In einer Aussprache hat der Bundesrat am 18. Juni 2010 darüber diskutiert, wie Autokäuferinnen und -käufer künftig über die Auswirkungen von Fahrzeugen auf die Umwelt informiert werden sollen. Er hat beschlossen, dass die Energieetikette beibehalten, aber verbessert wird. Künftig sollen der CO2-Ausstoss und der Energieverbrauch klarer dargestellt werden. Zudem sollen künftig Elektroautos und mit Biotreibstoffen betriebene Personenwagen mit der Energieetikette ebenfalls beurteilt werden können.
Als Alternativen standen im Bundesrat die Umweltetikette und die CO2-Etikette zur Auswahl. Die Umweltetikette hätte zusätzlich die Umweltbelastung eines Personenwagens pro Fahrzeugkilometer abgebildet. Die CO2-Etikette hätte einen gewichtsunabhängigen Bewertungsmassstab angelegt. Der Bundesrat hat diese beiden Vorschläge verworfen.
In der Anhörung über die Umweltetikette, die Mitte 2009 durchgeführt worden war, waren die Meinungen weit auseinander gegangen. Während die Kantone die Einführung der Umweltetikette unterstützten, stellten sie die wichtigsten beteiligten Verbände in Frage. Die Auto- und Wirtschaftsverbände bemängelten die Verwendung von Umweltbelastungspunkten, welche neben dem CO2-Ausstoss auch die Emission der Luftschadstoffe, den Lärm und die Umweltwirkung bei der Treibstoffherstellung bewertet hätten. Seitens der Umweltverbände wurde hingegen der starke Einfluss der Energieeffizienz auf die Kategorienbildung der Umweltetikette kritisiert.
Mit der Beibehaltung der Energieetikette ist die Kontinuität in der Kundeninformation und in der Zusammenarbeit mit dem Automobilgewerbe sichergestellt. Die Energieetikette kann auch als Grundlage für die Ökologisierung der Motorfahrzeugsteuer dienen, die in verschiedenen Kantonen geplant ist.

