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Nachhaltiges Wirtschaften und Klimaschutz - Auszug aus dem Koalitionsvertrag (26.10.2009)

Die Verhandlungsführer Merkel, Westerwelle und Seehofer Bild: bilder.cdu.deDer Koalitionsvertrag ist beschlossen, die 15 Minister sind bestellt.

Die für Umwelt und Klima relevanten Punkte des Koalitionsvertrags sind nachfolgend auszugsweise abgedruckt:

Klimaschutz, Energie und Umwelt Klimaschutz

Klimaschutz

Das Prinzip der Nachhaltigkeit prägt unsere Politik. Wir wollen gute Lebensbedingungen für kommende Generationen. Der Klimaschutz ist weltweit die herausragende umweltpolitische Herausforderung unserer Zeit. Er ist Vorsorge für eine langfristig tragfähige wirtschaftliche und ökologische Entwicklung. Wir sehen Klimaschutz zugleich als Wettbewerbsmotor für neue Technologien.

Unser Ziel ist es, die Erderwärmung auf maximal 2 Grad Celsius zu begrenzen und Deutschlands Vorreiterrolle beim Klimaschutz beizubehalten. International ist vereinbart, dass die Industriestaaten ihre Treibhausgas-Emissionen bis um mindestens 40 % reduzieren. Wir werden für Deutschland einen konkreten Entwicklungspfad festlegen und bekräftigen unser Ziel, die Treibhausgas-Emissionen bis um 40 % gegenüber 1990 zu senken.

Wir werden die Maßnahmen im Integrierten Energie- und Klimaprogramm auf ihre Wirksamkeit überprüfen und ggf. nachsteuern. Die deutsche Anpassungsstrategie wird bis 2011 weiterentwickelt.

Wir setzen uns in Kopenhagen für ein weltweites anspruchsvolles Klimaschutzabkommen ein. Dieses soll nach dem Abkommen von Kyoto ein neues Kapitel im internationalen Klimaschutz einleiten. Wir fordern die Schwellenländer auf, mit nachprüfbaren Verpflichtungen ihren Beitrag zu leisten. Wir werden die Entwicklungsländer bei der Bekämpfung des Klimawandels und der Bewältigung seiner Folgen stärker unterstützen. Bei den Verhandlungen werden wir uns für eine faire Lastenverteilung einsetzen, die vergleichbare Wettbewerbsbedingungen schafft und Produktionsverlagerungen in Länder ohne Klimaschutz verhindert. Wir sind zu einer angemessenen Finanzierung von Technologietransfer-, Waldschutz- und Anpassungsprojekten bereit.

Wo immer möglich, wollen wir marktbasierte Instrumente wie den Clean Development Mechanism (CDM) nutzen. Auf EU-Ebene werden wir uns gegen die Einführung von Klimazöllen und CO2-Abgaben einsetzen.

Der Emissionshandel ist das vorrangige Klimaschutzinstrument. Er soll perspektivisch zu einem globalen Kohlenstoffmarkt ausgebaut werden. Wir werden Initiativen ergreifen, um regionale Handelssysteme zu verbinden und in das internationale Handelssystem schrittweise weitere Bereiche, wie z. B. den Luft- und Seeverkehr, mit einzubeziehen. Wir wollen die Höhe der Deckelung der CDM Maßnahmen auf europäischer Ebene überprüfen und die ökologische Integrität des CDM erhöhen.

Wir setzen uns dafür ein, dass energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb Nachteile befürchten müssen, weiterhin von der Versteigerung der Emissionsrechte ausgenommen bleiben.

Gemäß den deutschen Verpflichtungen bei dem Europäischen Rat sollen Prozent der Erlöse aus der Versteigerung der Emissionszertifikate ab 2013 vorrangig für internationale und ergänzend nationale Klimaschutzprojekte genutzt werden. Letztere sollen insbesondere für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel verwendet werden.

Energiemix
Wir wollen eine ideologiefreie, technologieoffene und marktorientierte Energiepolitik. Diese umfasst alle Nutzungspfade (Strom, Wärme, Mobilität). Mehrfachbelastungen der gewerblichen Energieverbraucher sind durch eine bessere Abstimmung der energie- und klimapolitischen Instrumente zu vermeiden. Wir werden spätestens innerhalb des nächsten Jahres ein neues Energiekonzept vorlegen, das szenarienbezogen Leitlinien für eine saubere, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung formuliert.

Wir werden die erneuerbaren Energien konsequent ausbauen und die Energieeffizienz weiter erhöhen. Ziel ist es, dass die erneuerbaren Energien den Hauptanteil an der Energieversorgung übernehmen. Auf diesem Weg werden in einem dynamischen Energiemix die konventionellen Energieträger kontinuierlich durch alter native Energien ersetzt.

Erneuerbare Energien
Wir wollen den Weg in das regenerative Zeitalter gehen und die Technologieführerschaft bei den Erneuerbaren Energien ausbauen. Die Potentiale für Innovation, Wachstum und Beschäftigung beim Umbau unseres Energiesystems sind gewaltig.

Dazu werden wir den Ausbau der Erneuerbaren Energien entsprechend den bestehenden Zielvorgaben weiter fördern, das EEG sowie den unbegrenzten Einspeisevorrang erhalten sowie zugleich die Förderung wirtschaftlicher und Einspeisung effizienter gestalten. Unser Ziel ist es, die erneuerbaren Energien so schnell wie möglich markt- und speicherfähig zu machen. Über- oder Unterförderungen sind zu vermeiden.

Dabei erhalten wir die Planungssicherheit für bestehende Anlagen. Wir werden als Sofortmaßnahme die Reduzierung der EEG-Vergütung für modulare Anlagen, die vor dem 1.1.2009 in Betrieb waren, zurücknehmen.

Wir werden mit Wirkung zum 1.1.2012 eine EEG-Novelle auf den Weg bringen, die die Wettbewerbsfähigkeit der jeweiligen Technologie wahrt. Wir wollen bei der Biomasse-Verstromung organische Reststoffe gegenüber nachwachsenden Rohstoffen stärker gewichten, bessere Rahmenbedingungen für eine ökologisch verträglichere Wasserkraftnutzung sowie für das Repowering von Windkraftanlagen schaffen und Planungssicherheit für die Offshore-Windkraft erhalten. Für virtuelle Kraftwerke, die eine gleichmäßige Versorgung mit erneuerbaren Energien gewähr leisten, soll ein Stetigkeitsbonus eingeführt werden. Wir legen künftig im Drei-Jahres-Rhythmus einen EEG-Erfahrungsbericht vor.

Wir bekennen uns zur Solarenergie als wichtige Zukunftstechnologie am Standort Deutschland. Wir werden mit einer Anhörung in den Dialog mit der Solar-Branche und Verbraucherorganisationen treten, mit welchen Anpassungen kurzfristig Überförderungen bei der Photovoltaik vermieden werden können. Dabei werden wir auch prüfen, wie die Förderung der Freiflächen-Anlagen noch stärker auf die Nutzung von versiegelten oder vorbelasteten Flächen ausgerichtet werden kann.

Wir werden die Bedingungen für die Biogas-Einspeisung im Erneuerbare-Wärme- Gesetz verbessern. Das Marktanreizprogramm führen wir fort.

