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Emissionshandel: Die dritte Handelsperiode nimmt langsam Konturen an (09.09.2010)

BBHDie europäischen Pläne für die dritte Handelsperiode konkretisieren sich unterdessen weiter. Zwar liegen (zur Enttäuschung vieler Stakeholder) immer noch keine endgültigen Entscheidungen über Benchmarks und Zuteilungen vor. Der Diskussionsprozess hierzu dauert derzeit noch an.

In anderen Bereichen wurden inzwischen jedoch weitreichende Entscheidungen für die Zeit nach 2012 getroffen. Unterdessen wird weiter darüber diskutiert, ob die EU bis 2020 ihre Emissionsreduzierungsziele auf 30% anheben sollte. Zudem wurden zwischenzeitlich erste Handelsgeschäfte über Futures der dritten Handelsperiode getätigt

I. Die Schlacht ums (magere) Buffet …Zuteilungsregeln ab 2013

Der Entscheidungsprozess über die Zuteilungsregeln und die Benchmarks der dritten Handelperiode ist in vollem Gange. Die bei der EU-Kommission eingereichten Daten für die Bestimmung der produktbezogenen Benchmarks wurden einer umfassenden Plausibilitätsprüfung unterzogen. Daraufhin konnten bereits die Ausgangswerte für den endgültigen Benchmark-Wert festgelegt werden. Diese sind jedoch vorläufig und müssen nun nochmals überprüft und verifiziert werden. Bis jetzt steht damit noch nichts endgültig fest.

Auf die – ohnehin in der Richtlinie angelegten – Grundprinzipien der Zuteilung konnte man sich immerhin bereits einigen: So wird für Bestandsanlagen die Zuteilung auf der Grundlage produktbasierter Benchmarks erfolgen. Bei Anlagen, die neben der Herstellung von Benchmark-relevanten Produkten, auch weitere Prozesse durchführen oder keinem der Produkt- Benchmarks zuzuordnen sind, ist diese Vorgehensweise allerdings nicht möglich. Daher soll in diesen Fällen auf der Grundlage des Wärme-Benchmarks, des brennstoff-bezogenen Benchmarks oder auf der Grundlage der historischen Emissionen zugeteilt werden (Fall-Back-Szenario). Bei der Anwendung der drei Auffangmethoden ist in genau dieser Reihenfolge vorzugehen.

Für den Bereich der Neuanlagen bietet vor allem der Begriff der „Kapazität“ noch weitergehenden Diskussions- und Klärungsbedarf. Wichtig vor allem: Als Neuanlagen gelten auch Anlagen, deren Kapazität maßgeblich nach dem 30.06.2011 erweitert wurde. Insbesondere die folgenden drei Fragen gilt es noch zu beantworten: Auf welche Tätigkeit muss sich die Kapazität beziehen? Wann kann von einer signifikanten Kapazitätserweiterung gesprochen werden? Welche Richtgröße ist anzusetzen, um die anfängliche und die erweiterte Kapazität zu bestimmen?

Die Mitgliedstaaten sind sich dabei einig, dass die Sammlung der für die Zuteilung relevanten Daten auf der Grundlage von europaweit einheitlichen Standards erfolgen sollte. Entsprechende Regelungen wurden und werden bereits erarbeitet. Weiterhin sollen – wie schon in der Richtlinie vorgesehen – Möglichkeiten geschaffen werden, um den Verwaltungsaufwand für die Betreiber kleinerer Anlagen mit wenig Minderungspotential zu begrenzen.

Die Kommission wird im Herbst 2010 den endgültigen Entwurf der Zuteilungsregeln vorstellen und dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Entscheidung vorlegen. Ob es wie geplant noch 2010 zu endgültigen Regelungen kommt, ist derzeit noch offen. Insider bezweifeln diesen Zeitplan schon seit Monaten. Man sei inzwischen schon zu sehr im Rückstand. Da der „Herbst“ im Dezember endet, bleibt aber noch etwas Zeit … II. Anzahl der jährlichen Zertifikate der dritten Handelsperiode festgelegt Anfang Juli hat die EU-Kommission entschieden, dass für das Jahr 2013 europaweit insgesamt 1.926.876.368 (also etwas über 1,9 Mrd.) Emissionsberechtigungen zur Verfügung stehen werden (Cap).

