Schon nach derzeitigem Recht ist der Abzug von der Steuerschuld bei Maßnahmen nach dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW (zinsverbilligte Maßnahmen oder steuerfreie Zuschüsse) ausgeschlossen. Damit sollen bereits mit öffentlichen Mitteln geförderte Maßnahmen nicht doppelt gefördert werden.
Der Ausschluss der Doppelförderung soll auf weitere Förderprogramme wie ”Altersgerecht umbauen“ oder zur Förderung energetischer Renovierung, Erhaltung und Modernisierung ausgeweitet werden.
Auch vergleichbare Förderprogramme der Länder sollen zum Ausschluss vom Steuerabzug führen.
Welche Änderungen sonst noch vorgesehen sind, lesen Sie auf den Seiten des Bundestages