Die termingerechte Anbindung der Offshore-Windparks an das Stromnetz ist zügig und effektiv zu realisieren. Wir werden nachdrücklich an einer Strategie eines Stromverbundes mit Nordafrika für Sonnen- und Windenergie arbeiten sowie den Aufbau des Technologie- und Innovationszentrums der IRENA in Bonn aktiv vor antreiben.

Für Biomasse wollen wir Initiativen für eine international wirksame Nachhaltigkeitszertifizierung ergreifen, die sowohl die Kraftstoff- und Stromproduktion als auch die Nutzung für Lebens- und Futtermittel umfasst. Bei Betrieben in der EU soll dabei die Prüfung der Cross-Compliance-Regelungen voll anerkannt werden.

Wir wollen den Markt für reine Biokraftstoffe wieder beleben und werden dafür einen Gesetzentwurf mit Wirksamkeit zum 1.1.2010 vorlegen. Die Höhe der Steuerbegünstigungen soll spätestens 2013 nach spezifischen CO2- Reduktionspotentialen ausgelegt werden. Wir werden die Einführung von E 10- Kraftstoff auf freiwilliger Basis und als zusätzliches Angebot mit klarer Kennzeichnung ermöglichen.

Energieeffizienz
Der weltweite Energieverbrauch wird in den nächsten Jahren drastisch zunehmen. Daher wollen wir durch marktorientierte und technologieoffene Rahmenbedingungen, die stärker auf Anreiz und Verbraucherinformation und weniger auf Zwang setzen, die enormen Potentiale im Bereich Energieeffizienz heben. Hierzu zählen insbesondere: die marktwirtschaftliche 1:1 Umsetzung der Energiedienstleistungsrichtlinie, die Stärkung der Energiekompetenz der Verbraucher etwa durch unbürokratische Kennzeichnung des Energieverbrauchs bei energierelevanten Produkten, eine Energieinitiative Mittelstand (Investitionsanreize durch Änderungen im Mietrecht und im Energiecontracting, Fortsetzung der Programme zur Energieberatung, kostenneutrale Vereinfachung der Fördermodelle in der Gebäudesanierung).

Gebäudesanierung und Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmebereich
Die Sanierung des Gebäudebestandes birgt ein hohes Potential zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele und trägt dazu bei, den geänderten Ansprüchen an den Wohnungsstandard - auch infolge der Alterung der Gesellschaft - Rechnung zu tragen. Die Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden und der vermehrte Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung in Gebäuden senken die CO2-Emissionen. Wir werden das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wirkungsvoller ausgestalten, um die derzeitige Sanierungsquote zu steigern. Die Hürden im Mietrecht für eine energetische Sanierung zum gemeinsamen Vorteil von Eigentümern und Mietern werden gesenkt, die bestehenden Möglichkeiten der gewerblichen Wärmelieferung (EnergieContracting) im Mietwohnungsbereich er weitert. Baumaßnahmen, die diesem Zweck dienen, sind zu dulden und sollen nicht zur Mietminderung berechtigen.

Bei den europäischen Verhandlungen zur „Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ werden wir auf Ausgewogenheit achten.

Kohle und CCS
Wir wollen auch weiterhin den Bau von hocheffizienten Kohlekraftwerken ermöglichen. Wir stehen zum vereinbarten Ausstieg aus dem subventionierten Steinkohlebergbau und halten an der kohlepolitischen Verständigung vom 7. Februar 2007 fest. Wir werden zeitnah die Richtlinie der EU umsetzen, die Abscheidung, Transport und Einlagerung von CO regelt. Wir wollen für Akzeptanz werben und u. a. einen Geothermie-Atlas beauftragen, um Nutzungskonkurrenzen zwischen CCS und Geothermie zu prüfen. Wir werden Forschungsprogramme zu Möglichkeiten der Nutzung von CO2 im Wirtschaftskreislauf ausbauen.

Kernenergie
Die Kernenergie ist eine Brückentechnologie, bis sie durch erneuerbare Energien verlässlich ersetzt werden kann. Andernfalls werden wir unsere Klimaziele erträgliche Energiepreise und weniger Abhängigkeit vom Ausland, nicht erreichen. Dazu sind wir bereit, die Laufzeiten deutscher Kernkraftwerke unter Einhaltung der strengen deutschen und internationalen Sicherheitsstandards zu verlängern. Das Neubauverbot im Atomgesetz bleibt bestehen.

In einer möglichst schnell zu erzielenden Vereinbarung mit den Betreibern werden zu den Voraussetzungen einer Laufzeitverlängerung nähere Regelungen getroffen (u. a. Betriebszeiten der Kraftwerke, Sicherheitsniveau, Höhe und Zeitpunkt eines Vorteilsausgleichs, Mittelverwendung zur Erforschung vor allem von erneuerbaren Energien, insb. von Speichertechnologien). Die Vereinbarung muss für alle Beteiligten Planungssicherheit gewährleisten.

Nukleare Endlagerung
Eine verantwortungsvolle Nutzung der Kernenergie bedingt auch die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle. Wir werden deshalb das Moratorium zur Erkundung des Salzstockes Gorleben unverzüglich aufheben, um ergebnisoffen die Erkundungsarbeiten fortzusetzen. Wir wollen, dass eine International Peer Review Group begleitend prüft, ob Gorleben den neuesten internationalen Standards genügt. Der gesamte Prozess wird öffentlich und transparent gestaltet.

Die Endlager Asse II und Morsleben sind in einem zügigen und transparenten Verfahren zu schließen. Dabei hat die Sicherheit von Mensch und Umwelt höchste Priorität. Die Energieversorger sind an den Kosten der Schließung der Asse II zu beteiligen.

Mit Blick auf Endlagerstandorte setzen wir uns für einen gerechten Ausgleich für die betroffenen Regionen ein, die eine im nationalen Interesse bedeutsame Entsorgungseinrichtung übernehmen.

Energieinfrastruktur
Der Investitionsstau im Ausbau der nationalen Energienetze muss aufgelöst wer den. Dazu werden wir das dritte Binnenmarktpaket Strom und Gas zügig umsetzen, die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine flächendeckende Modernisierung der Energienetze zu intelligenten Netzen weiterentwickeln und die Verbindung der Stromnetze mit Informations- und Kommunikationstechnik zu einem Element des effizienten Netzbetriebs machen. Wir werden eine weitere Beschleunigung der Planungsverfahren im Leitungsbau angehen. Wir setzen uns dafür ein, die deutschen Übertragungsnetze in einer unabhängigen und kapitalmarktfähigen Netzgesellschaft zusammenzuführen und die Grenzkuppelstellen weiter ausbauen.

Wettbewerb auf den Energiemärkten
Wir wollen die wettbewerblichen Strukturen auf den Energiemärkten weiter verbessern. Dazu werden wir eine Markttransparenzstelle einrichten und deren Befugnisse so erweitern, dass sie über alle Informationen verfügt, um zeitnah eine transparente Preisbildung im Stromgroßhandel zu sichern. Wir werden Wettbewerbshemmnisse im grenzüberschreitenden Stromhandel durch ein besonders marktfreundliches Engpassmanagement und durch eine Zweckbindung der Engpasserlöse zügig beseitigen. Die Gasmarktgebiete sollen auf höchstens zwei Ge biete (je ein Gebiet für H-Gas und L-Gas) reduziert werden. Wir wollen dem Wettbewerb auf dem Gasmarkt neue Impulse geben, die Gasnetzzugangsverordnung neu fassen und den Zugang der Wettbewerber zu nicht genutzten Gastransport und Speicherkapazitäten erleichtern. Wir werden den Wettbewerb auf dem Regelenergiemarkt fördern und ein einziges nach einheitlichen Regeln funktionierendes Marktgebiet anstreben.

