Die Kommission soll erklären, ob sie die von der Regierungskoalition aus Union und FDP beschlossene Befreiung als unerlaubte staatliche Beihilfe einstuft.
Außerdem möchte das Gericht wissen, ob bereits ein Prüfverfahren eingeleitet ist. Der Kartellsenat des Gerichts muss in Eilverfahren über die Befreiungsregelung befinden. Die Netzentgelte machen für Privathaushalte etwa ein Fünftel des Strompreises aus.
Bei der EU-Kommission ist in der Sache bereits eine Beschwerde des Bundes der Energieverbraucher anhängig. Energieintensive Unternehmen mit mindestens zehn Gigawatt Stromverbrauch sind seit 2011 von den Netzentgelten befreit.
Die Regierung will damit die Arbeitsplätze der energieintensiven Industrien vor den Kostensteigerungen durch die Energiewende schützen. Sie werden allein in diesem Jahr nach Schätzungen der Bundesnetzagentur um 1,1 Milliarden Euro entlastet. Die übrigen Verbraucher werden dafür per Sonderumlage zusätzlich belastet.
Netzbetreiber haben vor Gericht sowohl den Abrechnungsmodus, als auch die eurorechtliche Zulässigkeit angegriffen. Eine vollständige Befreiung sei unangemessen, außerdem würden Unternehmen benachteiligt, die knapp unterhalb des Schwellenwerts von zehn Gigawatt lägen. Nach Angaben des Oberlandesgerichts sind 166 Beschwerden anhängig. Am 24. Oktober soll über die Fragen verhandelt werden.

