Sie wird ab dem vierten Quartal 2010 als „zentraler Kontrahent“ (Zentrale Gegenpartei, Central Counterparty, CCP) das Clearing für das Marktsegment greenmarket übernehmen. Damit wird der Handel mit Emissions-Zertifikaten auf greenmarket noch sicherer und noch schneller.
"Die Einführung des zentralen Kontrahenten (CCP) erhöht unsere Dienstleistungsqualität im Spothandel von European Union Allowances (EUAs) und Certified Emission Reductions (CERs) um einen weiteren Schritt. Sie bereitet uns gleichzeitig mit einer international anerkannten Finanzmarktarchitektur auf die Ende des Jahres geplante Einführung des Terminhandels für Emissionsrechte vor“, so Dr. Christine Bortenlänger, Mitglied des Vorstands der Bayerische Börse AG.
„Der Einsatz eines zentralen Kontrahenten eliminiert das Ausfallrisiko bei Zahlungsunfähigkeit eines Marktteilnehmers, beugt dem Umsatzsteuerbetrug vor und ist gerade für den Terminhandel absolut notwendig“, so Bortenlänger weiter. „Mit unserem Schweizer Partner bieten wir jetzt als erste Börse den Trading-, Clearing- und Settlementprozess im Energiehandel tatsächlich realtime an. Nicht zuletzt werden wir damit die Gebühren auf greenmarket um 25 Prozent senken und somit noch attraktiver für unsere Marktteilnehmer gestalten", so Bortenlänger abschließend.
Der zentrale Kontrahent (Central Counterparty, CCP) ist bei der Abwicklung eines Handelsgeschäftes Partner für beide Parteien und längst fester Bestandteil im Wertpapiergeschäft. Der Kauf beziehungsweise Verkauf von Emissionsrechten auf greenmarket wird vom CCP in Zukunft innerhalb des Clearingprozesses in zwei rechtlich eigenständige Geschäfte aufgeteilt. Sollte eine der beiden Parteien ausfallen, springt der CCP ein und sorgt dafür, dass dem anderen kein Schaden entsteht. Dafür verlangt der CCP von den Clearing-Mitgliedern Sicherheitsleistungen (Margin), die sich in der Höhe nach der tagesaktuellen Risikoeinschätzung der jeweiligen Handelsposition richten. Das Clearing erfolgt nach dem Abschluss des Handelsgeschäftes (Matching), aber vor dessen Abwicklung.
Mehr Sicherheit durch das CCP-Setup
Als zentraler Partner für alle Marktteilnehmer auf greenmarket wird SIX x-clear das Ausfallrisiko eliminieren, indem die Kauf- und Verkaufsseite abgesichert ist. Zudem wird durch den CCP die Post-Trade-Anonymität gewährleistet, d.h. Käufer und Verkäufer treten wegen des dazwischen geschalteten CCP nicht direkt miteinander in Kontakt. Somit bleiben Handelsstrategien – wie im Wertpapiergeschäft üblich – unerkannt und unbekannt. Nahezu ausgeschlossen wird durch den CCP künftig die Möglichkeit eines Umsatzsteuerbetrugs. Zum einen greift bereits seit 1. Juli 2010 auch in Deutschland die sogenannte Reverse-Charge-Regelung – das heißt, der Käufer muss die Umsatzsteuer entrichten und nicht der Verkäufer – zum anderen wurde in der Schweiz, dem Sitz von SIX x-clear, der Mehrwertsteuersatz für Emissionsrechte auf Null gesetzt. Das Umsatzsteuer-Karussell ist damit gestoppt.
Hohe Liquidität durch neues Setup
Der CCP von SIX x-clear sorgt für eine vollautomatisierte Abwicklung von Handel-, Clearing- und Settlement-Services – somit können Handelsstrategien in Echtzeit umgesetzt werden. Diese Realtime-Abwicklung stellt für Handelsteilnehmer zusammen mit den engen Spreads zwischen Geld- und Briefkurs auf greenmarket einen finanziellen, cash-wirksamen Vorteil dar, da sie unmittelbar und im raschen Umschlag über Geld- und Zertifikatsbestände verfügen können.
Mehr Komfort durch das CCP-Setup
Das neue CCP-Setup bietet den Markt-Teilnehmern die Möglichkeit, General- Clearing-Member-Services (z.B. Kreditlinien und einen Online-Konto-Zugriff) zu nutzen, ein einfaches Handling durch die im Commodity-Handel gängige Handelssoftware Global Vision von Trayport sowie ein integriertes Abwicklungssystem von SIX x-clear. Zudem besteht die Wahlmöglichkeit zwischen Netto- und Brutto-Settlement für Clearing-Mitglieder – das heißt das zwischengeschaltete General Clearing Member (GCM) verrechnet alle Kauf- und Verkaufs-Positionen eines Tages und berechnet dem Marktteilnehmer nur die Differenz (Netto-Settlement oder Netting)
