Klimaschutzgesetz NRW
Mehr als ein Drittel des in Deutschland entstehenden CO2 werden in NRW emittiert. NRW als Energieland kommt deshalb bei der Erfüllung der deutschen Klimaschutzziele eine besondere Verantwortung zu. Zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele (minus 40 Prozent bis 2020) und (minus 80-95 Prozent bis 2050) muss NRW seinen Beitrag leisten. Dazu wollen wir die CO2- Emissionen von NRW bis 2020 um mindestens 25 Prozent gegenüber 1990 reduzieren. Diese Reduktionsanstrengungen müssen in den folgenden Jahrzehnten konsequent fortgesetzt werden. Zur Erreichung seiner Klimaschutzziele ist NRW auf eine engagierte Klimaschutzpolitik des Bundes und eine Fortentwicklung der vorhandenen Instrumente auf Bundesebene (EEG, KWKG, MAP, KfW-Programme usw.) angewiesen.
44 Prozent der heute unter das Regime des Emissionshandels fallenden Emissionen entstehen in NRW. Deshalb wollen wir erreichen, dass von den in NRW anfallenden Einnahmen der ab 2013 stattfindenden Versteigerung der Emissionszertifikate in Höhe von vier bis fünf Milliarden Euro (bei einem Zertifikatepreis von 20 Euro/t) ein entsprechender Anteil nach NRW zurückfließt, um hier Klimaschutzmaßnahmen zu finanzieren.
Durch die Streichung des Paragrafen 26 LEPro (Landesentwicklungsprogramm) sind eine umweltverträgliche Energieversorgung, der Einsatz Erneuerbarer Energien und die Ausschöpfung der Möglichkeiten der Kraft-Wärme-Kopplung derzeit nicht mehr Ziele der Landesentwicklung. Als erster Schritt vor der erforderlichen Novelle wird der § 26 in der bewährten Fassung wieder in das LEPro eingefügt.
Um ein einheitliches und zukunftsfestes Planungsrecht für NRW zu schaffen, werden LEPro und LEP (Landesentwicklungsplan) inhaltlich zusammengefasst und als Gesetz verabschiedet. Die Beteiligungsmöglichkeiten werden wir bereits bei der Erarbeitung über die gesetzlichen Vorgaben hinaus verbessern, um frühzeitig Akzeptanz zu schaffen.
Als zentrales Element für die Neuausrichtung der Klimaschutz- und Energiepolitik in NRW werden wir ein Klimaschutzgesetz verabschieden, in dem verbindliche Klimaschutzziele für NRW festgelegt werden.
Auf der Basis dieses Gesetzes legt die Landesregierung spätestens bis Mitte 2011 einen Klimaschutzplan vor, der die notwendigen Klimaschutzmaßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele, inkl. von Zwischenzielen, konkret benennt. Die Landesregierung berichtet dem Landtag jährlich zur Umsetzung des Klimaschutzplans.
Eine nachhaltige Landesplanung wird u. a. neben den sonstigen Zielen der Raumordnung zukünftig folgende Ziele festlegen:
- Die in einem Klimaschutzgesetz NRW zu definierenden Klimaschutzziele sind Ziele der
Raumordnung.
- In allen Teilen des Landes sind die Voraussetzungen für eine ausreichende, sichere, klimaund
umweltverträgliche und möglichst preisgünstige Energieversorgung zu erhalten oder zu
schaffen, die insbesondere die Errichtung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien
begünstigen. Dabei sind alle Möglichkeiten der Energieeinsparung zu berücksichtigen.
- Klimaschutz ist ein Belang, der bereits auf der planerischen Ebene umfassend zu berücksichtigen
ist. Sämtliche Planungen sind darauf auszurichten, dass Klimaverträglichkeit und
Energieeffizienz optimal umgesetzt werden. Dies gilt z.B. für Energieerzeugung, Ansiedlungsplanung
und Verkehrsplanung gleichermaßen.
- Die Stromerzeugung Nordrhein-Westfalens ist auf einen stetig steigenden Anteil Erneuerbarer
Energien umzustellen. Erneuerbaren Energien ist der Vorrang vor allen anderen Energieträgern
einzuräumen.
