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Grundlagen: Das Kyoto-Protokoll

Bild: Pixelio/geraltAuf der 3. Klimakonferenz in Kyoto 1997 haben die Vertragsstaaten das sogenannte "Kyoto-Protokoll" verabschiedet.

Es ist ein Meilenstein in der internationalen Klimapolitik, da es erstmals völkerrechtlich verbindliche Emissionsreduktionsziele festlegt und mit einem klaren Zeitrahmen versieht. Damit hat das Kyoto-Protokoll dem internationalen Klimaschutz einen Rahmen gesetzt.

In dem Protokoll verpflichten sich die Industriestaaten verbindlich, ihre gemeinsamen Emissionen der sechs wichtigsten Treibhausgase (u.a. Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW’s) im Zeitraum 2008 bis 2012 um 5,2% unter das Niveau von 1990 zu senken. Dabei haben die einzelnen Länder unterschiedliche Emissionsbegrenzungsverpflichtungen akzeptiert, z.B. Deutschland -21%, Großbritannien -12,5%, USA -7%, Japan -6%, Polen -6%, Frankreich +/-0%, Russland +/-0%.

Konkrete Details zur Umsetzung des Protokolls wurden jedoch auf der Konferenz in Kyoto 1997 nicht geklärt. Diese Fragen waren Gegenstand der Verhandlungen auf den Konferenzen in Buenos Aires 1998, Bonn 1999, Den Haag 2000, Bonn 2001 und Marrakesch 2001. Zwischenzeitlich sah es so aus, als ob die Verhandlungen noch scheitern würden, weil die Positionen der verhandelnden Staaten zu weit auseinander lagen. Zentraler Streitpunkt in den Verhandlungen zum Kyoto-Protokoll waren Art und Umfang der verschiedenen Möglichkeiten, Treibhausgase zu mindern (siehe Senken und Kyoto-Mechanismen).

Ein weiterer Rückschlag für die Verhandlungen kam Anfang 2001, als die neu gewählte US-Regierung erklärte, sie würde das von ihrer Vorgänger-Regierung mitverhandelte Kyoto-Protokoll nicht mittragen. Trotzdem konnte bei Enthaltung der USA, auf der Klimakonferenz in Bonn im Juli 2001 ein Durchbruch erzielt werden. Die Umweltminister von über 180 Staaten einigten sich in den strittigsten Fragen auf einen politischen Kompromiss. Auf der wenig später stattfindenden Klimakonferenz in Marrakesch im November 2001 wurde dann ein Paket von Entscheidungen zu dem Bonner Beschluss verabschiedet, das den Verhandlungsprozess zur Ausgestaltung des Kyoto-Protokolls abschloss und alle Regeln zur Durchführung des Kyoto-Protokolls enthält, u.a. zu den "flexiblen Mechanismen", zu den Senken, der Erfüllungskontrolle und den Hilfen für Entwicklungsländer.

Auch wenn das Kyoto-Protokoll das bisher wichtigste Instrument der internationalen Klimapolitik darstellt, ist es doch nicht mehr als ein erster Schritt auf einem langen Weg. Schließlich brauchen wir langfristig bis 2050 eine Reduktion des Treibhausgasausstoßes der Industrieländer um 60-80% gegenüber 1990 - das Kyoto-Protokoll jedoch sorgt nur für die ersten 5%. Deshalb gibt es immer umfangreichere Überlegungen zur Zukunft der internationalen Klimapolitik. Hierzu haben die Verhandlungen 2007 begonnen.
Senken

Wälder, Böden und Meere sind bedeutende natürliche Speicher von Kohlenstoff, sie binden Kohlenstoff aus der Atmosphäre. Das Kyoto-Protokoll erlaubt es, bis zu einem gewissen Maße, forstwirtschaftliche Aktivitäten wie Aufforstung, Wiederaufforstung und Entwaldung in die CO2-Bilanzierung mit einzubeziehen. Die Anrechnung dieser sogenannten Kohlenstoff-Senken hat jedoch gleich mehrere Haken: Erstens besteht bei Senken die Gefahr, dass sie ihre Funktion als Kohlenstoffspeicher jederzeit wieder aufgeben könnten, zum Beispiel durch Waldbrände.

