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EU-Stahlhersteller kämpfen weiter gegen CO2-Zertifikatsvergabe (13.06.2012)

Europas Stahlhersteller wehren sich weiter gegen die von der EU-Kommission festgelegten Maßstäbe für die Zuteilung kostenloser Kohlendioxid-Emissionsberechtigungen für die Jahre 2013 bis 2020.

Nachdem das Gericht der Europäischen Union sowohl die Klage des Dachverbandes der Eisen- und Stahlindustrie Eurofer abgewiesen hat als auch die Einzelklagen von ThyssenKrupp, Salzgitter AG, Hüttenwerke KruppMannesmann, ROGESA Roheisengesellschaft Saar und der österreichischen Voestalpine, wollen die Stahlhersteller nun auf nationaler Ebene klagen. Die Klagen vor dem Europäischen Gericht wurden im Juli 2011 eingereicht.

Bild: Wikimedia PDDie Klagen richten sich gegen die von der EU-Kommission Ende April 2011 beschlossenen Regelungen über die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten für die Jahre 2013 bis 2020. Juristisch stützen sich die Klagen der Stahlindustrie auf Vorgaben der europäischen Emissionshandelsrichtlinie. Diese war 2009 auf Drängen des Europäischen Parlaments um einen Passus ergänzt worden, der zu einer Entlastung der Hochöfen und Stahlwerke von den strengen CO2-Minderungsvorgaben der EU führen sollte. Nach Ansicht der Kläger hat die EU-Kommission diese Entlastungsregel bei der Festlegung der technischen Benchmarks für Sinteranlagen, Hochöfen und Stahlwerke jedoch missachtet und ungerechtfertigte Abzüge bei den kostenlosen Emissionszertifikaten für die integrierten Hüttenwerke vorgenommen.

Die Betreiber aller Stahlanlagen - selbst der technisch besten - müssten nach Ansicht der Kläger deshalb 8,6% mehr CO2-Rechte zukaufen. Die Kosten des Emissionshandels erhöhen sich für die EU-Stahlindustrie nach Angaben von Eurofer dadurch um knapp 5 Mrd EUR auf 11 Mrd EUR. Rechne man noch indirekte Kosten durch den Strompreis hinzu, der wegen der künftigen Versteigerung der CO2-Zertifikate steigen werde, erhöhten sich die Gesamtkosten für die Branche im Zeitraum 2013 bis 2020 auf 23 Mrd EUR.

Eurofer betonte in einer ersten Stellungnahme, dass das Europäische Gericht nicht in der Sache entschieden habe. Es habe per Beschluss lediglich festgehalten, dass zunächst ein nationales Gericht über die Zuteilung der Zertifikate an die Unternehmen eines Landes entscheiden müsse. Erst nach einem entsprechenden Gerichtsurteil auf nationaler Ebene könne das Europäische Gericht in Luxemburg mit der Sache befasst werden.

Dies sei zwar eine Verzögerung, die Stahlproduzenten würden aber nun auf nationaler Ebene aktiv, erklärte Eurofer. Allerdings bedeute dies auch, dass die Stahlindustrie vor Inkrafttreten der Richtlinie zum Europäischen Emissionshandel am 1. Januar 2013 keine Planungssicherheit haben werde. Denn die Zertifikate würden vorerst weiter auf Basis der von der Kommission in einer Durchführungsverordnung festgesetzten Benchmark vergeben. "Wenn allerdings ein Gerichtsverfahren auf nationaler Ebene erfolgreich ist, muss die Kommission möglicherweise ihre Benchmarks nachträglich ändern", hofft man bei Eurofer.

Die Vergabe der Zertifikate muss laut EU-Richtlinie so gestaltet sein, dass die effektivsten Anlagen auch ausreichend Zertifikate für alle ihre Emissionen erhalten. Dies müsse auf rund fünf von einhundert Unternehmen zutreffen. "Das ist eindeutig nicht der Fall bei den von der Kommission festgesetzten Benchmarks", stellt Eurofer in der Reaktion auf den Gerichtsbeschluss fest. Die Stahlindustrie erhalte daher eindeutig zu wenig kostenlose Emissionszertifikate.

"Das Luxemburger Gericht hat in seinem Beschluss über die Rechtmäßigkeit der Benchmark-Festlegung für flüssiges Roheisen selbst gar nichts gesagt. Die eigentliche Frage ist also nicht beantwortet und muss nun zunächst den nationalen Gerichten vorgelegt werden", erläutert Rechtsanwalt Stefan Altenschmidt von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft in Düsseldorf. Er vertritt Eurofer und die Stahlunternehmen in den Rechtsverfahren. Bevor es zur Klageerhebung von den nationalen Gerichten kommen könne, müssten jedoch erst die Zuteilungsbescheide ergehen. Gegen diese müssten die Stahlhersteller dann Widerspruch einlegen und - wenn dieser zurückgewiesen wird - Klage erheben. Auch die erstinstanzlichen Gerichte könnten den Europäischen Gerichtshof anrufen. "In Deutschland wird die Entscheidungsfindung in diesem Prozess ein bis eineinhalb Jahre dauern", sagt Altenschmidt. Er ist von der Entscheidung des Luxemburger Gerichts vor allem deshalb enttäuscht, weil diese wieder deutlich mache, dass die europäische Rechtschutzgewährung nicht effektiv genug sei und zu lange dauere. "Unternehmen müssen jetzt mit einigen Jahren der Unsicherheit rechnen. Dem hätte Luxemburg mit einer schnellerer Entscheidung entgegenwirken können", meint der Rechtsanwalt.

Viele deutsche Anlagenbetreiber aus der Stahlbranche haben nach seinen Angaben bereits in ihren Zuteilungsanträgen die höheren, von der Branche selbst vorgeschlagenen Benchmarks angesetzt und nicht die niedrigeren der EU-Kommission. Er rechnet damit, dass die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) die niedrigeren Benchmarks zur Anwendung bringen wird und damit die Zuteilung laut Bescheid deutlich zu niedrig ausfallen wird. "Gegen den Zuteilungsbescheid wird das eine oder andere Unternehmen dann sicherlich auch klagen." (DJ/sir)


Quelle: djnewsletters.de / Dow Jones TradeNews Emissions

© Bild: Wikimedia PD



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