Dabei ist vorgesehen, dass zum 1. Januar 2013 die alten, in den Regionalplänen festgelegten Vorrang- und Ausschlussgebiete aufgehoben werden. Zukünftig sollen die Regionalpläne dann nur noch Gebiete ausweisen, in denen Windenergieanlagen zulässig sind und keine Ausschlussgebiete festlegen.
Gleichzeitig auf den Weg gebracht hat die baden-württembergische Landesregierung auch den Windenergieerlass, der die planerischen und rechtlichen Anforderungen, die beim Bau von Windkraftanlagen beachtet werden müssen zusammenfasst und am 30. Mai in Kraft tritt.

