Ausgangspunkt der Überlegungen von Dr. Böge zu einer wettbewerblichen Würdigung der Laufzeitverlängerung ist, dass bereits mit dem Ausstiegsbeschluss im Jahr 2000 ein Prozess der Dekonzentration auf dem Energiemarkt eingeleitet werden sollte. Der sukzessive bis etwa 2022 zu vollziehende Ausstieg aus der Kernenergie geschah also nicht nur mit Blick auf ein Signal an alle Marktteilnehmer in Richtung Erneuerbarer Energien und dezentraler Erzeugung. Das schrittweise Auslaufen der Kernenergie sollte auch potenziellen Wettbewerbern neue Spielräume eröffnen.
Auf diese Weise wurden Fakten geschaffen, die zugleich Gegenstand von Investitionsentscheidungen Dritter wurden. Eine Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke würde diesen Fakten und letztlich auch den mit dem Kernenergieausstieg verbundenen energie- und wettbewerbspolitischen Erwägungen den Boden entziehen. Bei unkonditionierter Laufzeitverlängerung flössen den Verbundunternehmen erhebliche zusätzliche Gewinne und Marktanteile zu, und – spiegelbildlich hierzu – würden Gewinne für die Wettbewerber geschmälert und deren Marktanteile reduziert.
Die von den Befürwortern der Laufzeitverlängerung erwarteten niedrigeren Erzeugungspreise sind zwar theoretisch plausibel. Bei den Kunden kommen sie jedoch nur unter der Voraussetzung funktionierenden Wettbewerbs an. „Und gerade der Voraussetzung von mehr Wettbewerb wird bei abgesicherten Marktanteilen der Betreiber der Boden entzogen“, so Dr. Böge.
Zugleich würden durch das gleichsam erzwungene Unterbleiben von Investitionen durch Wettbewerber Modernisierung und Transformation des Energiemarktes erheblich verzögert, nicht zuletzt auch, weil eine exklusive Marktmacht bis in den Vertriebsbereich entstünde.
Nach wie vor unbestritten sind das wirtschaftspolitische Ziel wettbewerblicher Energiemärkte und das klimapolitische Ziel einer nachhaltigen und modernisierten Energieversorgung. Eine Laufzeitverlängerung leiste, so Albert Filbert, Vorstandsvorsitzender der HSE und im Jahr 2010 Koordinator der 8KU, „keinen positiven Beitrag zur Erreichung der energiepolitischen Kernziele. Dies haben die Analysen der Universität Leipzig und die von Dr. Böge eindeutig belegt.“ Beide Kernziele, Innovation und Wettbewerb, würden durch eine Laufzeitverlängerung vielmehr maßgeblich gefährdet. Sollte sie aus politischen Gründen dennoch realisiert werden, so müsse sie so ausgestaltet werden, dass die Gefahren gemindert werden können.
Die verbundenen negativen Konsequenzen lassen sich nicht völlig beseitigen. Insbesondere eine möglichst vollständige Gewinnabschöpfung aber auch strukturelle Maßnahmen wie etwa die Stilllegung fossiler Altanlagen der Verbundunternehmen wäre hierzu noch am ehesten geeignet.
Filbert wiederholte in diesem Zusammenhang die Forderung der Wettbewerber, bei der Definition der Umsetzungsmaßnahmen im Rahmen des Energiekonzeptes auch jene einzubeziehen, deren Wettbewerbsposition durch eine Laufzeitverlängerung geschmälert würde. „Es geht um nicht weniger als einen erneuerten Energiekonsens, bei dem die Vorteile der einen nicht die Nachteile der anderen werden dürfen.“
Die 8KU sind eine in der deutschen Energielandschaft einmalige Kooperation von acht großen kommunalen Unternehmen: HEAG Südhessische Energie AG, Darmstadt – Mainova AG, Frankfurt am Main – MVV Energie AG, Mannheim – RheinEnergie AG, Köln – N-Ergie Aktiengesell-schaft, Nürnberg – Stadtwerke Hannover AG – Stadtwerke Leipzig GmbH – Stadtwerke München GmbH. Wir sind mittelgroße Energieversorgungsunternehmen in mehrheitlich kommunalem Besitz aus den wirtschaftsstarken Ballungsräumen Deutschlands. Bei den aktuellen Weichenstellungen in der Energiepolitik stehen wir für Klimaschutz und Effizienz, Innovation und faires Marktdesign.
Die Kurzstudie erhalten Sie als PDF-Download auf den Seiten der HSE HEAG

„Nur bei einer möglichst weitreichenden Begrenzung der Zusatzgewinne für die großen Betreiber und weiteren strukturellen Maßnahmen lassen sich die negativen Wirkungen einer möglichen Laufzeitverlängerung für den Energiewettbewerb wenigstens tendenziell eindämmen.“ So lautet das Fazit von Dr. Ulf Böge, bis 2007 Präsident des Bundeskartellamtes, im Rahmen einer für die 8KU erarbeiteten Kurzstudie, die heute (05.05.10) in Berlin vorgestellt wurde.