Damit wird eine entsprechende Forderung der schwarz-gelben Landesregierung Schleswig-Holsteins nicht erfüllt. Gleichwohl wolle der Bund Schleswig-Holstein entgegenkommen, heißt es. So solle in dem Gesetz sichergestellt werden, dass in Schleswig-Holstein CO2-Lager weder erkundet noch erprobt werden. Demnach ist vorgesehen, dass CO2- Lager nicht weiter als 30 Kilometer von der Produktionsstätte liegen dürfen. Auch die Lagergröße werde so bestimmt, dass Schleswig- Holstein nicht in Betracht komme.