Diese Summe hat die Kommission aus den nationalen Allokationsplänen der Mitgliedsstaaten der Jahre 2008 bis 2012 errechnet. Ausgehend von dieser Menge bestimmen sich die Allokationsmengen in den Folgejahren 2014 bis 2020. Über die in der Emissionshandelsrichtlinie festgelegte Absenkung um jährlich 1,74% (also rund 35 Millionen Berechtigungen) steht schon heute fest, wie viele Emissionsberechtigungen zusätzlich zu den Resten aus der 2. Handelsperiode künftig auf den Markt gelangen werden.

Allerdings ist das letzte Wort in dieser Sache noch nicht gesprochen. Denn es werden – wie bereits in der Richtlinie festgelegt – weitere Sektoren (wie etwa Aluminium) und Gase (wie etwa Lachgas) in den Emissionshandel einbezogen. Für diese werden noch gesonderte Mengen in die Gesamtmenge eingestellt. Eine Entscheidung hierüber hat die Kommission für September 2010 angekündigt.

III. Entscheidung zur Auktionsplattform gefallen

Eine gemeinsame europaweite Auktionsplattform oder nationale Versteigerungen wie bisher: Um diese Frage wurde in den letzten Monaten in Brüssel gerungen. Wie nicht anders zu erwarten war, befürwortete die EUKommission eine gemeinsame Plattform.

Die Mitgliedsstaaten befürchteten von einer solchen Regelung nicht nur einen Wettbewerbsverlust. Auf lange Sicht fürchtete man auch, dass bei einem solchen Modell die Erlöse eines Tages in den EU-Haushalt fließen könnten.

Erst Mitte Juli wurde ein Kompromiss gefunden: Es wird eine gemeinsame Plattform geben; unter bestimmten Voraussetzungen können die Mitgliedsstaaten allerdings eine eigene Plattform betreiben. Dem Vernehmen nach wird die Bundesrepublik diese Möglichkeit zumindest ernsthaft in Betracht ziehen. Ob dies auch gilt, wenn die European Energy Exchange AG (EEX) in Leipzig den Zuschlag für die von der EU-Kommission geplante europäische Auktionsplattform erhalten sollte, steht aber noch nicht fest.

IV. Noch mehr Diät? – Reduktionsziel von 30% in der Diskussion

Die bestehende Rechtslage verpflichtet Europa, den CO2-Austoß bis 2020 um 20% zu verringern. Allerdings wird schon seit 2008 diskutiert, ob eine Anhebung dieses Ziels auf 30% sinnvoll und politisch mehrheitsfähig ist. Im Juni hatte die EUKommission zunächst die Absicht aufgegeben, eine solche weitere Absenkung zu fordern. Allerdings haben sich Mitte Juli die Umweltminister Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens zu diesem höheren Reduktionsziel bekannt. Dieses steht damit erneut auf der politischen Agenda. Es bleibt also abzuwarten, wie sich diese Diskussion fortentwickeln wird. Das deutsche Energiekonzept jedenfalls spricht jedenfalls hier eine eindeutige Sprache.

V. Erste Futures der dritten Handelsperiode auf dem Markt

Vor dem Hintergrund der näher rückenden dritten Handelsperiode stellen sich auch die Handelsplätze bereits auf die Zeit nach 2012 ein: Am 16. Juli 2010 wechselten die ersten EUA-Futures der dritten Handelsperiode auf dem von der EEX und der Eurex betriebenen Markt für Emissionsrechte den Besitzer. Die Möglichkeit zum Handel von EUA-Futures für die Lieferung im Jahr 2013 und 2014 besteht seit dem 30. Juni.


Quelle: Becker Büttner Held (BBH)

Der vorstehende Beitrag ist Teil des Newsletters Nr. 17 von BBH



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