"Eine Ursache für diese niedrige Quote sind die mit fossilem Erdgas vergleichbar hohen Produktionskosten von 5,7 Cent/kWh. Die alleinige Betrachtung der Herstellungskosten von Biogas im Vergleich zu fossilem Erdgas ist jedoch nicht zielführend. Der Biogaserzeugungsprozess ist in jeder Wertschöpfungsstufe – Rohstoffbevorratung, Fermentation, Aufbereitung, Endproduktspeicherung und Verkauf – steuerbar und damit innerhalb der regenerativen Energien einzigartig. Beim politisch gewollten weiteren Ausbau der Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen kann Biogas einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Angebotsstruktur der Nachfrage anzupassen"", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur." "Besonderes Entwicklungspotenzial bietet Biogas seit 2011 auch durch die regulatorische Gleichstellung von Power to Gas, also Wasserstoff aus Elektrolyse und synthetischem Methan aus überwiegend erneuerbar hergestelltem Strom und CO2, mit Biogas."
Den Biogas-Monitoringbericht legt die Bundesnetzagentur der Bundesregierung jährlich zum 31. Mai vor. Die Bundesregierung überprüft auf Basis dieses Berichts die Sonderregelungen für die Einspeisung und den Transport von Biogas in Erdgasnetzen. Der Bericht beruht auf einer empirischen Erhebung bei Betreibern von Anlagen zur Biogasaufbereitung, Gasnetzbetreibern und Biogashändlern. Er enthält u.a. Daten zur Menge des eingespeisten Biogases, zur Kostenstruktur der Biogaseinspeisung, zu den erzielbaren Erlösen und zur Kostenbelastung der Netze.
Der Bericht ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

