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Neuer Anlauf zu CCS-Gesetz: Eckpunkte weiter strittig (19.08.2010)

Die Bundesregierung unternimmt einen neuen Anlauf zur Erprobung der CCS-Technologie. Auf den Entwurf eines Gesetzes zur probeweisen Speicherung von Kohlendioxid haben sich das Bundesumwelt- und das Bundeswirtschaftsministerium Mitte Juli geeinigt.

Er sieht unter anderem vor, die unterirdische Speicherung von CO2 zunächst auf acht Millionen Tonnen im Jahr zu begrenzen und schreibt laut Bundesumweltminister Norbert Röttgen den „rechtlich und technisch maximalen Sicherheitsstandard“ fest. Vertreter der Energiewirtschaft begrüßten die Ankündigung, das Gesetz bis zum Jahresende zu verabschieden. Umweltverbände und Bürgerinitiativen reagierten mit scharfer Kritik und verlangten einen Stopp der Pläne.

Bild: Pixelio / telemarcoDie Regierungskoalition erwartet von dem CCS-Gesetz einen Beitrag zum Klimaschutz und die Erschließung neuer Absatzmärkte für deutsche Unternehmen. Kohlekraftwerke, heißt es in einer Mitteilung der Bundesregierung, würden weltweit noch über Jahrzehnte die wichtigste Grundlage der Stromerzeugung bilden. Die CCS-Technologie sei notwendig, um in den nächsten Jahrzehnten mehrere Milliarden Tonnen CO2 dauerhaft entsorgen zu können. Außerdem böte sie energieintensiven Industrien in Deutschland, der Stahl- oder Chemiebranche etwa, neue Perspektiven. Unternehmen hätten mit einer Rechtsgrundlage zudem künftig die Chance, „diese Schlüsseltechnologie zügig zu entwickeln und neue Exportchancen global zu nutzen“, so Bundeswirtschaftsminister Brüderle.

Als „Schnellschuss“ bezeichnete der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) den Gesetzentwurf. Für eine zukunftsfähige Energiepolitik sei CCS überflüssig, so der Umweltverband. Wenn die Regierungskoalition dennoch auf die Erprobung der Technologie dränge, geschehe das, um „den Energiekonzernen EU-Fördergelder zu sichern“. Das vermutet auch Mike Kess von der Bürgerinitiative CO2-Endlager stoppen aus dem brandenburgischen Beeskow. Der Gesetzesentwurf, so Kess, trage „eindeutig die Handschrift der Energiekonzerne“. Der schwedische Energiekonzern Vattenfall erprobt in der Lausitz eine CCS-Pilotanlage, will dort bis 2015 ein größeres CCS-Kraftwerk in Betrieb nehmen und hofft auf Investitionszuschüsse der EU. Die fließen voraussichtlich nur, wenn eine entsprechende europäische CCS-Richtlinie zuvor in deutsches Recht umgesetzt wurde.

Verbände der Energiewirtschaft begrüßten die Einigung beider Ministerien. Klaus von Trotha, Vorstandsvorsitzender des Berliner Informationszentrums klimafreundliches Kohlekraftwerk (IZ Klima), sagte, die CCS-Technologie sei für den weltweiten Klimaschutz „unverzichtbar“. Deutschland sei bei deren Entwicklung „derzeit noch führend“ und müsse jetzt beweisen, dass sie sicher und zuverlässig funktioniere. Das IZ Klima ist eine CCS-Lobbyplattform deutscher Energieversorger und Anlagenbauer wie Siemens, E.On, RWE und Vattenfall. Zuspruch zu dem Gesetzesentwurf signalisierte auch der in Köln ansässige Deutsche Braunkohlen-Industrie-Verein (DEBRIV), der die Belange der Braunkohleindustrie vertritt. Es werde, so der Branchenverband, nun möglich, auch in Deutschland größere Demonstrationsanlagen zu planen und zu errichten.

Der Rat für Nachhaltige Entwicklung hatte die Bundesregierung bereits vor rund zwei Jahren aufgefordert, den Bundesländern klar vorzugeben, nach dem Jahr 2015 keine Kohlekraftwerke ohne Abscheidetechnik mehr zu genehmigen und vor unübersehbaren Folgen für den internationalen Klimaschutz gewarnt, sollte diese Technologieoption scheitern. Global, so die Berater der Bundesregierung, führe in vielen Ländern kein Weg an der Kohlenutzung vorbei. Sie müsse daher möglichst „sauber“ genutzt werden. Diese Ansicht vertritt auch der Präsident des Umweltbundesamtes, Jochen Flasbarth. Gegenüber der Lausitzer Rundschau erklärte er Mitte Juni, Deutschland sei gut beraten, CCS zu entwickeln. In Ländern, die noch längere Zeit auf Kohle angewiesen seien, könne die Technologie „möglicherweise einen wichtigen Beitrag leisten, um weltweit die Klimaschutzziele zu erreichen“, so Flasbarth.

Eckpunkte des neuen CCS-Gesetzesentwurfes

Nach Angaben der Bundesregierung regelt der CCS-Gesetzesentwurf die Erprobung und Demonstration von CO2-Speichern. Die Demonstrationsspeicher dürfen Mensch und Umwelt nicht beeinträchtigen und jährlich nicht mehr als drei Millionen Tonnen CO2 aufnehmen. Bundesweit liegt die Grenze bei acht Millionen Tonnen im Jahr. Kommunen, auf deren Gebiet unterirdische Speicher angelegt werden, sollen einen finanziellen Ausgleich erhalten. Die Überprüfung des Gesetzes hat die Bundesregierung für 2017 angekündigt. Fällt die Evaluation positiv aus, soll CSS in größerem Umfang genutzt werden. Mit einer abschließenden Entscheidung über das Gesetz, das zurzeit innerhalb der Bundesregierung beraten und anschließend dem Deutschen Bundestag vorgelegt wird, rechnet die Koalition bis Ende des Jahres. Den Entwurf hat die Bundesregierung bislang nicht veröffentlicht.

Weitere Informationen und Links finden Sie unter nachhaltigkeitsrat.de

Quelle: Rat für Nachhaltige Entwicklung

Bis Ende August sind die Verbände aufgefordert, Stellungnahmen zum Gesetz abzugeben. Das Anschreiben an die Verbände und den Referentenentwurf vom 23.07.10 finden Sie auf den Seiten des bne Bundesverband Neuer Energieanbieter

 


 



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