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Sachverständigenrat: Ökologische Neuausrichtung der Agrarpolitik erforderlich (19.01.2010)

Bild: Pixelio/annamarthaIn einer Aktuellen Stellungnahme zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik spricht sich der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) für eine grundlegende Neuausrichtung der europäischen Agrarförderung aus. „Die europäische Agrarförderung ist nicht mehr zeitgemäß“, erklärte Frau Prof. Dr. Karin Holm-Müller, Ökonomin in Bonn und Mitglied des SRU. „Öffentliche Gelder dürfen in Zukunft nur noch für öffentliche Ziele eingesetzt werden, insbesondere für den Umwelt- und Naturschutz. Die Milliardenförderung der Landwirtschaft vornehmlich zur Einkommenssicherung großer Betriebe ist nicht zu rechtfertigen.“

Die europäische Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) steht auf dem Prüfstand. Anlass dafür ist auch die aktuelle Diskussion um die Zukunft des EU-Haushalts für die neue Finanzperiode 2014 bis 2020. Aus Sicht des Sachverständigenrates für Umweltfragen sind der Klimawandel und der Verlust der Biodiversität die beiden zentralen Umweltprobleme des 21. Jahrhunderts, zu deren Lösung insbesondere auch die Agrarpolitik beitragen sollte.

SRUDie intensive Landwirtschaft ist heute einer der Hauptverursacher des Verlustes der biologischen Vielfalt. Sie verursacht erhebliche klimaschädliche Emissionen an Lachgas und Methan. Auch die Umwandlung von Grünland zu Ackerland und die Trockenlegung von Mooren für landwirtschaftliche Zwecke tragen zum Klimawandel bei. Die Landwirtschaft ist zudem die Hauptquelle der Überdüngung von Binnengewässern und der Nord- und Ostsee. Um dem entgegenzuwirken, sollten zukünftig die Beiträge der Landwirte zum Natur-, Umwelt- und Klimaschutz gezielter als bisher honoriert werden. Hierfür ist eine Neuausrichtung der Agrarförderung notwendig.

Neue Förderrichtlinien für die Agrarpolitik

Der SRU schlägt daher anstelle der bisherigen weitgehend einkommenspolitisch motivierten Zahlungen drei Förderlinien für die Agrarpolitik vor:

1. Eine ökologische Grundprämie: Um diese Prämie zu erhalten, müssen Landwirte mindestens 10 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche als „ökologische Vorrangflächen“ bereitstellen und Standards einhalten, die den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand ihrer Flächen sicherstellen. Damit wird gewährleistet, dass Mindestanforderungen des Umwelt- und Naturschutzes auch in den intensiv genutzten Hochertragsstandorten erfüllt werden.

2. Den Ausbau der bisherigen Agrarumweltmaßnahmen und des Vertragsnaturschutzes, die gezielter als bisher auf die neuen Herausforderungen ausgerichtet sein müssen.

3. Eine Prämie zum Erhalt wertvoller Kulturlandschaften, die von der Nutzungsaufgabe bedroht sind. Hierdurch sollen vor allem noch vorhandene extensive landwirtschaftliche Produktionsweisen mit ihren positiven Effekten für die Artenvielfalt und die abiotischen Ressourcen gefördert und erhalten bleiben.

Diese Strategie schafft auch neue Einkommensmöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe, denn eine Honorierung von Leistungen für das öffentliche Gut Natur- und Umweltschutz bietet gerade für Betriebe in benachteiligten Regionen eine zusätzliche Einkommensalternative und Diversifikationsmöglichkeit. Mit seiner Nachfrage nach einem Produkt „Natur- und Umweltschutz“ vermittelt der Staat dem Landwirt, dass er die Bewahrung dieser Güter schätzt und honoriert. So wird der Landwirt nicht als „Subventionsempfänger“ von der Gesellschaft wahrgenommen, sondern als bewusster Umweltschützer angesprochen.

Die Stellungnahme des SRU „Für eine zeitgemäße Gemeinsame Agrarpolitik“ können Sie hier herunterladen.

Der SRU berät die Bundesregierung seit 1972 in Fragen der Umweltpolitik. Die Zu­sammensetzung des Rates aus sieben Universitätsprofessorinnen und ‑professoren verschiedener Fachdisziplinen gewährleistet eine wissenschaftlich unabhängige und umfassende Begutachtung, sowohl aus naturwissenschaftlich-technischer als auch aus ökonomischer, rechtlicher, politikwissenschaftlicher und ethischer Perspektive.


Quelle: SRU


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