- Für die Nutzung der Windenergie sind in den Regionalplänen Vorranggebiete für Windenergienutzung festzulegen, die insgesamt 2,0 Prozent der Landesfläche umfassen sollen. Die einzelnen Regionalpläne sind insofern abzustimmen. Als Ausschlussgebiete gelten ausgewiesene Naturschutzgebiete. Neben der Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen sollen insbesondere das Flächen- und Windkraftpotenzial entlang der überörtlichen Bundesfernstraßen und Eisenbahnstrecken sowie gegebenenfalls in Gewerbegebieten untersucht werden.
- Zur Verbesserung des Energienutzungsgrades und aus Klimaschutz- und Umweltgesichtspunkten
sind die Möglichkeiten der Kraft-Wärme-Kopplung sowie der Nutzung industrieller
Abwärme auszuschöpfen.
- Administrative Hindernisse gegenüber Standorten zur Nutzung Erneuerbarer Energien sind
mit den Zielen der Landesplanung nicht vereinbar.
- Regionale und örtliche Energieversorgungskonzepte, die den Klimaschutzzielen dienen, sollen
entwickelt werden.
- Fördermittel des Landes sind so zu verwenden, dass geförderte Maßnahmen der Erreichung
von Klimaschutzzielen nicht entgegenstehen.
Der derzeit zur Anhörung gestellte Entwurf eines Teilplans Energie für einen neuen LEP NRW
genügt diesen Zielen nicht und wird umgehend nach der Regierungsbildung zurückgenommen.
Die bereits hierzu eingereichten Stellungnahmen werden bei der Erarbeitung eines neuen LEP
in geeigneter Weise berücksichtigt.
Energieland NRW
Windenergie
NRW ist ein hervorragender Windenergiestandort. Leider hat das Land in den vergangenen Jahren infolge der restriktiven Windenergiepolitik seine Spitzenstellung unter den Binnenländern in Deutschland verloren und rangiert inzwischen deutlich hinter Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Technologische Innovationen in der Windenergie im Hinblick auf moderne, leistungsstarke Anlagen laufen an NRW vorbei.
Diesen Zustand werden wir beenden und NRW wieder zu einem Vorreiter in Sachen Windenergie machen. Die Windenergie ist die tragende Säule der Erneuerbaren Energien, und ohne einen deutlichen Ausbau der Windenergie werden wir die Klimaschutzziele in NRW nicht erreichen. Deshalb wollen wir den Anteil der Windenergie in NRW von heute gerade einmal drei Prozent an der Stromversorgung auf mindestens 15 Prozent bis 2020 vor Ort ausbauen.
Vor diesem Hintergrund werden wir den Windenergie- und den Repoweringerlass vollständig überarbeiten und u.a. die restriktiven Regelungen zur Höhenbeschränkung und die pauschalen Abstandsregelungen streichen. Die Errichtung von Windenergieanlagen auf Forstflächen wollen wir unter Beachtung aller Schutzbestimmungen wie in den Bundesländern Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz ermöglichen.
Bei möglichen Interessenkonflikten zwischen Anwohnern, Naturschutz und Windenergie streben
wir Lösungen im größtmöglichen Konsens an.
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in ihrer Vielseitigkeit, von Micro-KWK über dezentrale Blockheizkraftwerke bis hin zur Nutzung von Nah- und Fernwärme, ist der kostengünstigste, einfachste und umweltgerechteste Weg, mittelfristig Wärme aus Erneuerbaren Energien in urbane Versorgungsstrukturen zu integrieren.
Der deutliche Ausbau der dezentralen, effizienten und klimafreundlichen KWK ist einer der wesentlichen Beiträge zur Erreichung der Klimaschutzziele. Investitionen von Stadtwerken und Versorgungsunternehmen in KWK- Anlagen sind ein wichtiger Beitrag zur Förderung von lokaler Ökonomie, Klimaschutz sowie Wettbewerb und Versorgungssicherheit in der Erzeugung. Obwohl NRW mit seiner Bevölkerungs- und Industriedichte hervorragende Voraussetzungen bietet, wie das Beispiel Lemgo mit einem KWK-Anteil von über 70 Prozent zeigt, beträgt die KWKQuote hierzulande derzeit nur etwa zehn Prozent. Die Bundesregierung plant, bis 2020 deutschlandweit 25 Prozent des Stroms durch KWK zu erzeugen. NRW wird dies durch eine Landesquote von mehr als 25 Prozent flankieren.
Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, ist ein tiefgreifender technologischer und struktureller Wandel im Strom- und Wärmemarkt notwendig. Doch das vorhandene Instrumentarium des Bundes zur Förderung der KWK reicht bei weitem nicht aus, um dieses Ziel zu erreichen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die vielfältige Diskriminierung der KWK auf Europa- und Bundesebene beseitigt wird.
Deshalb wird sich die Landesregierung für eine Verbesserung der Förderung und der Rahmenbedingungen für einen KWK-Ausbau einsetzen. Deshalb wollen wir im Rahmen des laufenden Ziel-2-Programms einen neuen Schwerpunkt setzen, um bestehende Investitionshemmnisse beim Ausbau der KWK aufzulösen. Dies beinhaltet z.B. die Erschließung von Wärmesenken durch den Ausbau vorhandener Wärmenetze sowie die Förderung von Hausanschlüssen und Hausübergabestationen. Darüber hinaus wollen wir gezielt dezentrale KWK-Anlagen zur Wärme- und Stromversorgung von Ein- und Mehrfamilienhäusern, aber auch von Industrie und Gewerbe fördern. Als ein Leitprojekt soll die Fernwärmeschiene Niederrhein im Dialog mit den Kommunen weiter ausgebaut werden.
Erneuerbares-Wärme-Gesetz (EWärmeG NRW)
Bundesweit gilt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz, das die verpflichtende Nutzung Erneuerbarer Wärme z.B. in Form von solarthermischen Anlagen, Biomasseheizungen und Wärmepumpen für Neubauten vorschreibt. Das Gesetz eröffnet den Ländern ausdrücklich die Möglichkeit, weitergehende Regelungen für den Gebäudebestand zu schaffen. Dort liegt das große ungenutzte Potenzial für die Erneuerbare Wärme und dort besteht entsprechender Handlungsbedarf. Das CDU/FDP-regierte Land Baden-Württemberg hat ein EWärmeG auch für den Gebäudebestand beschlossen. Dieses Gesetz trägt dazu bei, dass ein Großteil der Bundesförderung bisher nach Baden-Württemberg geflossen ist. Wir wollen die Erfahrungen aus Baden-Württemberg auswerten, um dann auf dieser Basis eine gesetzliche Regelung für NRW einzuführen. Dies kann einen Beitrag liefern, um eine Million Solardächer zu ermöglichen.
Einsparung
Die Bundesregierung strebt eine Senkung des Stromverbrauchs um elf Prozent bis 2020 an. Die CDU/FDP-Landesregierung hatte das Ziel, den Stromverbrauch um 20 Prozent bis 2020 zu senken, ohne es mit konkreten Maßnahmen zu hinterlegen.
Dabei gibt es die größten Einsparmöglichkeiten im Bereich der privaten Haushalte. Im Rahmen unseres KWK- und Gebäudesanierungsprogramms wollen wir einen Großteil der rund 450.000 elektrischen Nachtspeicherheizungen in NRW bis 2020 ersetzen.
Die Landesregierung wird zusammen mit den Kommunen ein Konzept für einen revolvierenden Energieeffizienzfonds erarbeiten, der Investitionen in Energiespar- und Energieeffizienzprojekte in Gewerbe und Industrie in NRW ermöglicht.
Hohe Energiepreise treffen vor allem Menschen mit geringem Einkommen. Eine Grundversorgung mit Energie, die zum Leben und zur sozialen Teilhabe am Leben unerlässlich ist, muss sichergestellt werden. Die geltenden Tarife der Stromanbieter sind weder ökologisch noch sozial. Einerseits können sich immer mehr Menschen selbst einen Mindestverbrauch nicht mehr leisten. Andererseits wird hoher Energieverbrauch vielfach noch durch die Tarifgestaltung belohnt. Deshalb wollen wir prüfen, wie eine Tarifgestaltung erreicht werden kann, die einen geringen Energieverbrauch begünstigt.
Für einkommensschwache Haushalte wollen wir Projekte der aufsuchenden Energieberatung unterstützen und weiter ausbauen. Darüber hinaus wollen wir mit neuen Finanzierungsmodellen Möglichkeiten schaffen, dass auch Menschen mit geringem Einkommen Energiespargeräte kaufen können.