Im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems sind die Rahmenbedingungen und die nationale Umsetzung kontinuierlich mit dem Ziel zu überprüfen, ob sie der Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Industrien in Deutschland ausreichend Rechnung tragen. Das BMWi prüft, welche Maßnahmen zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Industrie und der damit verbundenen Arbeitsplätze, ggf. vor 2013, erforderlich sind.

Energieforschung, Speicher und Mobilität
Eine konzentrierte, technologieoffene und nachhaltige Energieforschung ist der Schlüssel auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen Energieversorgung. Wir werden ein neues Energieforschungsprogramm mit Schwerpunkten in der Energieeffizienzforschung, den Speichertechnologien, intelligenter Netztechnik und Biokraftstoffen der zweiten Generation entwickeln.

Wir entwickeln eine breit angelegte und technologieoffene Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie, die alle alternativen Technologien und Energieträger berücksichtigt. Zudem soll sich Deutschland zum „Leitmarkt“ der Elektromobilität entwickeln.

Energieaußenpolitik
Aufgrund der Abhängigkeit Deutschlands von Energie- und Rohstoffimporten benötigen wir eine Energieaußenpolitik, die deutsche Unternehmen und große Infrastrukturprojekte (z. B.: Nordstream, Nabucco, LNG, DESERTEC) intensiv be gleitet. Energieträger, Lieferländer und Transportrouten sind weiter zu diversifizieren, um einseitige Abhängigkeiten zu vermeiden.

Nationale Nachhaltigkeitsstrategie
Die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie wird im bewährten institutionellen Rahmen weiterentwickelt. Wir werden den Parlamentarischen Beirat für Nachhaltige Entwicklung federführend mit der parlamentarischen Kontrolle der Nachhaltigkeitsstrategie sowie der Nachhaltigkeitsprüfung beauftragen. Die Nachhaltigkeitsprüfung soll durch eine offizielle Generationenbilanz ergänzt werden, die die monetarisierbaren Leistungen und Lasten heutiger Politik für kommende Generationen transparent macht.

Naturschutz
Kooperation mit den Betroffenen vor Ort ist unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Naturschutzpolitik. Wir wollen gemeinsam mit den Naturnutzern die Umweltbildung fördern. Wir werden die Partnerschaft zwischen Landwirtschaft, Natur- und Umweltschutz über freiwillige Programme weiter stärken und uns am Vorrang des Vertragsnaturschutzes orientieren. Die Nutzung von Ökokonten unterstützen wir nachhaltig.

Wir werden den Bundesländern die Kompetenz geben, beim Ausgleich von Ein griffen in die Natur das Ersatzgeld anderen Kompensationsmaßnahmen gleichzustellen.

Im Rahmen der Umsetzung der nationalen Strategie für biologische Vielfalt wer den wir ein Bundesprogramm erarbeiten, das mit Ländern und Kommunen, mit Waldbesitzern, Landnutzern und Naturschutzverbänden abgestimmt wird. Die wichtige Rolle der Botanischen Gärten und Sammlungen werden wir stärken.

Wir sprechen uns für die Vernetzung ökologisch besonders wertvoller Gebiete in einem Verbundsystem aus. Wir streben ein europa- und weltweites System von Schutzgebieten unter stärkerer Einbindung der regional unterschiedlichen Kulturlandschaften an. Wir erarbeiten ein „Bundesprogramm Wiedervernetzung“ als Grundlage für den Bau von Querungshilfen im Bundesverkehrswegenetz in den wichtigsten Lebensraumkorridoren.

Zur Sicherung des „Nationalen Naturerbes“ werden wir die Übertragung der noch ausstehenden 25.000 Hektar national wertvoller Naturflächen fortführen. Wir sichern das „Grüne Band Deutschland“ entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze als „Naturmonument“ und wollen die Entwicklung eines „Grünen Bandes Europa“ anstoßen.

Frei fließende Flüsse haben einen hohen ökologischen Wert. Die Durchgängigkeit der Flüsse für wandernde Fische muss wiederhergestellt werden. Für den Natur und Hochwasserschutz sollen natürliche Auen reaktiviert und Flusstäler, wo immer möglich, renaturiert werden. Wir prüfen, ob die Wasser- und Schifffahrtsverwatung des Bundes zu diesem Zweck eingesetzt werden kann.

Wir unterstützen projektbezogene Modelle zur Honorierung vermiedener Abholzung in Entwicklungsländern. Wir halten an der Zusage zur finanziellen Unterstützung des internationalen Waldschutzes fest. Wir wollen auf EU-Ebene die Maß nahmen gegen illegal geschlagenes Tropenholz verschärfen.

Die Wiederverwendung bereits genutzter Flächen und die Verdichtung im Innen bereich müssen Vorrang vor Flächenneuverbrauch bzw. vor Entwicklung im Außenbereich haben. Deshalb wollen wir gemeinsam mit den Kommunen Instrumente zur Gestaltung der Innenentwicklung erarbeiten. Brachflächenkataster, Managementpläne, ein zoniertes Satzungsrecht der Kommunen und finanzielle Anreizinstrumente wollen wir weiterentwickeln.

Wir beabsichtigen, einen Modellversuch zu initiieren, in dem Kommunen auf frei williger Basis ein überregionales Handelssystem für die Flächennutzung erproben.

Meeresschutz
Wir werden auf europäischer und VN-Ebene darauf hinwirken, dass ein globales System von Meeresschutzgebieten geschaffen wird. In Nord- und Ostsee werden wir in enger Abstimmung mit den betroffenen Bundesländern die Einrichtung von Meeresschutzgebieten prüfen. Wir sprechen uns für ein umfassendes Walfang verbot, eine signifikante Reduzierung des Beifangs und ein Verbot zerstörerischer Fischereipraktiken aus. Wir setzen uns auf EU-Ebene für die Beschränkung der Grundschleppnetzfischerei und das Verbot der industriellen Fischerei, die auf die Gewinnung von Fischmehl zur Verfütterung ausgerichtet ist, ein.

Immissionsschutz und Stoffpolitik
Zur weiteren Verbesserung der Luftqualität wollen wir die Schadstoffe bereits an der Quelle reduzieren – auch bei der nachhaltigen Nutzung von Biomasse. Dafür ist die zügige Verabschiedung der vorliegenden 1. BImSchV notwendig. Wir wollen die Förderung von Rußpartikelfiltern auf leichte Nutzfahrzeuge erweitern. Wir werden die Rahmenbedingungen für die landseitige Stromversorgung von Schiffen verbessern.

Wir werden den Lärmschutz verbessern. Wir wollen ein einheitliches Lärmschutzkonzept und eine Anpassung sowie Harmonisierung der Berechnungsgrundlagen bei den Lärmbelastungswerten. Die Mittel für die Lärmsanierung werden konstant gehalten.

