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US Airways klagt gegen deutsche Ticketabgabe (27.03.2012)

Die Fluggesellschaft US Airways klagt gegen die deutsche Ticketabgabe. Die Rechtsanwälte Uwe Erling und Tim Uschkereit von der Sozietät Noerr in München haben eine von der amerikanische Luftfahrt-Organisation Airlines for America (A4A) koordinierte Klage beim Hessischen Finanzgericht in Kassel eingereicht.

Sie sehen einen Verstoß gegen die deutsche Verfassung und fordern daher die Vorlage des Falles vor dem Bundesverfassungsgericht.

Continental Airlines, Delta Airlines und United Airlines werden in der Klageschrift als Unterstützerinnen angeführt. Beklagte Partei ist die Zentrale Zollstelle am Flughafen Frankfurt/Main. An sie muss US Airways für jeden abfliegenden Passagier auf einem Interkontinentalflug eine Abgabe entrichten. Bis vor kurzem wurden dafür 45 Euro je Fluggast fällig, zur Einführung der Emissionshandelspflicht für die Branche hat die Bundesregierung am 1. Januar 2012 die Abgabe auf 42,18 Euro gesenkt. Die Abgabe wurde Mitte Dezember 2010 rückwirkend für Buchungen ab dem 1. September 2010 eingeführt. Der Bund erzielte nach Berechnungen des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) 2011 durch die Luftverkehrsteuer Einnahmen von 959 Millionen Euro.

A4A bezeichnet die deutsche Luftverkehrssteuer auf ihrer Internetseite als "exorbitant" hoch. Die Abgabe verletze eine ganze Reihe von Abkommen wie das Chicagoer Abkommen von 1944 und die Luftverkehrsvereinbarung zwischen der EU und den USA (Open-Skies-Abkommen) von 2007. Überdies verstoße die Steuer auch gegen die deutsche Verfassung. "Deutschland kann seine Budgetlöcher nicht willkürlich stopfen und dies auf dem Rücken der US-Fluggesellschaften und der Passagiere austragen", heißt es von A4A.

Die Rechtsanwälte von US Airlines sehen eine Verletzung des Grundgesetzes. Durch die rückwirkende Einführung der Luftverkehrsabgabe sei der Vertrauensschutz nach Artikel 20 des Grundgesetzes verletzt worden. Artikel 5 des Chicagoer Abkommens erklärt Gebühren nur dann für zulässig, wenn sie auf Infrastrukturleistungen bezogen sind. "Abgaben ohne Gegenleistung sind nicht zulässig", erläutert Uwe Erling. Die Mittel aus der deutschen Luftverkehrsabgabe dienten jedoch nur der Konsolidierung des Haushaltes, eine Gegenleistung gebe es also nicht. Eine ähnliche Argumentationskette ergibt sich nach Ansicht des Rechtsanwalts auch aus dem Open-Skies-Abkommen. Die deutsche Luftverkehrsabgabe sei im Sinne dieses Abkommens diskriminierend, weil nur die ausländischen Fluggesellschaften einen Steuerbevollmächtigten benennen müssten.

Die Abgabe beeinträchtige zudem die Luftverkehrsfrequenz einseitig, es komme zu einer Reduzierung des Passagieraufkommens. In der Anhörung zum Gesetzesvorhaben hätten Experten diese Entwicklung bereits prognostiziert. Nach Angaben von Klaus-Peter Siegloch vom Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) hat die Steuer die Branche bereits rund fünf Millionen Passagiere gekostet. Der seit Anfang 2011 fällige Aufschlag treffe die sechs deutschen Airlines übermäßig. Sie hätten mehr als 500 Millionen Euro zu tragen. Auf gut 100 ausländische Konkurrenten entfielen hingegen nur knapp 400 Millionen Euro, heißt es in einer Evaluierung der Luftverkehrssteuer durch den BDL. Diese ist im Internet unter (http://www.bdl.aero/media/filer_public/2012/03/01/ergebnisse_aus_der_evaluierung_der_luftverkehrsteuer1.pdf) abrufbar.

Peter Liese, Berichterstatter im Europarlament für das Thema Emissionshandelspflicht im Flugverkehr, wundert sich, dass die US-Fluggesellschaft erst jetzt gegen die deutsche Ticketabgabe vorgeht: "Es ist sehr verwunderlich, dass die Klage zum jetzigen Zeitpunkt erfolgt, denn die Ticketabgabe gilt ja schon seit über einem Jahr und wurde zum 1. Januar 2012 sogar abgesenkt". Die deutsche Fluggesellschaft Air Berlin hat ihren juristischen Feldzug gegen die Abgabe tatsächlich wesentlich früher gestartet. Die Anfechtungsklage vor den zuständigen Finanzbehörden wurde bereits 2011 eingereicht. Auch das Land Rheinland-Pfalz ist bereits seit geraumer Zeit in der Sache juristisch aktiv: Am 22. März 2011 hat es einen Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht zur Prüfung der Vereinbarkeit des Luftverkehrssteuergesetzes mit dem Grundgesetz eingereicht. In dem Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht dem Bund (vertreten durch das Bundesfinanzministerium) als Antragsgegner und sachkundigen Dritten mittlerweile bereits Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Ein Termin zur mündlichen Erörterung vor dem Bundesverfassungsgericht hat nach Angaben eines Pressesprechers der rheinland-pfälzischen Landesregierung aber noch nicht stattgefunden.


Quelle: djnewsletters.de / Silvia Rausch-Becker, Dow Jones TradeNews Emissions



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