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Unternehmen und Emissionshandel: Klimaschutz auf der Überholspur (29.11.2009)

BBHKlimaschutz steht hoch im Kurs. Auf europäischer und deutscher Ebene überbieten sich Politiker mit immer weitergehenden Einsparzielen, und nicht wenige Unternehmen fragen sich sorgenvoll, welche Maßnahmen zu welchem Preis ergriffen werden sollen, um 20%, 30% oder gar 40% ihrer Emissionen zu mindern.

Doch nicht nur die Zukunft des Emissionshandels erhitzt die Gemüter. Bis jetzt ist weder die vergangener, erste Handelsperiode von 2005 bis 2007 vollständig aufgearbeitet. Auch die zweite Handelsperiode von 2008 bis 2012 bietet in vielfacher Hinsicht Anlass zu rechtlichen Auseinandersetzungen. (Lesen Sie hier: Die erste und zweite Handelsperiode in der gerichtlichen Auseinandersetzung) Mit der am 23.07.2009 in Kraft getretenen Versteigerungsverordnung gibt es auch Neuigkeiten über den Ablauf der für nächstes Jahr geplanten Versteigerung von Zertifikaten (Lesen Sie hier: Unterm Hammer: Ab 2010 werden Emissionsberechtigungen auktioniert).

Parallel hierzu laufen die Vorbereitungen für die dritte Handelsperiode von 2013 bis 2020. Zwar ist derzeit noch unklar, welche zusätzlichen Belastungen auf Anlagenbetreiber im Detail zukommen. Bereits jetzt ist aber absehbar, dass die Zügel noch erheblich angezogen werden und künftig auch bisher nicht emissionshandelspflichtige Anlagen klimaschutzbedingte Lasten tragen werden (Lesen Sie hier: Der Klimaschutz rüstet auf: Emissionshandel ab 2013).

Gleichzeitig werden die Möglichkeiten, die Ausgaben für Zertifikate durch Klimaschutzprojekte zu verringern, voraussichtlich erheblich eingeschränkt (Lesen Sie hier: Eingeschränkt: Die Zukunft der Klimaschutzprojekte).

Aber auch für aktuell emissionshandelspflichtige Anlagen, welche ab 2013 durch Regelungen des nationalen Gesetzgebers vom Emissionshandel ausgenommen werden, bedeutet dies nicht zwangsläufig eine Kostenreduktion (Emissionshandels-Pflicht versus CO2-Steuer: Wer nicht handeln muss, soll zahlen. Lesen Sie hier)

Trotz der bestehenden Unsicherheiten können auch im Bezug auf den Emissionshandel ab 2013 bereits jetzt erhebliche Erleichterungen in die Wege geleitet werden.

Auch hinsichtlich der Umweltgesetze in sonstiger Hinsicht hat die inzwischen beendete 16. Legislaturperiode zwar nicht mehr alle geplanten Gesetzesvorhaben beenden können, gleichwohl einige Neuregelungen getroffen, die Vertrautes künftig verändern. Insgesamt aber gilt damit: Die klima- und umweltpolitischen Rahmenbedingungen ändern sich stetig. Unternehmen müssen reagieren.

Vorsprung für frühe Vögel: Wettbewerbsvorsprung durch frühe Planung

Alles in allem: Am Horizont ziehen für manches Unternehmen dunkle Wolken auf. Die Belastungen werden gerade ab 2013 spürbar zunehmen. Entsprechend erwarten Experten, dass die Preise von derzeit ca. € 14,00 bis € 15,00 künftig deutlich anziehen. Jüngst veröffentlichte etwa der Branchendienst Point Carbon am 04.11.2009 die Erwartung, dass 2016 für ein Emissionszertifikat € 37,00/t CO2 investiert werden müssen.

Dies lässt viele Unternehmen nun langfristige Strategien diskutieren. Sollte die Übertragungsmöglichkeit von Zertifikaten genutzt und bereits jetzt gekauft werden? Sollten Unternehmen ihren Anlagenpark auf Einsparmöglichkeiten durchforsten? Ist es eine Option, gemeinsam mit Industriestandorten Effizienzanstrengungen etwa im Bereich der Abwärmenutzung zu unternehmen, um bei gleichem Brennstoffeinsatz – und damit gleicher Emission – mehr zu produzieren? Oder begeben sich Unternehmen doch auf das nicht risikolose, aber nach wie vor chancenreiche Feld der Klimaschutzprojekte, wo im Erfolgsfall für deutlich weniger Geld als beim Kauf von Emissionsberechtigungen Zertifikate erlöst werden können?

Gerade angesichts der langen Linien der Klimapolitik lohnt sich natürlich eine frühe und konsistente Planung auch und gerade für Unternehmen, die in einer sich immer schneller verändernden Welt zunehmend im Wettbewerb stehen.

Neuigkeiten im Umweltrecht

Trotz des Scheiterns eines einheitlichen Umweltgesetzbuches (UGB) geht der umweltrechtliche Trend klar in Richtung Vereinheitlichung: Zumindest im Naturschutzrecht, im Wasserrecht und in Teilen des Rechts des Strahlenschutzes wird es künftig eine bundeseinheitliche Regelung geben. Zudem hat der Bundesgesetzgeber einige Unschärfen und Unstimmigkeiten des bestehenden Umweltrechts im ebenfalls jüngst erlassenen „Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt“ beseitigt. Diese Neuregelungen treten im Frühjahr 2010 in Kraft.

Viele Anlagenbetreiber sehen die Änderungen als Erleichterung an. Die föderal bedingte Zersplitterung wird schließlich auch und gerade von den Betroffenen als problematisch empfunden. Die Neuregelungen müssen sich nun natürlich noch bewähren. Gerade die Vereinheitlichung auf Bundesebene bedeutet, dass vielfach vertraute Strukturen entfallen. Hier lauern Fehlerquellen, die im Einzelfall über den Weg gerichtlicher Klagen Projekte zu Fall bringen können. Der Trend zu immer weitergehenderen Klagerechten von Umwelt- und Naturschutzverbänden führt zudem zu einer faktisch wachsenden Kontrolle der peniblen Einhaltung von umweltrechtlichen Regeln.

Eine derzeit laufende Klage des BUND vor dem Europäischen Gerichtshof, das deutsche Recht schränke die Rechte von Umweltverbänden zu sehr ein, deutet an, wohin der Weg führen soll, geht es nach den Verbänden.

Nur wer sich ändert, bleibt sich treu

Insgesamt erwartet die Unternehmen im Emissionshandel eine zunehmend rauere Welt. Die Anforderungen steigen stetig. Künftig werden auch Unternehmen mit hocheffizienten Anlagen unvermeidlich Kosten tragen müssen. Hier aber hilft es nicht mehr, zu klagen: Die Regeln für die Zeit ab 2013 stehen in wesentlichen Zügen fest. Unabhängig vom Ausgang der Klimaverhandlungen von Kopenhagen werden sich nur noch – aber auch immerhin – in Details Änderungen ergeben.

Die Betreiber müssen sich also auf die veränderten Umstände einstellen. Je früher Entscheidungen über die künftige Strategie im Umgang mit dem Klimaschutz getroffen werden, umso höher ist die Chance, Wettbewerbsvorteile zu erzielen, und am Ende gestärkt aus den europäischen Anstrengungen im Kampf gegen die Erderwärmung hervorzugehen. Auch hier scheint zu gelten: Nur wer sich anpasst, bleibt erfolgreich. Nur wer sich ändert, bleibt sich treu.


Quelle: BBH Becker Büttner Held



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