Das Fluglärmgesetz werden wir so ändern, dass Anwohner von Militärflughäfen bei den gleichen Grenzwerten Anspruch auf Erstattung von Lärmschutzkosten haben wie an Verkehrsflughäfen.

Bei der Überprüfung der Chemikalienverordnung REACH setzen wir uns für eine Gebührensenkung ein. Bürokratische Hürden für die Zulassung von Biozidprodukten wollen wir abbauen. Nationale Verfahren in der Stoffpolitik wollen wir beschleunigen, ohne die Standards abzusenken.

Kreislaufwirtschaft
Wir wollen die Abfallwirtschaft und das Ressourcenmanagement im europäischen Kontext weiterentwickeln. Unser Ziel ist eine ökologisch und ökonomisch effizientere sowie verbraucherfreundlichere Ausrichtung der Abfallwirtschaft. Vorrang hat die Abfallvermeidung. Nicht vermeidbare Abfälle müssen verwertet werden, soweit dies wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll ist. Hierfür prüfen wir z. B. die Einführung einer Wertstofftonne. Darüber hinaus werden biogene Abfälle verstärkt nachhaltig verwertet. Die abfallrechtlichen Regelungen sollen übersichtlicher und die technischen Standards einfacher, klarer und eindeutiger werden, ohne Überlassungspflichten auszuweiten oder gewerbliche Sammlungen einzuschränken.

Wir wollen die ökologischen Produktverantwortung nicht länger nur als Produzetenverantwortung verstehen. Durch eine aussagefähige Produktkennzeichnung, z. B. klare Bezeichnung als Einweg- oder Mehrwegflasche, werden wir die Transparenz erhöhen und die ökologische Konsumentenverantwortung stärken.

Die Verpackungsverordnung werden wir überarbeiten und in Richtung einer all gemeinen Wertstoffverordnung weiterentwickeln, die sowohl flexible als auch wettbewerbliche Lösungen zur Ressourcenschonung enthält. Die Aufhebung der Rücknahmeverpflichtungen für Hersteller und Vertreiber lehnen wir ab.

Mit Blick auf die Abfallwirtschaft befürworten wir die grundsätzliche steuerliche Gleichstellung von öffentlichen und privaten Unternehmen.

Wasser
Wir werden die Qualität der Gewässer weiter verbessern. Hierzu werden wir die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie an die Gewässergüte gemeinsam mit unseren Nachbarn zügig umsetzen, Schadstoffeinträge weiter vermindern und den Gewässern mehr Raum geben. Die Förderung von Agrar-Umweltmaßnahmen („2. Säule“) ist stärker auf die Verringerung der Einträge von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln in Gewässer auszurichten.

Dezentrale Energieversorgung im ländlichen Raum
Wir werden den Anbau und die Verwertung von nachwachsenden Rohstoffen unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Nachhaltigkeitsverordnungen unterstützen, ohne die Ernährungssicherheit zu gefährden. Das laufende Aktionsprogramm des Bundes „Energie von morgen – Chance für ländliche Räume“ wird fort gesetzt.

Neue Technologien, Industrieland Deutschland
Wohlstand und Beschäftigung sind in Deutschland in weitaus stärkerem Maße als in den meisten vergleichbaren Ländern von einer prosperierenden, breit aufgestellten Industrie abhängig. Wir bekennen uns deshalb zum Industriestandort Deutschland und zur Akzeptanz zukunftsweisender Technologien. Wir werden dafür sorgen, dass in Deutschland produzierende Unternehmen faire Bedingungen im europäischen und auch globalen Wettbewerb vorfinden („level playing field“).

Wir werden die Luftfahrtindustrie und ihre innovativen Technologien nachhaltig fördern, um so zum Erhalt und zur Steigerung der technologischen Leistungsfähigkeit Deutschlands beizutragen. Die nachhaltige Sicherung und der weitere Ausbau der eigenständigen nationalen Fähigkeiten auch im Bereich der Luftfahrt industrie – insbesondere zukünftiger unbemannter Luftfahrtsysteme – sind unabdingbar.

Deutschland braucht klare Ziele in der Raumfahrt. Dafür wird eine eigenständige Raumfahrtstrategie mit klaren Missions- und Technologiezielen innerhalb eines Jahres weiterentwickelt. Die Luftfahrtforschung werden wir programmatisch weiter vorantreiben. Wir werden die Wettbewerbsfähigkeit der Maritimen Wirtschaft in Deutschland stärken und die nationalen maritimen Konferenzen fortsetzen. Die Innovationsfelder Schiffbau und Meerestechnik werden weiterentwickelt. Wir unterstützen den Ausbau der nachhaltigen Energie- und Rohstoffversorgung aus dem Meer als strategisch wichtiges Zukunftsfeld.

Die Koalition wird bei der EU-Kommission darauf hinwirken, europäischen Hochtechnologiestandorten weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen. Die richtige Absicht der EU-Kommission, Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU zu unterbinden, darf nicht zu einer Schwächung des Standorts Europa gegenüber anderen Regionen auf der Welt führen. Um Hochtechnologien wie die Miro- und Nanoelektronik in Deutschland zu halten und in ihrer Entwicklung zu stärken, müssen die globalen Wettbewerbsbedingungen fair sein. Die Koalition wird daneben die eigenen Anstrengungen insbesondere im Bereich der Forschungs- und Technologieförderung verstärken.

Zukunftstechnologien
Moderne Technologien sind keine Bedrohung sondern Chance für Deutschland. Mit ihnen begegnen wir den großen Herausforderungen der Menschheit wie Hunger, Armut, Krankheit und Naturkatastrophen. Deutschlands Technologieführerschaft sichert uns Teilhabe an großen Zukunftschancen, Beschäftigung und Ressourcen schonendem Wohlstand.

Eine zukunftsfähige deutsche Wirtschaft beruht auf freien Entwicklungs- und Forschungsmöglichkeiten:

– Wir wollen die Nanotechnologie in Deutschland konsequent weiterentwickeln.
– Wir wollen den deutschen Vorsprung in den Umwelt- und Klimaschutztechnologien halten und ausbauen.
– Bei der Fahrzeugtechnologie und Elektromobilität wollen wir insbesondere alternative Antriebskonzepte im Interesse zukünftiger, umweltfreundlicher Verkehrskonzepte in den Mittelpunkt rücken.
– Die kerntechnische Sicherheitsforschung eröffnet deutschen Unternehmen Exportchancen.
– Die Fusionsforschung kann eine neue umweltfreundliche und sichere Energiequelle erschließen.
– Mit moderner Mikroelektronik durchdringen wir industrielle Anwendungen in nahezu allen Hard- und Software-Bereichen.
– Entwicklung neuer chemischer Produkte ist eine entscheidende Vorstufe für die Wertschöpfung in vielen anderen Wirtschaftsbereichen.
– Die industrielle Biotechnologie eröffnet neue Verfahren in der Nahrungsmittel, Papier- und Textilindustrie sowie in der Chemie- und Pharmaindustrie.
– In der Pharmaforschung muss langfristig investiert werden können, um auch in Zukunft weltmarktfähige Produkte anzubieten.

