Die Marktprämie soll seit Beginn des Jahres 2012 einen Anreiz setzen, erneuerbaren Strom stärker marktorientiert einzuspeisen. Betreiber verzichten dabei auf den Vergütungsanspruch nach dem EEG und vermarkten stattdessen ihren erzeugten Strom direkt und die Marktprämie gleicht in diesem Fall die Differenz zwischen den Erlösen und der Einspeisevergütung nach dem EEG aus. Die Managementprämie soll darüber hinaus zusätzliche Mehrkosten abdecken, die den Anlagenbetreibern in der Direktvermarktung entstehen.
Nun, so das Bundesumweltministerium, habe sich gezeigt, dass die Managementprämie zu hoch angesetzt war. Sie werde daher ab 2013 um 0,35 Cent je Kilowattstunde abgesenkt. Die Absenkung gilt sowohl für Bestandsanlagen als auch für Neuanlagen und soll auch in den Folgejahren weiter fallen. Ausnahme: Für fernsteuerbare Windenergie- und Photovoltaikanlagen fällt die Reduzierung mit 0,25 Cent je Kilowattstunde im Jahr 2013 geringer aus.
Das Ministerium will so erreichen, dass insbesondere bestehende Anlagen schneller mit der Fernsteuertechnik ausgestattet werden. Und dies könnte der richtige Weg sein. Next Kraftwerke, ein Kölner Stromhändler und Betreiber eines virtuellen Kraftwerks hat bereits auf seiner Internetseite angekündigt, auf die Kürzung der Managementprämie mit verstärkter Integration von fernsteuerbaren Windkraft- und Solaranlagen zu reagieren. Der Fernzugriff erfolgt dabei, ähnlich wie bei den Biogas- und KWK-Anlagen im „Next Pool“, über das Mobilfunknetz oder das Internet.
Jochen Schwill, Co-Gründer und Co-Geschäftsführer von Next Kraftwerke, sieht in der abgestuften Förderung einen sinnvollen Schritt hin zur vollständigen System- und Marktintegration der Erneuerbaren Energien. "Wir erleben in unserem virtuellen Kraftwerk jeden Tag aufs Neue, wie flexibel Erneuerbare Energien sind, wenn man sie vernetzt," so Schwill. Auch in technischer Hinsicht sehe er keine Probleme. Schwill erklärt, wie das geht: "Über den Anschluss unserer ‘Next-Box’ an die Anlagensteuerung erhalten wir stets aktuelle Einspeiseganglinien und können mit diesen Informationen im Intraday-Handel an der Strombörse flexibler agieren – auch ohne die verbundene Anlage tatsächlich abzuregeln."
Einzig bei negativen Strompreisen an der Börse man die Anlage auf Basis der mit dem Kunden gemeinsam vereinbarten Handelsstrategie abregeln. Denn die Vermeidung von negativen Börsenstrompreisen sei wichtig, so Schwill.
Diese entstehen, wenn an wind- und sonnenreichen Tagen der gewaltigen Stromproduktion nicht genügend Abnehmer entgegenstehen. In diesen Fällen müssen Windmüller und Solarteure letztendlich dafür bezahlen, ihren Strom zu vernichten. Schwill sieht im Fernzugriff auf Windkraft- und Solaranlagen mittelfristig einen wichtigen Schritt hin zum Regelenergiemarkt, der in Zukunft für die Wind- und Solarbranche interessanter werde.
Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Deutschen Bundestages.

