Seit 2008 führt das UVEK im Auftrag des Bundesrates exploratorische Gespräche über die Verknüpfung des Schweizer Emissionshandelssystems mit demjenigen der EU. Ende Juli 2009 erörterten Bundesrat Leuenberger und EU-Umweltkommissar Dimas eine solche Verknüpfung und bekräftigten das gegenseitige Interesse. Am 16. Dezember 2009 hat der Bundesrat ein Mandat für entsprechende Verhandlungen mit der EU-Kommission erteilt. Ziel ist die gegenseitige Anerkennung der Emissionsgutschriften in einem bilateralen Abkommen. In einem nächsten Schritt werden nun die Aussenpolitischen Kommissionen des National- und des Ständerats konsultiert.
Zwei Systeme - ein Markt
Sowohl die Schweiz wie auch die EU haben heute ein in sich geschlossenes Emissionshandelssystem (vgl. Kasten). Dies bedeutet, dass Schweizer Unternehmen weder Gutschriften aus der EU transferieren, noch eigene Emissionsrechte in die EU verkaufen können. Dies soll sich spätestens nach 2012 ändern: Der Bundesrat will das Instrument des Emissionshandels für die zukünftige Klimapolitik stärken und im Hinblick auf eine EU-kompatible Ausgestaltung auf weitere Sektoren und Emissionsquellen ausdehnen. Neben energieintensiven Unternehmen, die heute von der CO2-Abgabe befreit sind und am Emissionshandel teilnehmen, sollen zukünftig auch Raffinerien und bestimmte Anlagen der Energieversorgung und der chemischen Industrie sowie die Luftfahrt eingebunden werden können. Die dafür nötige Revision des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2012 hat er Ende August 2009 dem Parlament unterbreitet.
Auswirkungen auf die Wirtschaft
Die wirtschaftlichen Auswirkungen sind vergleichbar mit einer Gütermarktliberalisierung. Die ins Emissionshandelssystem eingebundenen Unternehmen hätten Zugang zu einem grösseren und liquideren Markt und somit eine höhere Flexibilität für die Erfüllung ihrer Reduktionsverpflichtungen. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die Kosten zur Reduktion einer Tonne CO2 in weiten Teilen der EU geringer sind als in der Schweiz. Dies kommt vor allem energieintensiven Industrien wie Zement oder Mineralölverarbeitung zugute.
Gemäss einer vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) und vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) bei FirstClimate & Econability in Auftrag gegebenen Studie ist eine Verknüpfung des schweizerischen mit dem europäischen Emissionshandelssystem aus gesamtwirtschaftlicher Sicht positiv einzuschätzen. Angesichts der relativ geringeren Emissionsreduktionspotentiale in der Schweiz nimmt die Attraktivität einer Verknüpfung mit steigender Emissionsreduktionsanforderung zu, was mittel- und langfristig von Bedeutung sein wird.
Bestehende Schweizer Regelung laut CO2-Gesetz
Die seit dem 1. Januar 2008 erhobene CO2-Abgabe auf Brennstoffen bildet die Grundlage für das heutige nationale Emissionshandelssystem. Schweizer Unternehmen können sich von der CO2-Lenkungsabgabe befreien lassen, indem sie eine rechtlich verbindliche Verpflichtung zur Begrenzung ihrer energiebedingten CO2-Emissionen eingehen. Diese Unternehmen erhalten handelbare Emissionsrechte zugeteilt. Reduzieren die Unternehmen ihre CO2-Emissionen über das Begrenzungsziel hinaus, können sie die überschüssigen Rechte auf dem CO2-Markt verkaufen. Können sie ihre Reduktionsverpflichtung nicht einhalten, müssen sie zusätzliche Gutschriften erwerben.
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