlagen

  • Mitteilung zu freiwilligen Regelungen und Standardwerten im Rahmen des EU-Nachhaltigkeitskonzepts für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe,
  • die Mitteilung zur praktischen Umsetzung des EU-Nachhaltigkeitskonzepts für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe sowie zu den Berechnungsregeln für Biokraftstoffe und
  • der Beschluss zu Leitlinien für die Berechnung des Kohlenstoffbestands im Boden

können abgerufen werden unter:http://ec.europa.eu/energy/renewables/biofuels/sustainability_criteria_en.htm

Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen:http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32009L0028:DE:NOT

Einzelstaatliche Ziele für erneuerbare Energien: Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2009/28/EG, Anhang I:http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32009L0028:DE:NOT

Quelle: Europa.eu

Lesen Sie auch: Was beinhaltet das EU-Zertifizierungssystem für nachhaltige Biokraftstoffe? (hier)

 

 


 



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