Viele Betreiber kleinerer Anlagen sehen der Änderung der Regelungen über die Emissionshandelspflicht mit Zuversicht entgegen. Es wird allgemein erwartet, dass ab 2013 auch in Deutschland Anlagen mit einem Ausstoß von weniger als 25.000 t CO2- Äquivalent – und bei Feuerungsanlagen max. 35 MW Wärmeleistung – vom Emissionshandel ausgenommen werden.
Vielfach wird aber übersehen, dass diese Erleichterung nicht zum „Nulltarif“ gelten soll: Wenn ein Mitgliedstaat kleine Anlagen ausnimmt, so muss er vergleichbare Maßnahmen vorsehen, wie diese dann zu Emissionsminderungen angehalten werden.
Im Einzelnen gibt es zu solcherlei Maßnahmen in der bundesdeutschen Politik bisher keine konkreten Vorschläge. Vorstellbar und praktikabel wären sicherlich ausstoßabhängige Steuern bzw. Abgaben, welche sich in ihrer Höhe an den aktuellen Preisen für Zertifikate orientieren. Dies lesen viele Beobachter aus der Richtlinie und den flankierenden Dokumenten auch heraus. Klarheit gibt es jedoch nicht vor Ende nächsten Jahres, möglicherweise sogar noch später.
Über die damit derzeit bestehende Planungsunsicherheit hinaus beinhaltet die Regelung für kleine Anlagen einen weiteren Fallstrick. Die Richtlinie verpflichtet den jeweiligen Mitgliedstaat zur jährlichen Überwachung der Emissionen der befreiten Anlagen.
Somit werden die von Emissionshandel freigestellten Anlagenbetreiber weiterhin den Berichtspflichten unterworfen sein. Außerdem sind der Richtlinie entsprechend die Informationen zu Emissionen, Überwachungsvorkehrungen und ergriffenen vergleichbaren Maßnahmen zu veröffentlichen. Dies wird dem einen oder anderen Anlagenbetreiber möglicherweise schwer im Magen liegen: Zwar entfällt möglicherweise die Pflicht, Emissionsberechtigungen abzugeben, aber die Erstellung von Emissionsberichten wird wohl weiter bestehen.