Moderne Infrastruktur

Mobilität

Mobilität besitzt eine Schlüsselfunktion in unserer Gesellschaft; sie schafft die Voraussetzungen für Beschäftigung, Wohlstand und persönliche Freiheit. Wir wollen mit einer effizienten Verkehrspolitik die Mobilität für heute und morgen sichern. Uns geht es darum, Mobilität zu ermöglichen und nicht zu behindern. Die Hinterlassenschaften von Rot-Grün in der Verkehrspolitik gehören endgültig der Vergangenheit an. Dabei tragen wir den Mobilitätsbedürfnissen ebenso Rechnung wie den Anforderungen von Klima-, Umwelt-, und Lärmschutz sowie Verkehrssicherheit. Mobilität in Deutschland muss für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland bezahlbar bleiben. Die Aufgaben von Staat und Privatwirtschaft im Verkehrssektor müssen vernünftig abgegrenzt und geordnet sein. Aufgabe der Privatwirtschaft ist es, Personenverkehr, Gütertransport und Logistik zu betreiben. Aufgabe des Staates ist es, eine zukunfts- und leistungsfähige Infrastruktur zu garantieren, für faire Wettbewerbsregeln zu sorgen sowie den Unternehmen Planungssicherheit zu gewährleisten. Dabei muss Bürokratie so weit wie möglich vermieden werden.

Leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur
Voraussetzung für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaft sind leistungsfähige und optimal vernetzte Verkehrswege.

Die Koalition bekennt sich zur Notwendigkeit, die Verkehrsinfrastruktur zu erhalten und weiter auszubauen. Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur werden wir auf hohem Niveau für Straße, Schiene und Wasserstraße sicherstellen.

Die Infrastrukturpolitik in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Erhalt sowie Neu- und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur sind weit hinter dem Bedarf zu rückgeblieben. Entscheidende Schwächen waren die kontinuierliche Unterfinanzierung, schwankende Haushaltslinien und die Effizienz- sowie Transparenzdefizite bei Planung, Genehmigung, Bau und Betrieb.

Der Bundesverkehrswegeplan muss an die aktuellen Bedürfnisse und Entwicklungen angepasst werden. Wir werden in dieser Legislaturperiode die Bedarfspläne in den Ausbaugesetzen überprüfen, kurzfristig alle gesetzlichen Spielräume für mehr Flexibilität nutzen und vorbereitend für den nächsten Bundesverkehrswegeplan (BVWP) eine neue Grundkonzeption erarbeiten, mit der auch ein Wasserstraßenausbaugesetz vorbereitet wird. Wir werden zudem prüfen, inwieweit auch Investitionen in Verkehrslenkungs- und Verkehrsmanagementsysteme in den BVWP aufgenommen werden können.

Die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) werden wir weiterentwickeln, u. a. mit der Prüfung der Herstellung eines Finanzierungskreislaufs Straße unter direkter Zuweisung der Lkw-Maut an die VIFG und Herstellung ihrer Kreditfähigkeit in begrenztem Umfang. Dadurch könnten wir die Haushaltsabhängigkeit von Verkehrsinvestitionen reduzieren und eine mehrjährige Planungs- und Finanzierungssicherheit für Investitionsprojekte erreichen. Verkehrsträgerbezogene Finanzierungskreisläufe werden wir stärken.

Wir werden Kriterien entwickeln zur Priorisierung von Investitionsprojekten, wie gesamtwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit, Erhalt vor Neubau (Beendigung Substanzverlust), Beseitigung bzw. Ertüchtigung von Engpässen, Knoten, Hauptachsen, Hinterlandanbindungen für Häfen und Flugdrehkreuze, EU-Osterweiterung. Auch werden wir die Modelle für die Beteiligung Privater im Rahmen von ÖPP-Projekten voranbringen. Im Einvernehmen mit dem betroffenen Bundesland werden wir Bundesstraßen mit geringer Fernverkehrsrelevanz zurückstufen.

Wir wollen eine Beschleunigung des Planungsrechts. Dabei geht es uns insbesondere um eine Straffung des Verfahrensrechts, die Vermeidung von Doppelprüfungen, die Einbeziehung von raumordnerischen Belangen im Fachplanungsrecht und die Harmonisierung des europäischen Umweltrechts.

Eine bessere Auslastunghochfrequentierter Autobahnabschnitte wollen wir durch eine Ausrüstung mit Verkehrssteuerungs- und Verkehrsmanagementsystemen erreichen. Diese Systeme können auch die Nutzung von Standstreifen zu Spitzenlastzeiten ermöglichen. Die Sicherheit von Brückenbauwerken werden wir durch eine Weiterführung des Sanierungsprogramms gewährleisten. Bei der Ausrichtung internationaler Großveranstaltungen in Deutschland (Beispiele: Olympische Spie le, FIFA Frauen- Weltmeisterschaft), werden wir der jeweiligen Landes- und Kommunalebene die Unterstützung geben.

Über die Höhe der Finanzausstattung für die ehemalige Gemeindeverkehrsfinanzierung werden wir für die Folgezeit bis 2019 in der Mitte der Legislaturperiode entscheiden.

Europäische Verkehrspolitik
Wir wollen eine offensive Europastrategie der deutschen Verkehrspolitik. Ziel ist die bessere Wahrnehmung deutscher Interessen und die Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen unserer Transportwirtschaft, besonders bei Steuern und Abgabensystem, Beihilfen und Ausnahmeregelungen. Wir wollen die Transeuropäischen Verkehrsnetze weiterentwickeln und die bestehenden Planungen unter besonderer Berücksichtigung der deutschen Projekte sinnvoll ergänzen.

Wir werden die Europäische Kommission auffordern, ein neues Konzept zur Auslastung externer Kosten vorzulegen. Dieses muss, anders als bisher, alle Verkehrsträger einbeziehen und nach gleichen Kriterien behandeln. Stau- und Unfall kosten dürfen in die Berechnung nicht einbezogen werden.

Bei der auf europäischer Ebene geplanten CO2-Regulierung für leichte Nutzfahrzeuge werden wir sicherstellen, dass die Produkt- und Entwicklungszeiträume beachtet werden. Die Regulierungsanforderungen dürfen die - sich derzeit in einer schweren Krise befindlichen - Nutzfahrzeughersteller nicht überfordern.

Logistikstandort Deutschland
Der Wohlstand in Deutschland basiert auf der Einbindung in die internationalen Handelsströme. Wir wollen, dass der Logistikstandort Deutschland seine heraus ragende Stellung im Herzen Europas noch weiter ausbaut. Deutschland darf nicht nur reines Transitland mitten in Europa sein, sondern muss auch in Zukunft an der Wertschöpfung in Handel und Logistik teilhaben.

Die Förderung des Logistikstandorts Deutschland werden wir durch die Umsetzung von gemeinsam mit dem Gewerbe ausgewählten Maßnahmen aus dem „Masterplan Güterverkehr und Logistik“ erreichen. Wichtiger Bestandteil wird eine zwischen Bund und Ländern abgestimmte Vermarktungsoffensive sein.

