Was für Kühlschränke und Waschmaschinen schon lange Pflicht, gehört nun auch beim Fernseher zum Programm: Käufer von LED-, LCD- oder Plasmagerät müssen dank Energielabel beim Stromverbrauch nicht mehr schwarzsehen. Denn seit November 2011 sind Angaben zur Energieeffizienzklasse, zum jährlichen Energieverbrauch sowie zur Leistungsaufnahme im Ein-Zustand Pflicht, wenn die Mattscheiben im stationären Handel feilgeboten werden. Aber nicht nur bei der Präsentation in Elektro- und Verbrauchermärkten sowie in Fachgeschäften verordnete der Gesetzgeber das Fernsehenergiesparlabel, sondern machte es seit 30. März 2012 auch beim Onlinehandel zur Pflichtinformation. Obendrein muss seither bei jeder Werbung für Fernsehgeräte, in der ein Preis auftaucht, die Energie-effizienzklasse mit angegeben werden. Ob in Prospekten, auf Plakaten oder bei der Werbung im Internet – am Energielabel kommt keine Anpreisung mehr vorbei. Und auch bei Preisportalen, die Sparfüchsen beim Vergleich von Fernseh-Schnäppchen online auf die Sprünge helfen, dürfen die Energieeffizienzklassen nicht einen Mausklick entfernt sein, sondern müssen unmittelbar neben Preis und Produktwerbung stehen.
Beim Fitness-Check, wie Anbieter und Werbestrategen die neuen Pflichtangaben eingeübt haben, hat die Verbraucherzentrale NRW jetzt Stellungsfehler zuhauf entdeckt: Elf Händlern, darunter Media Markt, Pro Markt, Saturn, Lidl, Panasonic und Redcoon, zeigten die Verbraucherschützer die "gelbe Karte" und mahnte diese ab – weil entweder einzelne der vorgeschriebenen Angaben fehlten oder auf den Hinweis zur Energieeffizienzklasse in der Werbung gänzlich verzichtet worden war. Sieben Händler haben inzwischen Besserung gelobt und mit einer Unterlassungserklärung versprochen, künftig bei der Verbraucherinformation zum Stromverbrauch regelkonform in die Werbeoffensive zu gehen. Gegen zwei Anbieter (Promarkt und Medimax) erwirkten die Verbraucherschützer einstweilige Verfügungen.
Außerdem hat die Verbraucherzentrale NRW Preisvergleichsportale wie billiger.de, guenstiger.de oder idealo.de angeschrieben und darüber informiert, dass sich die neue Kennzeichnungspflicht auch auf deren Seitengestaltung auswirkt: Denn Portalbetreiber müssen
Onlinehändlern, die ihre Geräte auf Preisvergleichsportalen "bewerben", in unmittelbarer Nähe zu Werbung und Preis entsprechenden Platz einräumen, damit diese die geforderten Pflichtangaben auch unterbringen können. Inzwischen haben die Vergleichsportale ihre Seiten passgenau umgestellt. Allein mit dem Betreiber Amazon geht’s in die Verlängerung: Gegen ihn bereitet die Verbraucherzentrale NRW nun eine Klage vor.

