Als Vertragspartei des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über die Artenvielfalt (Biodiversitätskonvention) ist die Schweiz gehalten, regelmäßig über den Zustand ihrer Biodiversität, über die ergriffenen Maßnahmen zu deren Schutz und über die Erfüllung ihrer internationalen Verpflichtungen Bericht zu erstatten.
Gestützt auf verfügbare Daten und Beobachtungen zum Zustand der Biodiversität und über ihre wahrscheinliche Entwicklung in den kommenden Jahren räumt die Schweiz in ihrem 4. Bericht an die Konvention ein, dass der Biodiversitätsverlust bis 2010 nicht in ausreichendem Maße verlangsamt werden konnte. Damit hat sie - wie die meisten anderen Länder - das erklärte Ziel der internationalen Gemeinschaft für das Jahr 2010 verfehlt. Auch die Mehrheit der Teilziele wie die Förderung der Erhaltung von Ökosystemen und Lebensräumen, die Förderung der Erhaltung der Artenvielfalt oder die Förderung der nachhaltigen Nutzung und des nachhaltigen Verbrauchs von Biodiversität wurden nicht erreicht (siehe Faktenblatt 1).
Zwar wurden insbesondere im Wald und in den Landwirtschaftsgebieten Fortschritte erzielt. Diese reichen jedoch nicht aus, um die langfristige Erhaltung der Artenvielfalt zu garantieren. In der jüngsten Vergangenheit wurden neue Instrumente entwickelt, darunter die Pärke von nationaler Bedeutung sowie die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA). Allerdings werden diese ihre Wirkung erst nach einiger Zeit entfalten. Außerdem ist die Schweiz gegenwärtig dabei, eine nationale Biodiversitätsstrategie zu entwickeln.
Das Bewusstsein für die zentrale Bedeutung der Biodiversität für unsere Existenz stärken
Der Bericht identifiziert ferner 5 Bereiche, in denen Maßnahmen notwendig sind, um die heutige Situation zu verbessern: Die Biodiversität ist auf ausreichende Flächen von guter Qualität angewiesen; die Artenvielfalt und der Nutzen der Ökosysteme müssen in den Sektoralpolitiken wie etwa in der Landwirtschaftspolitik, in der Raumplanung und im Fremdenverkehr verstärkt berücksichtigt werden; auch der Privatsektor ist einzubinden; ebenso muss das Bewusstsein der Bevölkerung und der Gesellschaft im Allgemeinen für die zentrale Bedeutung der Biodiversität für unsere Existenz gestärkt werden; und schließlich gilt es, die internationale Biodiversitätspolitik zu intensivieren, wobei insbesondere die nachhaltige Nutzung der Artenvielfalt weltweit zu fördern ist.
Weltkonferenz über die Biodiversität im Oktober 2010
Zusammen mit den übrigen 192 Vertragsparteien der Biodiversitätskonvention der Vereinten Nationen wird die Schweiz anlässlich der Weltbiodiversitätskonferenz vom 18. bis zum 29. Oktober 2010 in Nagoya (Japan) über ihre Bemühungen zum Schutz der Artenvielfalt Rechenschaft ablegen. An dieser Konferenz soll außerdem die weltweite Politik zum Schutz der Biodiversität mittel- und langfristig (d. h. bis 2020 bzw. bis 2050) definiert werden. Bereits am 22. September 2010 wird sich die 65. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York im Rahmen einer Sonderdebatte mit dem Thema Biodiversität befassen.
Das Faktenblatt "Zustand der Ökosysteme in der Schweiz" erhalten Sie als PDF auf den Seiten des BAFU