Das deutsche Güterkraftverkehrsgewerbe wollen wir vor allem durch den Abbau von Wettbewerbsverzerrungen auf europäischer Ebene unterstützen. Die Anlastung von externen Kosten kommt nur unter wettbewerbsneutralen Voraussetzungen in Betracht. Darüber hinaus werden wir ein Belastungsmoratorium schaffen, indem eine Erhöhung der Lkw-Maut in dieser Legislaturperiode ausgeschlossen wird.

Die Einführung des 60-Tonner-Lkw lehnen wir ab. Wir wollen neue Nutzfahrzeugkonzepte durch die maßvolle Erhöhung der Lkw-Fahrzeuggrößen und -gewichte ermöglichen. Einen Einsatz größerer Lkw sehen wir allerdings nur in geeigneten Relationen. Chancen und Risiken wollen wir in einem bundesweiten Feldversuch evaluieren.

Das bestehende Lkw-Stellplatzdefizit an deutschen Autobahnen werden wir schnellstmöglich beseitigen. Behinderungen der Freizügigkeit im europäischen Gütertransport durch nationale Transitbeschränkungen, etwa im alpenquerenden Verkehr, werden wir entschieden abwehren. Die Förderung des kombinierten Verkehrs wird fortgesetzt und mit einem besonderen Schwerpunkt auf die Verbesserung der Schnittstellenproblematik weiterentwickelt.

Öffentlichen Personennahverkehr
Die Koalition bekennt sich zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) als unverzichtbaren Bestandteil der Daseinsvorsorge, auch in der Fläche. Um für den ÖPNV verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, werden wir unverzüglich das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) novellieren und an den europäischen Rechtsrahmen anpassen. Unser Leitbild ist dabei ein unternehmerisch und wettbewerblich ausgerichteter ÖPNV. Dabei werden wir den Vorrang kommerzieller Verkehre gewährleisten. Aufgabenträger bleiben die Kommunen. Wir wollen mittelständischen Unternehmen die Beteiligungschancen sichern und insbesondere eine Betreibervielfalt im Busgewerbe gewährleisten. Die Koalition steht zur Erfüllung der Finanzierungsverpflichtungen aus dem Regionalisierungsgesetz. Wir wollen jedoch eine höhere Transparenz in der ÖPNV-Finanzierung erreichen. Für regionale Schienenstrecken werden wir neue Betreibermodelle erproben, um den Ländern und Aufgabenträgern Einfluss etwa auf Modernisierung und Regionalisierung zu geben. Wir werden Busfernlinienverkehr zulassen und dazu § 13 PBefG ändern.

Schienenverkehr für Mensch und Umwelt
 Wir wollen die 1994 erfolgreich begonnene Bahnreform weiterführen. Das Unter nehmen Deutsche Bahn AG werden wir in seiner positiven Entwicklung begleiten, Der konzernweite Arbeitsmarkt bleibt erhalten. Sobald der Kapitalmarkt dies zu lässt, werden wir eine schrittweise, ertragsoptimierte Privatisierung der Transport und Logistiksparten einleiten.

Die Infrastruktursparten (Netz, Bahnhöfe, Energie) werden nicht privatisiert, weil sie im Zusammenhang mit der staatlichen Infrastrukturverantwortung stehen. Wir wollen die Rechte des Bundes bei Initiierung und Umsetzung von Eisenbahninfrastrukturprojekten stärken. Für die Schiene werden wir künftig schnellere Planungsvorläufe durch Einführung eines Planungskostenbudgets und eine flexiblere Handhabung der Planungskostenerstattung gewährleisten.

Für die Finanzierung der Bahn wird folgendes Modell geprüft:
Mittelzuwendungen des Bundes erfolgen direkt an die DB Infrastrukturgesellschaften. Trassenerlöse und Stationsentgelte fließen in die Schieneninfrastruktur zurück, Gewinnabführungen der Infrastruktursparten an die Holding werden ausgeschlossen. Die DB AG behält im Konzernverbund als Alleineigentümerin Einfluss auf ihre Infrastruktursparten; deren Leitung erfolgt zu künftig unabhängig. Doppelmandate bei Holding- und Infrastrukturgesellschaften werden ausgeschlossen.

Mit der stärkeren Unabhängigkeit des Netzes erreichen wir auch, dass der Wettbewerb auf der Schiene verbessert wird. Zu diesem Zweck werden wir auch das Regulierungsrecht im Allgemeinen Eisenbahngesetz überarbeiten. Unter anderem müssen dabei die Trassen- und Stationspreise einer Anreizregulierung unterworfen werden. Regulierungsbedürftig sind ferner der Zugang zu Serviceeinrichtungen, der Bezug von Bahnstrom und Vertriebsleistungen im Schienenpersonenverkehr. Die Bundesnetzagentur wird gestärkt. Darüber hinaus setzen wir uns auf europäischer Ebene für eine vollständige Öffnung der Eisenbahnmärkte in allen Mitgliedsstaaten und für faire Wettbewerbsbedingungen ein. Wir fordern eine Harmonisierung bei der Regulierung auf europäischer Ebene.

Die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung wollen wir weiterentwickeln. Wir werden die geeigneten Instrumente schaffen, die Bund und Ländern einen vertieften Einblick in die Umsetzung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung er möglichen. Wir wollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Finanzierung nicht bundeseigener Eisenbahninfrastruktur für die Einbindung in das Schienengüterfernverkehrsnetz schaffen.

Wir werden die Vorschläge zur Einführung eines Deutschlandtaktes im Schienenpersonenverkehr einer sorgfältigen Überprüfung unter Beteiligung der Länder unterziehen.

Luftverkehrsstandort Deutschland
Die Koalition ist sich der großen Bedeutung der Luftverkehrswirtschaft für den Standort Deutschland bewusst. Wir wollen die erfolgreiche Arbeit der „Initiative Luftverkehr“ als übergreifendes Steuerungsinstrument fortsetzen und die Länder daran beteiligen. Wir werden uns für einen koordinierten, Ausbau der Flughafeninfrastruktur einsetzen. Neben einer Kapazitätsentwicklung der Flughäfen werden wir insbesondere international wettbewerbsfähige Betriebszeiten sicherstellen. Die dazu erforderliche Präzisierung im Luftverkehrsgesetz soll eine gleichberechtigte und konsequente Nachhaltigkeitsabwägung von wirtschaftlichen, betrieblichen und dem Lärmschutz geschuldeten Erfordernissen auch bei Nachtflügen sicherstellen. Die Wahrung des öffentlichen Erschließungsinteresses der Bundesrepublik Deutschland ist dabei zu gewährleisten.

Wir werden die Realisierung des Single European Sky auf europäischer Ebene vorantreiben, um direktere Flugrouten innerhalb Europas zu ermöglichen. Die Deutsche Flugsicherung GmbH wollen wir in ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit stärken, insbesondere durch eine Befreiung der Restriktionen des § 65 Absatz3 BHO. Wir prüfen eine Kapitalprivatisierung der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS). Bei der Einführung des Emissionshandels für den Luftverkehr wollen wir Wettbewerbsneutralität sicherstellen. Wir werden eine effizienzsteigernde Reform der Luftverkehrsverwaltung, insbesondere im Hinblick auf ihre Organisationsform, prüfen.

