Denn dass neue Maßnahmen ergriffen werden müssen, steht außer Frage. Weil die EU-weiten Rahmenbedingungen dies verlangen und weil es enorme Effizienzpotentiale sowohl in Unternehmen wie auch in Privathaushalten gibt, die es zu heben gilt. Nur das Was und Wie bedarf intensiver Diskussion.
Die im Auftrag der KfW-Bankengruppe und des WWF erstellte Studie analysiert die Funktionsweise bestehender Quotensysteme in Frankreich, Italien, Dänemark und Großbritannien. Deren Besonderheiten, so die Studie, würde eine direkte Übertragung auf deutsche Verhältnisse ausschließen. Deutlich ist aber bei allen verglichenen Ländern erkennbar, dass durch die neu geschaffenen Rahmenbedingungen zumindest in der Anfangsphase das gezielte Ausschöpfen der einfach erschließbaren Potenziale angeregt wurde.
Für Deutschland stellen die Autoren dar, welche Vor- und Nachteile solche Systeme gegenüber zum Beispiel haushaltsbasierten Förderprogrammen haben könnten und welche Voraussetzungen für eine effiziente Erreichung der gesteckten Einsparziele erfüllt sein müssen. Abschließend entwirft die Studie einen Vorschlag zur Ausgestaltung eines eventuellen deutschen Energieeinsparquotensystems und für seine Einpassung in den bestehenden Rechtsrahmen, der nicht zuletzt den EU-Vorgaben gerecht werden muss.
Bindende Einsparquoten bei den Energieversorgern
Dem Vorschlag der Studienautoren folgend würde den Energieversorgern vorgegeben, in einer bestimmten Periode eine festgelegte Menge an Energie (z. B. Strom, Gas, Heizöl) einzusparen. Diese Einsparungen können die verpflichteten Unternehmen im eigenen Wirkungskreis, bei den eigenen Kunden, erzielen oder bei den Kunden anderer Versorgungsunternehmen, etwa durch die Schaffung von Anreizen zum Kauf hocheffizienter Elektrogeräte oder Heiztechnik, Austausch alter Fenster oder für standardisierbare Maßnahmen in Gewerbe- und Industriebetrieben.
Einsparerfolge als handelbare "weiße Zertifikate"
Der entwickelte Vorschlag sieht zudem eine zusätzliche Handelskomponente vor. Erzielte Energieeinsparungen könnten mittels sogenannter „Weißer Zertifikate“ gehandelt werden. Für durchgeführte Energieeinsparungen bekäme der Akteur entsprechende Zertifikate, die er entweder für das Erreichen seiner eigenen Verpflichtung verwenden oder an andere verpflichtete Marktakteure verkaufen könnte.
Aber nicht nur Energieversorger sollen mit „Weißen Zertifikaten“ handeln können, sondern auch Dritte, beispielsweise Handwerksbetriebe oder Energieeffizienz-Dienstleister. Ähnlich dem Emissionshandel könnten die Pflichtteilnehmer dann Energieeinsparungen selbst umzusetzen oder durch den Zukauf von „Weißen Zertifikaten“ erfüllen.
Grundvoraussetzung für die Effizienz von Energieeinsparquoten ist ein intensiver Wettbewerb zwischen den verpflichteten Unternehmen, denn nur dann haben diese einen Anreiz, die kostengünstigsten Einsparpotenziale zu identifizieren.
Die Transaktionskosten dürfen die verpflichteten Unternehmen und ihre Endkunden einerseits sowie die staatlichen Kontrollinstanzen andererseits nicht übermäßig belasten, was bei der Auswahl der anrechenbaren Einsparmaßnahmen und des Grades der Umsetzungskontrolle berücksichtigt werden muss.
Einsparqoten oder Anreizsystemen - welche Wirkungen sind zu erwarten?
Nicht nur die Wirksamkeit der Instrumente, auch die Finanzierung der durchgeführten Einsparmaßnahmen muss sichergestellt werden. Ein Einsparverpflichtungssystem kann zudem unerwünschte Verteilungswirkungen zur Folge haben. Deshalb werden im Gutachten die unterschiedlichen verteilungspolitischen Wirkungen von Energieeinsparquoten im Vergleich zu haushaltsfinanzierten Anreizinstrumenten beschrieben. Die Ausgestaltung eines solchen Systems muss sich schließlich auch an seinem Beitrag zum Erreichen der gesteckten Energieeffizienzziele messen lassen.
Hohe ungenutzte Einsparpotentiale - in Deutschland und EU-weit
Die drastische Steigerung der Energieeffizienz ist einer der zentralen Eckpfeiler der deutschen Energiewende. Die bisherigen Fortschritte sind – gemessen an den hohen Energieeinsparpotenzialen in Deutschland – bislang gering. Auch im europäischen Ausland sind die Resultate mager. Daher sind weitere Anstrengungen erforderlich.
Am 13. Juni 2012 einigten sich der Europäische Rat, das EU-Parlament und die Kommission auf den Entwurf einer neuen Energieeffizienz-Richtlinie. Kernstück des Richtlinienentwurfs ist die Einführung eines sogenannten Effizienzverpflichtungssystems in allen Mitgliedstaaten, das Energieversorger und –händler verpflichtet, ihren Energieabsatz an Endkunden jährlich um 1,5 Prozent zu reduzieren.
In anderen EU-Mitgliedstaaten wurden solche Systeme bereits vor Jahren eingeführt. Die Mitgliedstaaten können auch durch von der Kommission zu genehmigende alternative Instrumente die geforderten Energieeinsparungen sicherstellen.
Auf eine eindeutige Empfehlung zugunsten der Einsparquote oder Anreizinstrumente sprechen die Autoren nicht aus, weil beide Wege ihre spezifischen Vor- und Nachteile haben. Fest steht: es gibt Diskussions- und Handlungsbedarf. Die kann diesen Prozess vorantreiben und bei der Entscheidungsfindung unterstützen, ob, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Ausgestaltung ein Einsparquotensystem ein Weg zur Energieeffizienzsteigerung in Deutschland sein kann.
Die Studie sowie ergänzende Materialien finden Sie auf kfw.de

