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Vergünstigungen bei der Ökosteuer: Für Unternehmen muss klar sein, wo es hingeht (08.03.2012)

Karsten Neuhoff Bild: DIW BerlinDie Ökosteuerreform hat Unternehmen verschiedener Branchen Steuervergünstigungen eingeräumt, die 2012 auslaufen. Die Bundesregierung möchte die Vergünstigungen auch künftig beibehalten, sie aber an Auflagen zur Verbesserung der Energieeffizienz koppeln. Einige mögliche Neuregelungen hat das DIW Berlin in einer aktuellen Studie auf den Prüfstand gestellt. Karsten Neuhoff, Leiter der Abteilung Klimapolitik am DIW Berlin und Mitverfasser der Studie, erläutert im Gespräch mit Erich Wittenberg einige Hintergründe der Studie.

Herr Neuhoff, 1999 wurde die sogenannte Ökosteuer eingeführt. Dabei wurden bestimmten Unternehmen Steuerbegünstigungen eingeräumt, die jedoch an eine Selbstverpflichtungserklärung der Industrie geknüpft sind. Warum sollen diese Bedingungen jetzt geändert werden?

Die Selbstverpflichtungserklärung der Industrie läuft Ende dieses Jahres aus, deswegen muss ein neuer Rahmen geschaffen werden. Es hat sich gezeigt, dass diese Selbstverpflichtungserklärung nicht besonders wirkungsvoll war. Dadurch, dass alle Unternehmen einer Branche sich gemeinsam verpflichten, ein gemeinsames Ziel zu erreichen, ist eigentlich kein richtiger Anreiz für ein individuelles Unternehmen der Branche gegeben, dieses Ziel zu erreichen. Denn wie können die anderen Unternehmen das jeweilige einzelne Unternehmen bestrafen, wenn es nicht seinen Beitrag leistet?

Die Steuerbegünstigungen wirken dem Ziel, energieeffizienter zu wirtschaften, eigentlich entgegen. Warum hält die Bundesregierung dennoch an den Ausnahmen zur Ökosteuer fest?

Es war eine politische Entscheidung, dass allen Unternehmen weiterhin diese Vergünstigungen gewährt werden sollen. Das ist sicherlich in vielen Bereichen in Frage zu stellen. In unserer Studie haben wir geprüft, inwieweit zumindest angemessene Gegenleistungen von den Unternehmen gefordert werden können, um ein Minimum an Energieeffizienzverbesserung dennoch zu erreichen.

Wie sollen diese Gegenleistungen aussehen?

Für Unternehmen, die eine sehr starke Reduktion der Ökosteuer bekommen, werden zwei Komponenten verlangt. Zum einen müssen sie ein Energiemanagementsystem einführen. Mit diesem System sollen sie erfassen, wo Einsparmöglichkeiten sind, und es wird sichergestellt, dass in den Entscheidungsprozessen auch die Energieeffizienz berücksichtigt wird. Als zweites müssen sie mit einer schrittweisen Einführung jährliche Energieeffizienzverbesserungsziele erreichen und nachweisen. Nur wenn beide Komponenten von den Unternehmen umgesetzt werden, werden sie die Steuerreduktion auch in Zukunft bekommen.

Wie beurteilen Sie diese Vorschläge?

Wir haben im Rahmen dieser Studie vier Optionen aufgezeigt, wie solche Gegenleistungen formuliert werden können. Dabei sind zwei Optionen direkt vom Tisch gefallen: eine Weiterführung der Selbstverpflichtung oder ein reiner Indikator für Energieeffizienz, der unserer Meinung nach nicht wirkungsvoll ist.

Die Option, die jetzt vorgeschlagen wird, entspricht einem Vorschlag, den wir im Allgemeinen sehr positiv bewerten. Allerdings haben wir zusammen mit ISI Fraunhofer berechnet, dass die Einsparpotentiale in verschiedenen Branchen unterschiedlich sind.

Der Vorschlag der Bundesregierung sieht jetzt jedoch vor, dass für alle Branchen ein einheitliches Einsparziel gesetzt wird. Das ist für die Implementierung sicherlich einfacher, es geht damit aber auch eine gewisse Reduktion des Zielanspruchs einher.

Es bleibt zudem die Frage, wieso das Energiemanagementsystem nicht von allen Unternehmen verlangt wird, die einen reduzierten Steuersatz bekommen, sondern nur von den Unternehmen, denen eine sehr starke Reduktion gewährt wird.

Wäre der Anreiz, energieeffizient zu produzieren, nicht größer, wenn die Betriebe den vollen Ökosteuersatz zu zahlen hätten?

Internationale Studien haben gezeigt, dass Länder, in denen Energiepreise höher sind, sehr viel energieeffizienter sind. Daraus kann man schließen, dass eine Erhöhung der Energiepreise nicht zu einer Erhöhung der Energiekosten führen muss, sondern zu einer Verbesserung der Energieeffizienz beiträgt. Wichtig ist, dass für Unternehmen von vornherein klar ist, wo es hingeht. Das ist sicherlich die nächste Aufgabe für die deutsche Bundesregierung.

Das vollständige Interview zum Anhören finden Sie auf diw.de

Lesen Sie hierzu auch diesen Artikel.


Quelle: DIW Berlin / zü

© Karsten Neuhoff Bild: DIW Berlin



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