Mittelständische Unternehmen und Kommunen verfügen oftmals nicht über ausreichende Mittel, um notwendige Investitionen in Effizienztechniken zu finanzieren. Contracting ist eine alternative Finanzierungsmöglichkeit, die jedoch noch nicht ausreichend genutzt wird. Daher wird die Landesregierung gemeinsam mit kommunalen Energieversorgern, Handwerkskammern, der Kreditwirtschaft und der Energieagentur über praxisgerechte Contractingmodelle dazu beitragen, vorhandene Einsparpotentiale besser zu nutzen.
Atomkraft
Atomkraft ist aus vielen Gründen eine unverantwortliche Form der Energieerzeugung. Deshalb ist NRW schon vor vielen Jahren aus der Nutzung der Atomkraft ausgestiegen.
Wir stehen zum Atomausstieg und werden alles tun, um Laufzeitverlängerungen zu verhindern. Jede Laufzeitverlängerung schadet den Interessen von NRW. Diese sind nicht nur aus Gründen der Sicherheit und der ungelösten Endlagerfrage unverantwortlich, sie zementieren auch die Marktmacht der vier großen Energiekonzerne und verhindern Innovationen, den Ausbau von Erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung sowie Investitionen von Stadtwerken und neuen Energieunternehmen.
Die Landesregierung wird prüfen, inwieweit Genehmigungen für die Urananreicherungsanlage Gronau und für die Konditionierungsanlage GNS in Duisburg als Teil der atomaren Brennstoffkette zurückgenommen oder eingeschränkt werden können. Darüber hinaus wird die Landesregierung notwendige Konsequenzen aus dem Unfall in der UAA Gronau im Januar 2010 ziehen. Eine mögliche Erweiterung beider Anlagen wird abgelehnt.
Wir wollen Atomtransporte vermeiden, weil sie unnötige Risiken für Mensch und Umwelt mit sich bringen. Die in Jülich noch lagernden 152 Castoren mit hochradioaktiven Brennelementekugeln sind eine schwere Hypothek für die Region und ganz NRW. Die Verlagerung nach Ahaus würde massive Polizeieinsätze erfordern, Kosten für das Land auslösen und von den Menschen entlang der Transportstrecke zu Recht nicht akzeptiert. Aus diesen Gründen wird die Landesregierung ihre Möglichkeiten nutzen, dass kein weiterer Atommüll ins Brennelementezwischenlager Ahaus verbracht werden muss. Vor diesem Hintergrund unterstützen wir den bereits gestellten Antrag auf eine Verlängerung der derzeitigen Zwischenlagerung.
Der Rückbau der Atomruinen AVR Jülich und THTR Hamm-Uentrop wird noch Jahrzehnte dauern und insgesamt Milliarden Euro kosten. Insbesondere im Hinblick auf die ungeklärte Finanzierung des Rückbaus des THTR werden wir die früheren Betreiber bzw. Rechtsnachfolger und Eigentümer in die finanzielle Verantwortung nehmen.
Das Land NRW wird keinerlei Atomforschung mehr finanzieren, mit Ausnahme der Forschung für Sicherheit, Endlagerung und Rückbau. Dies gilt insbesondere für jedwede Finanzierung von Forschung für neue Kugelhaufenreaktoren und andere Reaktortechnik sowie für Transmutation. Die Errichtung entsprechender Forschungsanlagen und -reaktoren in NRW wird landesplanerisch ausgeschlossen.
Die Landesregierung wird unabhängige Sachverständige mit der Aufarbeitung der Geschichte des AVR im Hinblick auf technische Probleme und Störfälle beauftragen.
Steinkohle
Das Ende 2007 in Kraft getretene „Gesetz zur Finanzierung der Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus zum Jahr 2018 (Steinkohlefinanzierungsgesetz)“ gilt und wird von den Koalitionspartnern nicht in Frage gestellt. Der Steinkohlenbergbau erhält über die bereits zugesagten Mittel hinaus keine weiteren Mittel aus dem Landeshaushalt. Das Steinkohlefinanzierungsgesetz sieht u. a. vor, dass der Deutsche Bundestag im Jahr 2012 unter Beachtung der Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeit, der Sicherung der Energieversorgung und der übrigen energiepolitischen Ziele prüft, ob der Steinkohlenbergbau über 2018 weiter gefördert wird. NRW steht zur weiteren Umsetzung dieser Vereinbarung. NRW wird im Rahmen seiner Beteiligungsrechte darauf drängen, dass bei der in diesem Zusammenhang vorgesehenen Begutachtung die langfristigen regionalwirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Auswirkungen verschiedener Zukunftsszenarien in den Blick genommen werden.