Zweitens ist es sehr schwierig zu bemessen, welche forstwirtschaftlichen Aktivitäten eh stattgefunden hätten und welche zusätzlich, nur aus Gründen des Klimaschutzes, stattfinden. Diese Aktivitäten zu identifizieren und dann auch noch zu berechnen, wie viel Kohlenstoff genau dadurch gebunden wird ist höchst schwierig.

Drittens wächst, bedingt durch die zunehmenden Treibhausgasemissionen des Menschen mit düngender Wirkung, die Vegetation der Nordhalbkugel stark an, der Bestand an Senken nimmt also ohne gezielte Maßnahmen zu.

Eine großzügige Anrechnung von Senken zur Treibhausgasreduktion könnte dazu führen, dass große Staaten wie die USA und Kanada ihre Emissionen noch einmal erheblich steigern dürften, anstatt sie zu reduzieren. Dennoch würden sie ihre Verpflichtungen aus Kyoto-Protokoll erfüllen.
Ratifizierung des Kyoto-Protokolls

Seit 2005 ist das Kyoto-Protokoll in Kraft. Damit ist es völkerrechtlich verbindlich. Dafür musste es von den Parlamenten der beteiligten Staaten ratifiziert werden. Im Kyoto-Protokoll sind zwei Bedingungen festgelegt, die für ein Inkrafttreten erfüllt sein müssen:

  • Mindestens 55 Staaten müssen das Protokoll ratifizieren
  • Diese Staaten müssen mindestens 55% der CO2-Emissionen der Industrieländer von 1990 auf sich vereinigen

Mittlerweile sind beide Bedingungen erfüllt. Das Kyoto Protokoll trat im Januar 2005 in Kraft. Bisher haben 127 Staaten das Kyoto-Protokoll ratifiziert, darunter alle EU-Mitgliedstaaten, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Japan, sowie wichtige Entwicklungs- und Schwellenländer wie Brasilien, China, Mexiko, Indien, Südafrika und Südkorea.

Die USA und Australien hatten erklärt, das Protokoll nicht zu ratifizieren. Um trotzdem die zweite Bedingung zu erfüllen, war es erforderlich, dass Russland das Kyoto-Protokoll ratifiziert. Denn die USA sind für 36,1% des weltweiten Ausstoßes an Treibhausgasen verantwortlich, Russland für 17,4% - ohne eines dieser beiden Länder können die benötigten 55% nicht erreicht werden.

Nach langem Zögern hat die russische Regierung im Oktober 2004 doch noch die Ratifikation des Kyoto-Protokolls in die Wege geleitet und damit den Weg für sein Inkrafttreten freigemacht. Die Duma (Unterhaus des Parlaments) und der Föderationsrat (Oberhaus) haben der Ratifizierung zugestimmt, Präsident Putin hat am 5.11.04 das Kyoto-Protokoll unterzeichnet.
Fortentwicklung der Klimapolitik

Das Kyoto-Protokoll setzt Emissionsreduktionsziele für den Zeitraum 2008-2012, für die "erste Verpflichtungsperiode". Was danach geschehen soll, darüber wird in den nächsten Jahren, ab 2005, verhandelt werden.

Die Bundesregierung und die EU legen besonderen Wert darauf, dabei das langfristige Ziel der Klimarahmenkonvention nicht aus den Augen zu verlieren: eine gefährliche Störung des Klimasystems zu vermeiden. Um dieses Ziel zu erreichen, dürfe die globale Erwärmung gegenüber vorindustriellen Zeiten zu keinem Zeitpunkt mehr als 2°C betragen, fordert die EU. Dafür müssten sich die Industrieländer auf ehrgeizige Treibhausgas-Reduktionsziele festlegen. Die deutsche Bundesregierung ist weiterhin bereit, eine Vorreiterrolle im internationalen Klimaschutz einzunehmen. In ihrer Nachhaltigkeitsstrategie erklärte sie deshalb, ihre CO2-Emissionen bis zum Jahr 2020 um 40% zu senken, wenn die EU sich auf eine Reduktion von 30% festlegt und andere Industriestaaten ähnliche Verpflichtungen eingehen. Langfristig, bis 2050, werden Industriestaaten ihre Emissionen um 60-80% mindern müssen.

