Die Bundesregierung solle in ihrem Gesetzentwurf die kommunale Planungshoheit beachten und den Kommunen die Entscheidung darüber überlassen, ob und in welchem Umfang sie Carsharing-Stellplätze auswiesen. Anfang des vergangenen Jahres haben laut Antrag 137.000 Menschen Carsharing-Angebote in etwa 270 Städten und Gemeinden genutzt, heißt es zur Begründung. Die Nutzerzahlen würden ständig zunehmen. Mittelfristig werde das Potenzial von Carsharing auf bis zu zwei Millionen Nutzern geschätzt.
Bisher fehle den Kommunen jedoch eine rechtlich abgesicherte und bundeseinheitliche Regelung, die über Modellversuche hinaus die Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen auf öffentlichen Straßen ermögliche. Der Antrag wird am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten.