Sofern der Deutsche Bundestag beschließt, dass der Bergbau nach 2018 nicht fortgeführt wird, werden wir die Möglichkeiten des Landes nutzen, um zur Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen beizutragen, und die von einem Auslaufbergbau betroffenen Regionen besonders begleiten. Sofern der Deutsche Bundestag beschließt, dass der Bergbau nach 2018 in Form eines Sockeloder Referenzbergbaus fortgeführt wird, werden wir darauf drängen, dass im Rahmen einer nationalen Rohstoffstrategie und im Rohstoffbericht NRW die Bedeutung der Ressource Kohle, auch für die chemische Industrie und die Stahlindustrie, berücksichtigt wird.
Bis zu einer Entscheidung im Jahr 2012 werden wir darauf hinwirken, dass beide Optionen gleichberechtigt bei weiteren Aktivitäten und Planungen des Bergbaus berücksichtigt werden. Zunächst bis zu dieser Entscheidung ist der Zugang zu der Lagerstätte zu erhalten. Die Option für private Investoren zur Gewinnung von Kokskohle für die nordrhein-westfälische Stahlindustrie ist zu sichern. Landesmittel werden hierfür nicht zur Verfügung gestellt.
Unabhängig vom Ausgang der Prüfung der Revisionsklausel brauchen die mittelständischen Bergbauzulieferer in NRW eine Zukunftsperspektive. Wir werden sie dabei unterstützen. Die rückläufige Tätigkeit des Bergbaus wirft neben der laufenden Bergschadensabwicklung eine Reihe von Problemen auf. Wir werden dafür sorgen, dass die Rechte der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen auf eine transparente und angemessene Beteiligung an diesem Prozess gesichert werden.
Über Arbeit und Aktivitäten der RAG-Stiftung, insbesondere über die Verwendung der Finanzmittel der Stiftung, ist größtmögliche Transparenz herzustellen. Die Landesregierung wird hier ggf. eine Änderung der Regularien in der Stiftung anstreben. Für uns hat die Stiftung drei wichtige Aufgaben: Erstens muss die Finanzierung der Ewigkeitslasten langfristig gesichert werden. Zweitens müssen bei der strategischen Ausrichtung der Evonik industrielle Kernkompetenzen am Standort NRW erhalten bleiben. Drittens müssen die Evonik-Wohnungsbestände so bewirtschaftet werden, dass die Interessen der Mieterinnen und Mieter langfristig gesichert werden.
Kraftwerke
Nahezu 60 Prozent der CO2 Emissionen in NRW entstehen bei der Stromerzeugung aus Großkraftwerken. Nur eine konsequente Modernisierung der Energieerzeugung ist zukunftsfähig und sichert Arbeitsplätze und Einkommen in NRW. Die Planungen für alle neuen Kraftwerke müssen im Einklang mit den Klimaschutzzielen stehen. NRW wird dies zur Leitschnur bei der Raumordnung machen. Neue fossile Kraftwerke dürfen nicht in einen Widerspruch zum Ausbau der Erneuerbaren Energie geraten, sondern müssen diesen sinnvoll ergänzen. NRW wird sich für den uneingeschränkten Vorrang der Erneuerbaren Energien einsetzen, dies gilt auch für Fortschreibungen des EEG.
Neben dem konsequenten Ausbau der Erneuerbaren Energie sowie einer erheblichen Steigerung der Energieeffizienz und verstärkter Einsparbemühungen müssen deshalb die Emissionen aus fossil befeuerten Kraftwerken kontinuierlich reduziert werden. Auch der Ersatz bestehender Anlagen muss den in einem zukünftigen Klimaschutzgesetz NRW zu verankernden Zielen genügen. Das Oberverwaltungsgericht hat das B-Plan-Verfahren 105 für das E.ON-Kraftwerk Datteln für nichtig erklärt. Eine Revision gegen diese Entscheidung ist vom Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen worden.
