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Kabinett stimmt neuer Vergütung für Solarstrom zu (03.03.2010)

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung (03.03.10) die Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. Die Maßnahmen im Überblick finden Sie am Ende des Beitrags.

Bild: Pixelio/pgm"Der dynamische Ausbau der Photovoltaik in Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte. Deutsche Unternehmen sind technologisch weltweit führend und schaffen viele hochwertige Arbeitsplätze. Solarenergie ist ein zentraler Zukunftsmarkt, in dem Deutschland weiterhin stark sein soll", sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen. Jedoch habe der derzeitige Verfall der Marktpreise um bis zu 40 Prozent bei Photovoltaikanlagen zu einer Überförderung und zu wirtschaftlichen Fehlanreizen geführt, so Röttgen. Daher wird die künftige Vergütung für Solarstrom an die aktuelle Marktentwicklung angepasst: Für Dachanlagen sinkt die Vergütung in diesem Jahr zusätzlich einmalig um 16 Prozent, bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen einmalig um 11 Prozent und bei sonstigen Flächen um 15 Prozent. Die Regelungen treten zum 1. Juli 2010 in Kraft.

"Der beschlossene Entwurf ist ausgewogen und wird dazu beitragen, dass die Photovoltaik aus ihrer Nischenposition zu einer relevanten Größe im Energiemix werden kann", sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen.

Die Zielmarke für das jährliche Ausbauvolumen wird von 1.700 Megawatt auf 3.500 Megawatt nahezu verdoppelt. Außerdem wird die jährliche Absenkung der Vergütung, die so genannte Degression, stärker an das Marktwachstum angepasst. Wird das Ausbauziel von jährlich 3.500 Megawatt überschritten, sinken die Vergütungssätze zum Jahresende 2010 um 2 Prozent und im Jahr 2011 um 3 Prozent pro 1.000 Megawatt zusätzlichem Ausbauvolumen über den im EEG regulär vorgesehenen Degressionssatz von 9 Prozent hinaus. Unterschreitet das Marktwachstum die Untergrenze von 2.500 Megawatt, sinken die Vergütungssätze langsamer.

Ziel des Gesetzes ist es, einen dynamischen Ausbau der Solarenergie bei gleichzeitig sinkenden Vergütungen und damit Kosten sicherzustellen. Die Formulierungshilfe wird nun von den Regierungsfraktionen in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

Darüber hinaus wird der Eigenverbrauch von Strom aus Photovoltaikanlagen künftig stärker gefördert. Privathaushalte, die ihren Solarstrom selbst verbrauchen, gewinnen künftig acht statt drei Cent pro Kilowattstunde. "Für die Bürgerinnen und Bürger ist dies eine Einladung, aktiv beim Klimaschutz mitzumachen", so Röttgen. Von der stärkeren Förderung des Eigenverbrauchs, profitiert zudem auch das Gewerbe, denn die Regelung wird auf Anlagen bis zu einer Größe von 800 Kilowatt ausgedehnt.

Im Jahr 2009 wurden rund 3.000 Megawatt neue Photovoltaikanlagen installiert. Damit sind Anlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 9.000 MW in Betrieb. Rund 100 Solarunternehmen erwirtschafteten 2009 nach ersten Schätzungen einen Umsatz von rund 9 Milliarden Euro und sichern zusammen mit dem beteiligten Handwerk rund 60.000 Arbeitsplätze.

Die Maßnahmen des Entwurfs im Überblick:

  • Die Zielmarke für das jährliche Ausbauvolumen wird von 1.700 Megawatt auf 3.500 Megawatt angehoben.
  • Die Vergütung für Dachanlagen wird zusätzlich einmalig um 16 Prozent zum 1. Juli 2010 gesenkt.
  • Die Absenkung der Vergütung bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen beträgt 11 Prozent und für sonstige Flächen 15 Prozent, jeweils zum 1. Juli 2010.
  • Die jährliche Absenkung der Vergütung, die so genannte Degression, wird stärker an das Marktwachstum angepasst. Wird die Zielmarke von 3.500 Megawatt überschritten, sinken die Vergütungssätze zum Jahresende 2010 um 2 Prozent und 2011 um 3 Prozent pro 1.000 Megawatt zusätzlichem Marktvolumen über den im EEG regulär vorgesehenen Degressionssatz von 9 Prozent hinaus. Unterschreitet das Marktwachstum die Untergrenze von 2.500 Megawatt sinken die Vergütungssätze langsamer.
  • Der Anreiz für Privathaushalte, die Solarstrom nicht ins Netz einspeisen, sondern selbst verbrauchen, wird von derzeit 3,6 auf 8 Cent pro Kilowattstunde verdoppelt.
  • Auch das Gewerbe wird davon profitieren, denn die Regelung wird auf Anlagen bis 800 Kilowatt installierter Leistung ausgedehnt.
  • Die Flächenkategorie "Ackerfläche" wird im EEG ab dem 1. Juli 2010 gestrichen.
  • Für Freiflächenanlagen auf allen Flächenkategorien, die sich in der Planung befinden und die nicht bis zum Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb genommen sind, wird eine Übergangsregelung geschaffen: Die Anlagen, für die bis Ende 2009 ein Bebauungsplan besteht, dürfen bis Ende 2010 realisiert werden. Die einmalige Absenkung der Vergütung wird für diese Anlagen ausgesetzt.
  • Gewerbe- und Industriegebiete sowie Flächen entlang von Autobahnen und Bahntrassen werden neu als Flächenkategorien in das EEG aufgenommen.

Quelle: BMU Bundesumweltministerium



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