Ziel des Gesetzentwurfes ist es unter anderem, dass Energieunternehmen ihre Kunden mindestens einmal jährlich über die Anbieter von Energiedienstleistungen, Energieaudits oder Energieeffizienzmaßnahmen am Wohnsitz des Kunden zu unterrichten haben.
”Steht keine ausreichende Anzahl von unabhängigen Energieaudit-Anbietern in der jeweiligen Stadt oder im jeweiligen Landkreis zur Verfügung, haben die Energieunternehmen für ein solches Angebot zu sorgen“, heißt es in der Begründung des Entwurfs.
Für die Erfassung und Unterstützung der Vorhaben soll die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingerichtete Bundesstelle für Energieeffizienz zuständig sein. Diese Stelle soll auch Vorschläge für den Fall erarbeiten, ”dass die Marktkräfte zur Schaffung eines Marktes für Energiedienstleistungen nicht ausreichen“.

