Das Gericht in Luxemburg hat dem Umweltminister zudem weitgehend die Möglichkeiten genommen, sich auf den Vertraulichkeitsschutz interner Beratungen zu berufen. Damit wird es künftig möglich sein, die Entstehung eines Gesetzesentwurfs im Umweltministerium und dessen politischen und sonstigen Hintergründe zu kontrollieren.
Das Urteil (Aktenzeichen C-204/09) wurde von der Flachglas Torgau GmbH über mehrere Instanzen erstritten. Hintergrund des Urteils ist ein bereits 2006 von dem Glashersteller gestellter Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz. Das Unternehmen verlangte damals Zugang zu den Akten und E-Mails des Bundesumweltministeriums über das im Sommer 2004 abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren für die erstmalige Zuteilung kostenloser Emissionszertifkate im EU-Emissionshandel.
"Flachglas Torgau hatte den Verdacht, dass sich das damals von Jürgen Trittin geführte Umweltministerium zum Nachteil der Industrie von sachfremden Erwägungen und Einflußnahmen von Interessengruppen außerhalb des Ministeriums leiten ließ", erläutert Rechtsanwalt Stefan Altenschmidt, Partner der Düsseldorfer Luther Rechtsanwaltskanzlei, den Hintergrund der Klage. Das Umweltministerium hatte damals über den Informationszugangsantrag zunächst nicht entschieden. Daraufhin erhob das Unternehmen Untätigkeitsklage.
Sowohl das Verwaltungsgericht Berlin als auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gaben der Klage aber zunächst nur teilweise statt. Die Gerichte meinten, das Umweltinformationsgesetz erlaube es dem Ministerium, Akten und E-Mails zu sperren, die ein Gesetzgebungsverfahren und dessen interne Beratungen im Ministerium betreffen. Das Bundesverwaltungsgericht sah hierin jedoch einen möglichen Verstoß gegen die europäische Umweltinformationsrichtlinie und legte das Verfahren dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vor.
Der EuGH entschied am Dienstag durch seine für Grundsatzfragen zuständige Große Kammer unter Gerichtspräsident Vassilios Skouris zugunsten von Flachglas Torgau. Das Bundesverwaltungsgericht muss nun auf Basis des EuGH-Urteils endgültig über das Verfahren entscheiden.
Die bisherige Einschätzung der Gerichte, dass Gesetzgebungsverfahren von der Auskunftspflicht nach dem Umweltinformationsgesetz ausgeschlossen sind, dürfte nach dem Luxemburger Urteil hinfällig sein, meint Altenschmidt. "Die Bundesregierung hat bisher immer gesagt, dass das, was sie im Umweltministerium mache, unter den Begriff der vertraulichen Beratung fällt. Darauf kann sie sich nun aber nur berufen, wenn klar ist, was genau als vertrauliche Beratung gilt. Das muss vorher in allgemeiner Form festgelegt werden. Die Behörde trifft zudem die Beweislast, dass ein Gespräch oder ein Austausch von E-Mails tatsächlich vertraulich und schutzenswürdig ist", sagte der Rechtsanwalt. Das UIG sieht nach seinen Angaben zudem Einschränkungen in der Auskunftspflicht der Behörde vor, wenn Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse betroffen sind.
Altenschmidt hält das Urteil, das er für den Glashersteller erstritten hat, für wegweisend. Zukünftig kann jedermann vom Bundesumweltminister Rechenschaft darüber verlangen, wie ein Umweltgesetz in seinem Ministerium entstanden ist und welche Interessen sich hierbei durchgesetzt haben", sagte er zu TradeNews Emissions. Man könne unter anderem in die Mails Einsicht nehmen, die von Lobbyisten stammen. Die Entstehung kontroverser Gesetze wie etwa zur ersatzlosen Streichung der langjährigen Garantien auf Zuteilung kostenloser Emissionszertifikate im Emissionshandel oder zum Ausstieg aus der Kernenergie könne nun im Detail kontrolliert werden. Das könne es zukünftig auch erleichtern, solche Gesetze und deren Umsetzung gerichtlich anzugreifen.

