Die Kommission sei von den Niederlanden und Norwegen verständigt worden und habe daraufhin alle EU-Mitgliedstaaten gewarnt. Dennoch seien einige betrügerische Transaktionen vollzogen worden. Die Sicherheit der EU-Gemeinschafts- und Zentralregister seien aber nicht gefährdet gewesen. Die Kommission arbeite jetzt daran, die gefälschte Website dauerhaft zu schließen und neue Richtlinien vorzulegen.
Im Emissionshandel wird der nach EU-Recht in den einzelnen Mitgliedstaaten zulässige nationale Höchstausstoß von Kohlendioxid (CO2) auf die Kraftwerksindustrie und andere Industriezweige verteilt. Wer mehr CO2-Emissionsrechte benötigt, als ihm zugeteilt wurden, kann sie sich bei anderen Marktteilnehmern im Börsenhandel kaufen und teilweise ersteigern. Die Obergrenze sinkt mit der Zeit, wodurch die Industrie zur Erforschung und zum Einsatz von saubereren Technologien ermuntert werden soll.
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