Die Bürger zahlen per KWK-Umlage über den Strompreis den Förderzuschlag für den eingespeisten Strom und die Nutzung der Abwärme. Die Zahlungen könnten wegen des Ausbaus um 100 Millionen Euro pro Jahr steigen. Dies dürfte sich beim Strompreis aber praktisch nicht auswirken.
Die Bundesregierung sieht in dieser Technologie einen Schlüssel für das Gelingen der Energiewende. Bis 2020 soll diese Art der Stromerzeugung einen Anteil von 25 Prozent erreichen.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte die Einigung. "Der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung ist dringend notwendig - aus energiewirtschaftlichen Gründen und für den Klimaschutz", so Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des VKU. Denn drei Viertel der bei den kommunalen Energieversorgern installierten Kraftwerkskapazität besteht aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Deshalb, so Reck, sei der KWK-Ausbau ein wichtiger Schritt hin zu einer dezentraleren Versorgung.
Reck relativierte: "Zwar bleibt die im Gesetz vorgesehene Erhöhung des KWK-Zuschlags hinter unseren Empfehlungen zurück, ist aber dennoch eine deutliche Verbesserung der Planungs- und Investitionsbedingungen, um KWK-Anlagen neu bauen zu können oder zu modernisieren." Das gelte auch für die Wärme- und Kältenetzförderung, die infolge der Novellierung eine noch größere Wirkung entfalten könne.
Für neue und modernisierte KWK-Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in Dauerbetrieb genommen werden, erhöht sich der KWK-Zuschlag in allen Leistungsklassen um 0,3 Cent pro Kilowattstunde.
Entsprechendes gilt für Kondensationskraftwerke, bei denen Komponenten zur Strom- oder Wärmeauskopplung nachgerüstet werden. Diese werden erstmals nach dem KWKG gefördert.
Für KWK-Anlagen, die am Emissionshandel teilnehmen und ab dem 1. Januar 2013 in Dauerbetrieb genommen werden, erhöht sich der Zuschlag um 0,6 Cent pro Kilowattstunde. Auch Wärme- und Kältespeicher, die neu ge- oder ausgebaut werden, werden künftig nach dem KWKG gefördert. Damit will der Gesetzgeber erreichen, dass KWK-Anlagen mit Wärme- oder Kältespeichern verknüpft werden, um durch eine stromgeführte Fahrweise zum Ausgleich der schwankenden Stromeinspeisung von erneuerbaren Energien leisten zu können. Die Deckelung der Förderung auf maximal 750 Millionen Euro pro Jahr bleibt unverändert.

