Ursprünglich sollte das Unionsregister um den Jahreswechsel den Betrieb aufnehmen, doch schon im Dezember wurde bekannt, dass es sich mindestens bis Juni verzögert.
Unternehmen, die am Emissionshandel der EU teilnehmen müssen, erhalten kostenlose Emissionsberechtigungen nur, wenn sie ein entsprechendes Konto bei einem Register eröffnen. Bisher verfügte dabei jedes Land über sein eigenes Register, in Deutschland die Deutsche Emissionshandelsstelle (Dehst). Seit Ende Januar ist das Unionsregister bereits teilweise für Fluggesellschaften in Betrieb, da diese erst seit Jahresbeginn am Emissionshandel teilnehmen müssen und entsprechend Konten eröffnen mussten.
Wie es auf der Homepage weiter heißt, wird es ab dem 14. Mai nicht mehr möglich sein, Konten in den nationalen Registern zu eröffnen oder zu schließen. Ab dem 3. Juni sollen die nationalen Systeme abgeschaltet werden und Kontoinhaber würden dann keinen Zugang zu ihren Konten haben inklusive ihrer CO2-Berechtigungen. Nach der Übertragung der nationalen Konten in das Unionsregister werden die Kontoinhaber strengeren Dokumentationspflichten und Sicherheitsbestimmungen zustimmen müssen, um auf ihre Konten zugreifen zu können. (DJ/cla)

