Ihrer Meinung nach verstößt das Emissionshandelssystem gegen das zwischen den USA und Europa abgeschlossene Luftverkehrsabkommen von 2007 und das Kyoto-Protokoll. Die Klage ist aus Sicht der ATA notwenig, um die Rechte ihrer Mitglieder zu wahren.
Die Einbeziehung in das EU-ETS stößt bei den Fluggesellschaften auf Kritik, weil jede Gesellschaft, die innerhalb der EU-Grenzen aktiv ist, künftig einen eigenen Emissionsbericht abgeben muss. Unternehmen, die den neuen Auflagen nicht nachkommen, risikieren empfindliche Strafen und können sogar komplett vom Flugverkehr in der EU ausgeschlossen werden. (DJ)

