Die neue Vorschrift gilt für Personenwagen, die nach dem 1. Juli 2012 erstmals in der Schweiz in Verkehr gesetzt werden. Die Höhe der CO2-Zielvorgabe eines PW wird abhängig von seinem Leergewicht bestimmt. Bei leichten Autos beträgt die Zielvorgabe weniger, bei schweren Autos mehr als 130 g/km.
Unterschieden wird zwischen Großimporteuren (50 oder mehr PW-Zulassungen pro Jahr) und Kleinimporteuren (weniger als 50 PW-Zulassungen pro Jahr). In diese Kategorie gehören auch Privatpersonen, die einen Direktimport planen, die dadurch zum Teil erhebliche Zusatzkosten mit einplanen müssen.
So müssen laut BFE beispielsweise für einen rund 1200 kg schweren PK, der 127 g CO2/km ausstößt (Zielwert 118 g CO2/km) Sanktionen in Höhe von 600 CHF bezahlt werden, bei einem direkt importierten Wagen mit 1875 und 225 g CO2/km (Zielwert 200 g CO2/km ) dagegen 2082 CHF.
In der Schweiz werden nach Angaben des Bundesamtes für Energie (BFE) jährlich rund 300 000 Neuwagen verkauft.
Weitere Informationen unter bfe.admin.ch