Schifffahrtspolitik
Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Seehäfen werden wir durch eine zügige Optimierung der seewärtigen Zufahrten sicherstellen. Die dazu notwendigen Fahrrinnenanpassungen wollen wir zügig realisieren. Der Ausbau der Hafenhinterland verkehre ist von allergrößter Bedeutung für die gesamte exportorientierte Wirtschaft. Wir werden die Seehafenhinterlandanbindungen gezielt ausbauen.

Die zuletzt verstärkte Berücksichtigung der Bundeswasserstraßen bei der Verteilung von Investitionsmitteln werden wir fortsetzen.

Wir werden das Forum Binnenschifffahrt und Logistik fortführen. In diesem Zusammenhang halten wir an der Investitionsförderung nach § 6 b Einkommensteuergesetz sowie an den Hilfen bei der Flottenmodernisierung und bei der Umrüstung auf abgasärmere Motoren fest. Wir werden zudem unnötige bürokratische Hindernisse für die Schifffahrt beseitigen und ein Gesetz zur Reform der Wasser und Schifffahrtsverwaltung vorlegen.

Stadt- und Regionalverkehr
Die Koalition wird - nicht zuletzt vor dem Hintergrund des demographischen Wandels - einen attraktiven und nachhaltigen Stadt- und Regionalverkehr fördern. Wir werden uns aktiv mit der Initiative der EU-Kommission „Urbane Mobilität“ befassen. Wichtig ist dabei, den Grundsatz der Subsidiarität zu beachten und das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen nicht einzuschränken. Eine City-Maut und generelle innerstädtische Fahrverbote lehnen wir ab. Der Radverkehr stellt für uns einen wichtigen Bestandteil städtischer Mobilität dar. Deshalb werden wir den Nationalen Radverkehrsplan weiterentwickeln.

Umweltfreundliche Mobilität
Eine wesentliche Aufgabe unserer Mobilitätspolitik ist die Vereinbarkeit von Verkehr und Umwelt. Wo immer dies sinnvoll ist, wollen wir die Verlagerung von Verkehren auf Schiene und Wasserstraße fördern. Gleichzeitig muss sich der Verkehrssektor auf den Abschied vom Zeitalter der fossilen Brennstoffe vorbereiten. Als kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Klimabilanz des Verkehrs setzen wir auf die Optimierung von fossilen Antriebstechnologien und die Förderung von innovativen Biokraftstoffen. Für deren Einsatz werden wir stabile steuerliche Rahmenbedingungen gewährleisten.

Elektromobilität
Als mittel- bis langfristige Alternative zu fossilen Brennstoffen wollen wir die Weichen für Elektromobilität in Deutschland durch ein umfassendes Entwicklungsprogramm stellen.

Wir wollen Deutschland zu einem Leitmarkt für Elektromobilität machen und dabei bis zum Jahr 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf die Straßen bringen. In Modellregionen werden wir zukunftsweisende, ganzheitliche Verkehrskonzepte („Mobility on Demand“) erproben.

In das Konzept der Modellregionen wollen wir auch ländliche Räume einbeziehen. Besonderen Schwerpunkt legen wir auf die Förderung innovativer Batterietechnologien. Deshalb müssen neben der Elektromobilität auch die Weiterentwicklung von Brennstoffzelle und Wasserstoff vorangetrieben werden. Es gilt aber für uns der Grundsatz der Technologieneutralität. In Deutschland muss sobald wie möglich mit dem Aufbau eines Netzes von Ladestellen für Elektrofahrzeuge in Ballungsräumen begonnen werden. Staatliche Aufgabe ist es dabei, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen; Aufbau und Betrieb dieser Ladestellen ist Aufgabe der Privatwirtschaft.

Um unsere Wirtschaft vor Benachteiligungen im internationalen Wettbewerb zu schützen, wollen wir keine nationalen Alleingänge.

Wir wollen die Feinstaubbelastung in den Städten reduzieren. Bei der Einrichtung von Umweltzonen muss auf die Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit geachtet werden. Wir wollen Einfahrtverbote dort lockern, wo die Einschränkungen in keinem vernünftigen Verhältnis zur erzielten Feinstaubreduzierung stehen. Dazu wollen wir die Ausnahmeregelungen bundesweit vereinheitlichen.

Die Akzeptanz für einen weiteren Ausbau der Verkehrsinfrastruktur hängt entscheidend davon ab, dass die Lärmbelastung der Bevölkerung reduziert wird. Wir wollen deshalb den Lärmschutz ausweiten. Dazu wollen wir den Schienenbonus schrittweise reduzieren mit dem Ziel, ihn ganz abzuschaffen. Gleichzeitig wollen wir eine lärmabhängige Trassenpreisgestaltung bei der Bahn. Bei bereits bestehenden Strecken wollen wir das Lärmsanierungsprogramm Schiene fortsetzen und intensivieren. Dazu wollen wir auch die Möglichkeiten des technischen Fortschritts bei Fahrzeugen nutzen.

Die Koalition lehnt ein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen ab.

Verkehrssicherheit
Bestandteil unserer nachhaltigen Mobilitätspolitik ist auch die Förderung innovativer Verkehrstechnologien. Wir wollen Deutschlands Führungsposition im Bereich Telematik und Verkehrsmanagementsysteme ausbauen. Einen besonderen Schwerpunkt werden wir auf die Förderung intelligenter Verkehrsleitsysteme zur Kapazitätsoptimierung hoch belasteter Verkehrsstrecken legen. Dabei wollen wir auch die Innovations- und Marktpotentiale in Zusammenhang mit dem Satellitennavigationssystem GALILEO nutzen. Wir wollen die Fahrzeugzulassung in Deutschland entbürokratisieren. Dazu werden wir die Pilotversuche des Online-Zulassungsverfahrens fortsetzen, evaluieren und dann über eine Neuregelung entscheiden.

Die Verbesserung der Verkehrssicherheit in Deutschland bleibt ein zentrales An liegen. Dazu werden wir das erfolgreiche Verkehrssicherheitsprogramm weiterentwickeln und ausbauen. Zielrichtung ist vor allem die Entschärfung der Unfallschwerpunkte, insbesondere auf Landstraßen. Wir werden modernste Fahrzeug und Sicherheitstechnik fördern.

Wir werden das Straßenverkehrsgesetz zugunsten der bei den Freiwilligen Feuerwehren, den Rettungsdiensten und den technischen Hilfsdiensten ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger weiter verbessern.

Das Punktesystem beim Bundeszentralregister in Flensburg wollen wir reformieren, um eine einfachere, transparentere und verhältnismäßigere Regelung zu schaffen. ..

Bauen und Wohnen
Die nachhaltige Stadtentwicklungspolitik hat angesichts der wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Entwicklung in unserem Land folgende Ziele: die Bewältigung der Folgen des demographischen und wirtschaftsstrukturellen Wandels, den Klimaschutz, die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, den Erhalt historischer Bausubstanz und Stadtstrukturen, die Wieder- und Umnutzung von Brachflächen und die Barrierearmut im Wohnumfeld. Auf dem Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung ist darüber hinaus die internationale Zusammenarbeit auszubauen. Um den europäischen Integrationsprozess zu beschleunigen, ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Raumordnungsplanung zu intensivieren.

