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Drei-Wege-Strategie für den Wärmemarkt - Biogasbranche will ohne Subventionen auskommen (11.05.2010)

Berlin - Der Biogasrat e.V., der Verband führender Unternehmen der Biogaswirtschaft, tritt für eine schnellstmögliche Erweiterung des Marktes für Biomethan vor allem für die Öffnung des Wärmemarktes für Biomethan ein. Damit könne nicht nur das Ziel der Bundesregierung erreicht werden, 6 Milliarden Kubikmeter Biomethan bis zum Jahr 2020 und 10 Milliarden Kubikmeter bis zum Jahr 2030 in das Erdgasnetz einzuspeisen, sondern auch ein Zusammenbruch des Einspeisemarktes für Biomethan verhindert werden.

Ohne die schnelle Unterstützung der Politik droht dieser gerade erblühende Wirtschaftszweig jedoch im Keim erstickt zu werden. Diese Schlussfolgerungen zieht der Biogasrat aus der intensiven Diskussion mit rund 180 Experten und Vertretern der Politik zum Thema "Biogas im Wärmemarkt" anlässlich seines Fachkongresses, der am vergangenen Mittwoch in Berlin stattfand.

biogasrat"Der Biogasrat tritt für eine Stimulierung der Biomethan-Nachfrage ein. Die Politik soll unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes und der Versorgungssicherheit Märkte definieren, in denen Biomethan eine wichtige Rolle spielen soll. Innerhalb dieser Märkte soll der Wettbewerb die Preisbildung bestimmen und zugleich für möglichst viel Effizienz in der gesamten Produktionskette sorgen. Ähnlich wie im Kraftstoffmarkt, wo über eine Beimischungsquote die Marktöffnung für Biokraftstoffe erzwungen wurde und zugleich ein heftiger Wettbewerb unter den Anbietern ausgelöst wurde, soll auch im Wärmemarkt eine Biomethankomponente im Erdgas zur Senkung des CO2-Ausstoßes beitragen. Das Biomethan könnte sich damit das notwendige Marktvolumen sichern."

Damit setzt sich der Biogasrat e.V. auch deutlich vom Fachverband Biogas ab, der über ein Biogaseinspeisegesetz mit auf 20 Jahre garantierter Mindestvergütung ein neues bodenloses Subventionsfass aufmachen will", erklärt der Geschäftsführer des Biogasrates Reinhard Schultz. Der Biogasrat will sicherstellen, dass auf Dauer höherwertigen Anwendungen mit bester Effizienz genügend Biomethan zur Verfügung steht, z.B. für Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung. Solange die aber nicht im wünschenswerten Umfang zur Verfügung stehen, soll Biomethan übergangsweise auch im Brennwertkessel für Heizzwecke genutzt werden. Auch im Brennwertkessel verbessert Biomethan die Klimabilanz, unterstreicht der Biogasrat. "Anders als bei fossilen Energien kann man Biogas nicht für künftige Generationen aufbewahren. Wer heute die Ernte von Energiepflanzen oder die Vergärung von Reststoffen verpasst, kann das nicht in den kommenden Jahren nachholen, " erklärt der Vorsitzende des Biogasrates Kunibert Ruhe. Deswegen fordert der Biogasrat eine "Drei-Wege-Strategie" zur Ausschöpfung und Nutzung des deutschen Potenzials an Biomasse:

1. Belastbare Programme zur besseren Energieeffizienz in Bestandsgebäuden (2 Prozent des Bestands pro Jahr energetisch sanieren durch gesetzlich Vorgaben (Altersklassen der Gebäude, Energieerbrauch/m² als Maßstab), d.h. 30 Jahresprogramm; Definition der Rolle erneuerbarer Rohstoffe bei der energetischen Gebäudesanierung.

2. Bessere Rahmenbedingungen für Zubau an Kraft-Wärme-Kopplung in Fern- und Nahwärmesystemen, ggf. auch als Mini-KWK, Aufrechterhaltung des 25 Prozent-Ziels bis 2020 und zugleich die Öffnung des Erneuerbare Energien Gesetzes für die Verstromung von Biomethan in KWK-Anlagen bis zu 10 MW installierte Leistung.

3. Übergangsstrategie zur sofortigen CO2-Absenkung im Gebäudebestand durch Einführung einer Bioerdgas-Beimischungsquote und Anerkennung der Biomethan-Beimischung als CO2-minderne Maßnahme in der schnell zu verabschiedenden Novelle des Erneuerbaren Wärme-Gesetzes.

Die vorgeschlagene Strategie des Biogasrat folgt der Ungleichzeitigkeit gewünschter Entwicklungen: Denn der riesige Aufwand an notwendiger energetischer Gebäudesanierung lässt sich nur über mindestens drei Jahrzehnte abarbeiten. Und die notwendige Verbreitung der KWK-Technologie erfolgt auch bei verbesserter Förderung nur Schritt für Schritt und wird den Wärmemarkt nie vollständig abdecken.

Deswegen muss Biomethan als klimaschonender Platzhalter verstärkt in den Wärmemarkt gebracht werden, über eine Beimischungsquote zum Erdgas und über die übergangsweise Anerkennung als CO2-mindernde Maßnahme im Gebäudebestand unter der Bedingung, dass mindestens Brennwerttechnik in den Heizungsanlagen eingesetzt wird. Die dafür erforderliche Infrastruktur besteht. In dem Umfang, wie die Energieeffizienz steigt und/oder verstärkt KWK eingesetzt wird, kann sich Erdgas und Bioerdgas ohne Folgen aus dem Wärmemarkt wieder verdrängen lassen. Entweder steigt dann der spezifische Anteil von Biomethan im verbleibenden klassischen Wärmemarkt oder aber das bereitgestellte Biomethan wird auf andere Weise hochwertig eingesetzt, z.B. verstärkt als Kraftstoff oder in der Industrie.

Wichtig ist: Die Biomethan-Produktion und die Einspeisung müssen so schnell wie möglich ansteigen. Nur ein großes Marktvolumen findet auch die Abnahme und regt an, über sinnvolle Einsatzfelder heute und morgen nachzudenken.

Wird der vorgeschlagenen Strategie gefolgt, können bis 2020 zwischen 700 und 1000 notwendige Biomethan-Einspeiseanlagen in Betrieb gehen. Geschieht dies nicht, wird es noch in diesem Jahr zum Fadenriss in der Biogasbranche kommen.

Nach Auffassung des Biogasrat e.V. muss das Erdgasnetz zu einem diskriminierungsfreien Marktplatz für Biomethan entwickelt werden. Hierzu reicht eine zielführende Novelle der Gasnetzzugangsverordnung aus, die vor allem folgende Punkte berücksichtigt:

- Die zur Einspeisung notwendigen Kosten müssen über alle Marktgebiete gewälzt werden.
- Die Reaktionszeiten auf Einspeisebegehren müssen deutlich verkürzt werden.
- Für alle relevanten Netzdaten muss ein Höchstmaß an Transparenz hergestellt werden.
- Als schnellwirksames Mittel zur Marktbelebung ist die Erhöhung und Verstetigung der eingesparten Netzentgelte auf etwa 1,5 Cent notwendig.

Auch das Genehmigungsrecht bedarf aus Sicht des Biogasrat e.V. der kritischen Überprüfung. Das gilt insbesondere für die überholten Vorschriften im Hinblick auf die Errichtung von Einspeiseanlagen im Außenbereich.


Quelle: Biogasrat e.V.



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