Die Landesregierung selbst baut keine neuen Kraftwerke und reißt auch keine begonnenen Projekte ab. Sie wird deshalb den Vertrauensschutz dahingehend gewährleisten, dass Projekte nicht in laufenden Verfahren durch Landesrecht schlechter gestellt werden als zum Zeitpunkt der Antragstellung. Die Landesregierung wird aber auch den Vertrauensschutz für Anliegerinnen und Anlieger nicht verschlechtern und schon deshalb Landesrecht zu Gunsten begonnener Projekte nicht verbiegen.
Nachhaltige Perspektive für das Rheinische Revier
Aus der Verstromung der Braunkohle stammt heute etwa die Hälfte der Stromproduktion in NRW. Gleichzeitig ist die Braunkohle für fast 100 Millionen Tonnen CO2 – und damit ein Drittel aller CO2-Emissionen des Landes NRW – verantwortlich. Diese Emissionen sind in den letzten Jahren nicht gesunken. Will NRW seine Klimaschutzziele erreichen, wird auch die Braunkohleverstromung in Zukunft ihren Reduktionsbeitrag leisten müssen. Effizienzsteigerungen müssen dazu führen, Ressourcen zu schonen und die absoluten jährlichen CO2-Emissionen im rheinischen Revier kontinuierlich zu senken. Es ist verbindlich festzulegen, dass die Kohleförderung entsprechend der Effizienzgewinne schrittweise gesenkt werden muss. Auch deshalb sind neue Tagebaue nicht notwendig.
Die Einhaltung der Klimaschutzziele und die darauf basierende Sicherung von zukunftssicheren Arbeitsplätzen in der Energiewirtschaft macht es auch im rheinischen Braunkohlenrevier notwendig, dass Effizienzsteigerungen im Kraftwerkspark bzw. Stilllegung von Altanlagen auf Basis der Anforderungen des Klimaschutzgesetzes und der im Klimaschutzplan festgelegten Maßnahmen umgesetzt werden. Wir werden gegenüber dem Energieerzeuger die gemeinsam vereinbarte Abschaltung von Altanlagen durchsetzen.
Effizienzsteigerungen müssen - wie im Rahmenbetriebsplan Garzweiler II verbindlich festgelegt - dazu führen, Ressourcen zu schonen und die absoluten jährlichen CO2-Emissionen im rheinischen Revier kontinuierlich zu senken. Dem Revier droht Stillstand, sofern für die nächsten Jahrzehnte die Braunkohleförderung unverändert bliebe und diese Kohle überwiegend in Uralt-Blöcken verstromt würde. Weder die Klimaschutzziele wären zu erreichen, noch würde es eine gute Zukunft für die Menschen und ihre Arbeitsplätze im Revier geben.
Da dies keine Perspektive für Arbeit, Umwelt und Fortschritt im rheinischen Revier ist, werden wir mit einer aktiven Industriepolitik den stetigen Übergang von einer CO2-intensiven zur CO2- freien Stromerzeugung im Rheinischen Braunkohlenrevier organisieren.
Gemeinsam mit dem Bergbau treibenden, Energie erzeugenden Unternehmen RWE Power wollen wir einen "Aktionsplan Rheinisches Revier" entwickeln, der in seiner Umsetzung folgenden zwei Leitzielen folgen soll:
- der zügigen und kontinuierlichen Reduzierung der CO2
-Emissionen im Rheinischen Revier zur Erreichung der Ziele des Klimaschutzgesetzes (CO2-Reduktion um 80-95 Prozent bis 2050).
- der zügigen und kontinuierlichen Steigerung des Anteils der regenerativen Energien an der Stromerzeugung. Um diese Ziele zu erreichen, werden wir mit RWE Power eine neue verbindliche Vereinbarung treffen.
Wir streben die Entwicklung eines Programms "Innovationsregion Rheinisches Revier" an. Damit wollen wir das in der Region vorhandene Potenzial an Technologie, Wissenschaft, Industriestruktur und gut ausgebildeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für den Aufbau einer neuen nachhaltigen Wirtschaftsstruktur nutzen. Dabei sehen wir auch das Unternehmen RWE Power in der Pflicht, sich spürbar und nachhaltig in einem solchen Prozess einzubringen und so seiner Verantwortung für die Region gerecht zu werden.