Städtebauförderung
Die Städtebauförderung leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur lebenswerten Gestaltung von Städten und Gemeinden. Wir werden die Städtebauförderung als gemeinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen auf bisherigem Niveau, aber flexibler fortführen. Es gilt, die privaten Hauseigentümer und das im Stadtgebiet ansässige Gewerbe stärker in die Stadtentwicklungsprozesse einzubinden. Dazu dient u. a. das Instrument des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes. Auf neue Herausforderungen werden wir zunächst mit Modellvorhaben von Bund und Ländern reagieren.

Beim „Stadtumbau Ost“ soll die Aufwertung von Innenstädten und die Sanierung von Altbausubstanz gestärkt und der Rückbau der technischen und sozialen Infrastruktur besser berücksichtigt werden. Der Erfolg des Programms soll nicht durch ungelöste Altschuldenprobleme einzelner Wohnungsunternehmen beim Ab riss von Wohnungsleerstand gefährdet werden.

Der „Stadtumbau West“ wird weiterentwickelt. Das Programm „Soziale Stadt“ soll stärker ressortübergreifend umgesetzt werden. Mit dem Programm „Aktive Stadt und Ortsteilzentren“ wollen wir weiter zur Stärkung der Innenentwicklung beitragen.

Wir werden die Förderung der energetischen Sanierung sozialer Infrastruktur fort führen.

Denkmalschutz
Das Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ ist für den Erhalt und die Erneuerung historischer Innenstädte unentbehrlich. Wir wollen zugunsten des Denkmalschutzes Planungssicherheit für Investoren gewährleisten und halten da her an der steuerlichen Förderung von Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen fest.

Ländliche Räume
Eine besondere Aufgabe wird künftig die Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge in dünn besiedelten Räumen sein. Wir wollen diese Räume bei der Entwicklung dezentraler Systeme, bei der Nutzung alternativer Technologien zu Energie-, Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie bei der Vernetzung und Kooperation von Ressourcen und Kräften unterstützen. Die flächendeckende Versorgung mit Infrastruktur für ein schnelles Internet wird massiv vorangetrieben.

Bauplanungsrecht
Das Planungsrecht und die Planungsziele werden wir weiterentwickeln. Es gilt, den Klimaschutz zu verankern, den Vorrang der Innenentwicklung zu stärken und die Genehmigungsverfahren zu entbürokratisieren. Dazu werden wir das Baugesetzbuch (BauGB) anpassen und weiterentwickeln. Ferner werden wir die Baunutzungsverordnung (BauNVO) umfassend prüfen. Wir werden mit den Ländern einen Dialog darüber führen, wie Genehmigungsfiktionen generell ausgeweitet wer den können. Ziel ist auch, die Allgemeinverbindlichkeit von wesentlichen Punkten der Musterbauordnung zu erreichen.

Ungenutzte innerstädtische Grundstücke des Bundes und bundeseigener Unter nehmen müssen schneller einer Umnutzung bzw. Veräußerung zugeführt werden. Das erfordert ein wirkungsvolleres Immobilienmanagement des Bundes. Durch die Stärkung der Innenentwicklung wird auch die Inanspruchnahme neuer Flächen für Verkehrs- und Siedlungszwecke reduziert. Um in diesem Zusammenhang Zielkonflikte zu vermeiden, werden wir im Rahmen der anstehenden Überprüfung der Indikatoren auch das Flächeninanspruchnahmeziel im Sinne größtmöglicher ökologischer Wirksamkeit neu definieren. Es soll sich stärker an der tatsächlichen Zerschneidung oder Versiegelung von Lebensräumen orientieren.

Wohneigentum
Wohneigentum ist Altersvorsorge und stärkt die regionale Verbundenheit. In vergleichbarer Weise wirkt der Erwerb von Geschäftsanteilen bei einer Wohnungsgenossenschaft für eigene Wohnzwecke. Wir wollen die Wohneigentumsquote in Deutschland erhöhen. Dazu werden wir die Eigenheimrente vereinfachen.

Wohnungsbau
Die Wohnungsmärkte sind regional differenziert ausgeprägt. Insbesondere in Ballungszentren ist zusätzlicher Wohnungsneubau erforderlich.

Wir werden bis zur Mitte der Legislaturperiode entscheiden, ob nach dem Jahr 2013 der Bund den Ländern weiterhin zweckgebunden Mittel zur Finanzierung von Maßnahmen der Wohnraumförderung gewährt. Auf europäischer Ebene lehnen wir eine Förderung des Wohnungsbaus mit Mitteln der EU ab.

Bauwirtschaft und planende Berufe
Die Bau-, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sind besonders wichtige Wirtschaftszweige in unserem Land. Wir stehen dafür, dass ihre Leistungen den Stellenwert im öffentlichen Bewusstsein erhalten, der ihrem Anteil an der Bruttowertschöpfung entspricht. Daher werden wir den Dialog zwischen Bund, Bau-, Immobilien- und Wohnungswirtschaft vertiefen.

Die Baukultur gehört zu identitätsstiftenden Markenzeichen einer Nation. Wir wol len daher das öffentliche Bewusstsein für die Baukultur weiter unterstützen.

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) wird auf der Grundlage des Bundesratsbeschlusses schnellstmöglich weiter modernisiert.

Bundesbauten
Der Bund wird auch in Zukunft seiner Vorbildfunktion für Baukultur und Nachhaltigkeit bei seinen Baumaßnahmen gerecht werden. Diese Aspekte müssen in eine erweiterte Wirtschaftlichkeitsprüfung der Bundesbauvorhaben einfließen. Die Vorbildwirkung erstreckt sich auch auf die energetische Sanierung von Bundesbau ten, insbesondere beim Einsatz innovativer Technologien und Materialien.

Das Bundesamt für Bauen und Raumordnung (BBR) wird zu einer betriebswirtschaftlich agierenden Bundesanstalt umgestaltet. Es soll in seiner Funktion als Dienstleister für Baumaßnahmen des Bundes im In- und Ausland und als Koordinierungszentrum des Bundes für die Bauforschung gestärkt werden. Die Kooperation mit Einrichtungen der Bauforschung wird ausgebaut.

Bauvertragsrecht
Wir werden prüfen, ob und inwieweit ein eigenständiges Bauvertragsrecht zur Lö sung der bestehenden Probleme im Bereich des Bau- und Werkvertragsrechts geeignet ist.

Regional- und Strukturpolitik
Im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist die Fortsetzung der Förderung in allen förderfähigen Regionen (RWB-Regionen) ab 2014 sicher zu stellen. Hierbei sind die Belange des strukturschwachen ländlichen Raums sowie der demographischen Entwicklung in besonderer Weise zu berück sichtigen. EFRE-Mittel müssen auch künftig für die klassische Förderung von Unternehmensinvestitionen eingesetzt werden können. Den Mitgliedstaaten bzw. Ländern muss auch künftig die Möglichkeit für eigene regionale Schwerpunktsetzungen verbleiben.

Die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) wird auf hohem Niveau und mit bundesweit einheitlichen Maßstäben fort geführt.

Wir setzen uns dafür ein, dass der beihilferechtliche Rahmen für die Regionalförderung ab den Weiterbestand der C-Fördergebiete vorsieht. Dies bedeutet die Förderfähigkeit auch von Großunternehmen und erhöhte Fördersätze.

Den Original-Wortlaut der Koaltionsvereinbarungen erhalten Sie auf den Seiten der CDU




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