Die im Juni 2008 vom Marburger Stadtparlament verabschiedete Satzung sieht vor, dass Hausbesitzer solarthermische Anlagen einbauen müssen, wenn sie Dächer sanieren, anbauen oder Heizungen austauschen.
In einem Rechtsstreit hatte das Verwaltungsgericht in Gießen entschieden, dass die Stadt nicht befugt sei, eine Solarpflicht für Neubauten festzusetzen, da es vorrangige gesetzliche Regelungen auf Bundesebene gebe. Zudem seien wesentliche Regelungen unverhältnismäßig.
Die Stadt Marburg prüft nun eine Übergangsregelung. Bürger hätten dann «angemessen Zeit», sich nach Inkrafttreten auf die neue Rechtslage einzustellen. Denkbar sei eine Frist von sechs Monaten bis zu einem Jahr.

