DEHSt" src="http://www.co2-handel.de/media/09/20_logo/30_politik/D/bund/ministerien_aemter/dehst_dt_emissionshandelsstelle.gif" border="0" vspace="5" hspace="5" />Die DEHSt empfiehlt, neben den zwei Kontobevollmächtigten einen zusätzlichen Kontobevollmächtigten zu ernennen, dessen Zustimmung für die Durchführung einer Transaktion erforderlich ist. So werde die Gefahr, dass kriminelle E-Mail-Abfragen von Kontodaten oder Ähnlichem zu spät erkannt oder sogar durchgeführt werden, deutlich reduziert. Das Vier-Augen-Prinzip lasse sich über ein entsprechendes Formular im Register beantragen.
Konteninhaber haben außerdem die Möglichkeit, sensible Daten des Register-Kontos auszublenden und sie damit einem öffentlichen Zugriff zu entziehen. Dies empfehle sich insbesondere für E-Mail-Adressen, da diese meist Grundlage von Phishing-Angriffen seien. Kontobevollmächtigte können laut DEHSt über ein Feld im Formular ihrer Personendaten angeben, welche Daten sie ausblenden möchten. (DJ)
