„Diese Industrien leisten einen wesentlichen Beitrag bei der Schaffung von Wertschöpfungsketten am Standort Deutschland, sichern Beschäftigung beziehungsweise schaffen neue Arbeitsplätze“, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (17/8533) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/8297).
Die Ausgleichsregelungen dienten dem Ausgleich hoher Energiekostenanteile und zur Vermeidung von Nachteilen gegenüber Wettbewerbern, die vergleichbaren Belastungen nicht unterliegen würden. „Die Klimaschutzziele der Bundesregierung werden dadurch nicht gefährdet“, wird festgestellt. Und die
Emissionen aus der Verwendung von Stein- und Braunkohle zur Stromerzeugung würden dem europäischen Emissionshandelssystem unterliegen. Zum Steinkohlebergbau heißt es, wenn dieser von den Ausgleichsregelungen ausgeschlossen werden würde, würde es zu Kostensteigerungen kommen. Diese wären durch höhere Subventionen auszuschließen.

