„Die so genannten Vorranggebiete müssen auf den Prüfstand.“ Weiter sprach sich der Minister abermals für eine deutlich flexiblere Praxis bei sogenannten Zielabweichungsverfahren für Windkraftanlagen außerhalb von Vorranggebieten aus. Pfister: „In Einzelfällen muss auch außerhalb von Vorranggebieten die Errichtung einer Windkraftanlage möglich sein.“ Deshalb habe er den Regionalverbänden und den Regierungspräsidien mitgeteilt, dass zur Ermöglichung von Windkraftanlagen außerhalb von Vorranggebieten im Einzelfall Zielabweichungsverfahren stattfinden sollten, „wo dies möglich und sinnvoll ist.“
Wie der Minister ausführte, seien in der Vergangenheit Windkraftanlagen vielerorts und durchaus auch von Regierungsseite äußerst kritisch gesehen und als erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes von vornherein abgelehnt worden. Heute könne festgestellt werden, dass die bestehenden Windkraftanlagen vor Ort weit überwiegend akzeptiert seien und die Nachfrage etwa nach „Bürgerwindanlagen“ und auch von Seiten kommunaler Energieversorger weiter steige. Aus einigen Regionen gebe es deshalb bereits positive Signale, die bisherige Windkraftplanung in diesem Sinne überarbeiten zu wollen. Das decke sich mit dem zwischenzeitlich klaren Bekenntnis der Landesregierung zur Nutzung der Windenergie auch in Baden-Württemberg.
In diesem Zusammenhang wies Pfister darauf hin, dass der Landesgesetzgeber zur planerischen Steuerung der Windkraftnutzung mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes im Jahr 2003 die so genannte „Schwarz-Weiß-Lösung“ verbindlich eingeführt und die Träger der Regionalplanung verpflichtet habe, regionsweit gebietsscharf Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen und - außerhalb dieser Vorranggebiete - Ausschlussgebiete festzulegen. Die "Schwarz-Weiß-Lösung" erfordere ein Planungskonzept, das eine stimmige und nachvollziehbare Begründung für die Festlegung der Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen und ebenso für die Ausschlussgebiete umfasse. Pfister: „Leider scheinen aber die Vorranggebiete nicht im gewünschten Umfang genutzt werden zu können. Die Gründe dafür seien vielfältig: Teil-weise genügt der Windertrag nicht den heutigen Anforderungen der Investoren, an einigen Standorten grenzen Höhenbeschränkungen – zumeist durch militärische Vorgaben – die zulässige Bauhöhe ein.
Der erste und wichtigste Hebel sei deshalb der Wille zur ergebnisoffenen Überprüfung der bestehenden so genannten Vorranggebiete für Windkraftanlagen und die Neuausweisung solcher Vorranggebiete. Wie Pfister ausführte, habe er sich deshalb an alle Mitglieder der Verbandsversammlungen der Regionalverbände im Lande gewandt und darum gebeten, eine planerische Überarbeitung und Aktualisierung der Windkraftplanung aktiv und positiv zu begleiten. „Weitere Vorranggebiete, eine Vergrößerung von bestehenden und eine nochmalige ergebnisoffene Prüfung, ob für bestehende Altanlagen in Ausschlussgebieten nicht doch ein Vorranggebiet möglich ist, brächten die Nutzung erneuerbarer Energien deutlich voran“, so der Minister.
Das Wirtschaftsministerium sei auch bereit, beim Stiftungslehrstuhl Windenergie der Universität Stuttgart eine Studie in Auftrag zu geben, die sich grundsätzlich mit der Windhöffigkeit auseinandersetzen soll, also der Frage, an welchen Standorten mit dem besten Windertrag zu rechnen ist. Diese Grundlagenstudie könne dann von den Regionalverbänden, sofern diese das wollten, noch um konkrete Aussagen für ihr Gebiet ergänzt werden.

