"Wir haben alle Umwelt- und Gesundheitsbehörden des Bundes und der Länder sowie zusätzlich Umwelt- und Industrieverbände aufgerufen, uns bei der Festlegung des Verfahrens für die Umweltprüfungen zu beraten und aktiv zu unterstützen. Besonders mit den Landesbehörden wollen wir auch im künftigen Verfahren eng kooperieren"", erklärte Kurth.
Die Umweltaspekte werden von der Bundesnetzagentur bei der Planung von Höchstspannungsleitungen in zwei Stufen analysiert. In der ersten Stufe wird untersucht, welche Umweltfolgen der Bau und Betrieb von Höchstspannungsleitungen generell haben werden. Dabei werden in einem Umweltbericht u.a. die Fragen der elektromagnetischen Felder betrachtet und die umweltbezogenen Auswirkungen von Freileitungen im Vergleich mit Erdkabeln bewertet. Sobald die benötigten Leitungsvorhaben feststehen, kann die Bundesnetzagentur dann in der zweiten Stufe der Umweltprüfungen die möglicherweise betroffenen Natur- und Siedlungsräume betrachten und die Raumempfindlichkeit ermitteln.
Besondere Aufmerksamkeit dürften die Überlegungen zu Vor- und Nachteilen von Erdkabeln und Freileitungen finden. Freileitungen können vom vom Wind gekühlt werden, was bei Starkwind für zusätzliche Transportkapazitäten sorgt, erklärte Kurth. "Hier erhoffen wir uns auch von den Erdkabel-Pilotprojekten wertvolle Erkenntnisse. Die Ergebnisse der Umweltprüfungen sind von den Übertragungsnetzbetreibern bei ihren Planungen entsprechend zu berücksichtigen. Sobald die Übertragungsnetzbetreiber den Entwurf des Netzentwicklungsplans veröffentlichen, können wir mit unseren Umweltuntersuchungen starten"", sagte Kurth.
Derzeit erstellen die Übertragungsnetzbetreiber den Entwurf eines ersten gemeinsamen nationalen Netzentwicklungsplans. Dieser ist der Bundesnetzagentur im Sommer 2012 vorzulegen. Im Anschluss werden der Umweltbericht und der Entwurf des Netzentwicklungsplans parallel öffentlich konsultiert.