Potenziell Bergschadensbetroffene sollen zukünftig eine vergleichbare Rechtsstellung in der Braun- und Steinkohle erhalten. Das Land Nordrhein-Westfalen wird über eine Bundesratsinitiative eine Novellierung des Bundesberggesetzes beantragen, um damit die Umkehr der Beweislast für Bergschäden im rheinischen Braunkohlerevier zu erreichen.
Wie in der Steinkohle sollen auch in der Braunkohle sämtliche bergschadensrelevanten Informationen, die beim Bergbauunternehmen oder den Behörden vorliegen – wie z.B. exakte Lage von Störungslinien, Ausmaß von Senkungen, Risswerke – öffentlich zugänglich gemacht werden. Das Problem des Grundwasserwiederanstiegs nach Beendigung der Kohleförderung und die damit verbundenen Risiken für Bergschäden sollen untersucht und mögliche Konsequenzen daraus für die Bauleitplanung mit den Kommunen im Rheinischen Revier gezogen werden.
Kohlendioxidabscheidung und -speicherung (CCS)
Ein nationales CCS-Gesetz ist gescheitert. In NRW erhält kein Kraftwerksprojekt finanzielle Förderung aus EU-Mitteln. NRW verfügt nicht über eigene geologische Speichermöglichkeiten; die Pipeline- und Speicherfragen sind nicht gelöst. Vor diesem Hintergrund ist die CCS-Technologie für NRW in den kommenden Jahren nicht von praktischer Relevanz zur Reduktion der CO2- Emissionen aus der Energiewirtschaft. CCS ist keine Begründung, den notwendigen und überfälligen Strukturwandel hin zu Erneuerbaren Energien und Effizienztechnologien aufzuschieben.
Dennoch macht es Sinn, die CCS-Technologie zu erforschen und zu erproben, auch um eine Option zur Beseitigung von prozessbedingten Emissionen aus Stahl-, Zement-, Chemieindustrie usw. zu erhalten, die in Deutschland etwa acht Prozent der CO2-Emissionen ausmachen. Im Hinblick auf eine CO2-freie Wirtschaft in der Mitte des Jahrhunderts (Klimaschutzziel minus 80- 95 Prozent bis 2050) gibt es für diese Emissionen bisher keine Vermeidungsperspektive. Deshalb sehen wir eine Perspektive für NRW darin, die Abscheidung von CO2 und seine anschließende Wiederverwertung in Verbindung mit CO2-intensiven industriellen Produktionsprozessen weiter zu entwickeln. NRW bietet mit seiner vielfältigen Industrie, seinem Know-how und seiner breit aufgestellten chemischen Industrie hierfür europaweit die besten Voraussetzungen.
Wettbewerb und Netze
Im Strom- und Gasmarkt fehlt es nach wie vor an Wettbewerb. Immer noch sind 80 Prozent der Stromerzeugungskapazitäten in der Hand der vier großen Energiekonzerne. Eine Ursache ist die nur unzureichend umgesetzte, eigentumsrechtliche Trennung von Erzeugung/Vertrieb und den Übertragungsnetzen (Unbundling). Deshalb wird sich die Landesregierung im Bundesrat für konsequentes Unbundling einsetzen. Ebenso werden wir prüfen, ob es kartellrechtliche Möglichkeiten gibt, die derzeitigen oligopolen Strukturen zu Gunsten neuer Marktteilnehmer aufzubrechen.
Für die Integration der Erneuerbaren Energien und der dezentralen KWK ist eine Neuausrichtung des Stromnetzes erforderlich. Die notwendigen Netzaus- und Netzumbaumaßnahmen wird die Landregierung unterstützen, mit dem Ziel NRW zu einer Modellregion für intelligente Netze („Smart Grids“) mit moderner Netzsteuerung einschließlich der Entwicklung und des Ausbau von Speicherkapazitäten zu machen. Dabei werden wir prüfen, ob beim notwendigen Netzausbau ein "Erdkabelgesetz NRW" wie in Niedersachsen dazu beiträgt, Konflikte zu vermeiden. Wir unterstützen die Initiativen vieler Kommunen in NRW, ihre Strom- und Gasnetze nach Ablauf der Konzessionsverträge zu rekommunalisieren. Um die Übertragung der Netze zu erleichtern und rechtssicher zu gestalten, werden wir eine Bundesratsinitiative zur Änderung der entsprechenden Regelung im Energiewirtschaftsgesetz einbringen.

