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EU: schärfere Grenzwerte für Industrieabgase - aber Übergangsfristen 'Trauerspiel' (07.07.2010)

Von 2010 an soll die Industrie verschärfte Abgasnormen einhalten. Zugleich räumt die EU aber zehnjährige Übergangsfristen ein - ein Freibrief für den Betrieb alter Kohlekraftwerke und schadstoffreicher Großfeuerungsanlagen.

Straßburg - Die Industrie in der EU muss den Ausstoß von Schadstoffen noch drastischer reduzieren. Das EU-Parlament verabschiedete am Mittwoch in Straßburg mit großer Mehrheit strengere Grenzwerte für solche Abgase. Unternehmen sollen von 2016 an nur noch eine bestimmte Menge an Stickoxiden, Schwefeldioxiden und Staubpartikeln ausstoßen. Gleichzeitig können die Mitgliedstaaten die Laufzeiten für Kraftwerke aber verlängern und in besonderen Fällen von den Regeln ausgenommen werden.

Bild: Pixelio/telemarcoDer Rat, in dem die 27 EU-Mitgliedsstaaten vertreten sind, muss die Richtlinie noch annehmen, bevor die Staaten sie in nationales Recht umsetzen. Das Gesetz soll den Umwelt- und Gesundheitsschutz verbessern. Es betrifft rund 52 000 Industrieanlagen in der EU, darunter auch Raffinerien und Schweinezuchtanlagen. Das Parlament votierte mit 639 Stimmen bei 35 Nein-Stimmen für das Gesetz. Die Richtlinie führt sieben Umweltschutz-Gesetze zusammen.

In einer Übergangszeit dürfen die Staaten bis 2020 aber Großverschmutzer, wie Großfeuerungsanlagen und fossile Kraftwerke, weiter betreiben. «Die Debatte über Großfeuerungsanlagen ist ein europäisches Trauerspiel», kritisierte der Berichterstatter Holger Krahmer (FDP). «Nationale Übergangspläne für über zehn Jahre sind nichts anderes als eine Lizenz für Umweltverschmutzung durch uralte Kohlekraftwerke. Mitgliedstaaten, die die Anforderungen bereits erfüllen, werden für ihr zeitiges Handeln bestraft.»

 



Quelle: dpa / zü


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