So kursierten am Markt verstärkte Meldungen über ein "CER Recycling" der ungarischen Regierung. "Dieses birgt möglicherweise die Gefahr, dass zukünftig sCERs, die nicht mehr compliance-fähig sind, in das ETS gelangen könnten", hieß es von UniCredit. Derartige sCERs ließen sich nur anhand ihrer Blocknummern identifizieren, hieß es weiter. Eine Liste aller bereits eingereichten und somit potentiell von einem "Recycling" betroffenen sCERs sei auf der Seite der Europäischen Union abrufbar.
Die an einen Mitgliedstaat des ETS von Anlagenbetreibern abgegebenen sCERs werden von diesem Staat üblicherweise zur Erreichung seines Kioto-Reduktionsziels im internationalen Emissionshandel bei der UN eingereicht. Sollte ein ETS-Mitgliedstaat aber auch ohne sCERs bereits sein Kyoto-Ziel erreichen, wie im Falle vieler osteuropäischer Staaten, so kann dieser die überschüssigen sCERs verkaufen.
Der Verkauf von zur ETS-Compliance eingereichten sCERs durch einen ETS-Mitgliedsstaat an einen anderen ETS-Mitgliedsstaat oder an Anlagenbetreiber außerhalb des ETS Systems ist somit mit den Kioto-Regelungen konform. "Sollten diese "recycleten" sCERs jedoch wieder zurück in das ETS-System gelangen, können sie nicht erneut zur ETS-Compliance auf Anlagenebene genutzt werden", schreiben die Marktbeobachter von UniCredit weiter.