Gleichzeitig ist es für die zukünftige Klimapolitik unerlässlich, dass alle großen Emittenten von Treibhaushasen in den Klimaschutzprozess einbezogen werden. Das heißt zum einen, dass die USA, als größter Emittent, wieder ins Boot geholt werden müssen. Zweitens bedeutet es, Schwellen- und Entwicklungsländer schrittweise stärker in das Klimaschutzregime einzubeziehen. Diese Länder müssen ihr Emissionswachstum vom Wirtschaftswachstum entkoppeln. Dafür sind verschiedene Verpflichtungsarten denkbar, zum Beispiel freiwillige Vereinbarungen oder sektorale Ziele. Für die Verpflichtungen der Industriestaaten setzt sich Deutschland jedoch dafür ein, an der Kyoto-Architektur, mit verbindlichen Reduktionszielen, Erfüllungskontrolle und festem Zeitrahmen, festzuhalten.

Die Beschlüsse des Europäischen Rates vom Frühjahr 2007 sind ein erster wichtiger Schritt in diese Richtung. Die EU hat sich verpflichtet, ihre Emissionen bis 2020 gegenüber 1990 um 30% im Rahmen eines internationalen Abkommen zu reduzieren. Damit hat die EU die Führungsrolle im internationalen Klimaschutz übernommen und ein Signal gesetzt, die Blockade bei den internationalen Verhandlungen aufzulösen. Auch die Ergebnisse des G8-Gipfeltreffens in Heiligendamm sind wegweisend für die Verhandlungen eines Klimaschutzregimes nach 2012, da sich die G8-Staaten, einschließlich der USA, für Verhandlungen zu einem Folgeabkommen im Rahmen der Vereinten Nationen ausgesprochen haben. Sie einigten sich zudem darauf, eine Halbierung der Treibhausgasemissionen bis 2050 ernsthaft in Betracht zu ziehen.
Der Weg von Bali über Posen nach Kopenhagen

Die 13. Vertragsstaatenkonferenz (COP) der Klimarahmenkonvention und die 3. Vertragsstaatenkonferenz (MOP) des Kyoto-Protokolls endeten mit der Vereinbarung des "Bali Action Plan". Dieser bildet mit einer Reihe weiterer wichtiger Entscheidungen, die als "Bali Roadmap" bezeichnet werden, eine tragfähige Verhandlungsgrundlage für ein internationales Klimaschutzregime für die Zeit nach 2012, dem Ende der Laufzeit des Kyoto-Protokolls.

Alle Industrie- und Entwicklungsländer einigten sich darauf, den Klimawandel gemeinsam und deutlich stärker bekämpfen zu wollen als bisher. Erstmals haben die Entwicklungsländer bereit erklärt, in Zukunft messbare, berichtspflichtige und überprüfbare eigene Klimaschutzmaßnahmen ergreifen zu wollen, die durch Technologiekooperation, Finanzierung und Kapazitätsaufbau unterstützt werden sollen.

Für das Jahr 2008 sind insgesamt vier Verhandlungsrunden geplant.

Auf der ersten Verhandlungsrunde zum Bali Aktionsplan in Bangkok Anfang April 2008 wurde ein Arbeitsprogramm für die Verhandlungen unter der Klimarahmenkonvention für das Jahr 2008 vereinbart. Folgende Themen werden abgedeckt: Anspruchsniveau, Minderung, Anpassung, Technologiekooperation, Finanzierung. Ende Juni fand in Bonn die zweite Verhandlungsrunde und im August die dritte Verhandlungsrunde in Accra (Ghana) statt.

Die UN-Klimakonferenz im Dezember 2008 in Posen/Poznan (Polen) stellt auf dem Weg nach Kopenhagen eine wichtige Zäsur dar. Wünschenswert wäre die Vereinbarung der wesentlichen Elemente der Architektur des künftigen Übereinkommens für die Zeit nach 2012, das während der Klimakonferenz in Kopenhagen in Dezember 2009 verabschiedet werden soll.

Das Kyoto Protokoll im Volltext (englisch) findet sich auf der Seite des UNFCCC-Sekretariats (hier klicken)


Quelle: BMU Bundesumweltministerium   Stand: August 2008



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