BankingUnter Banking versteht man das Ansparen nicht benötigter Emissionszertifikate für die Nutzung in zukünftigen Verpflichtungsperioden. Dies ist insbesondere dann lohnend, wenn mit steigenden Zertifikatspreisen gerechnet wird oder eine Unabhängigkeit von künftigen Zertifikatspreisen angestrebt wird. Siehe auch Borrowing. Beim EU-Emissionshandel ist Innerhalb Deutschlands die Verwendung von Emissionsberechtigungen der Zuteilungsperiode 2005-2007 in der Zuteilungsperiode 2008-2012 nicht möglich (§ 20 ZuG 2007). Nicht benutzte Emissionsberechtigungen werden nach dem 30. April 2008 gelöscht. In darauf folgenden Zuteilungsperioden wird Banking möglich sein. BaselineReferenzszenarioBaselines werden zur Ermittlung der Emissionsreduktionen durch CDM- und JI-Projekte verwendet. Eine Baseline stellt den Verlauf der Treibhausgasemissionen des Referenzszenarios dar, d. h. die Situation, die sich ohne das Projekt ergeben hätte. Grundlage ist hierbei die Überlegung, welche Entwicklung ohne den ökonomischen Anreiz der Zertifikatvergabe zu erwarten gewesen wäre. Baseline and Credit AnsatzDer Handel von Emissionsreduktionsgutschriften wird auch als Baseline and Credit Ansatz bezeichnet, da die Vergabe von Gutschriften (Credits) nur erfolgt, wenn Emissionen eines Referenzfalls (Baseline) unterschritten werden. Siehe auch Credit Trading. Baseline-AnsatzDer Baseline-Ansatz ist Grundlage für die Baseline-Methode. Die Projektteilnehmer sollen bei der Auswahl der Baseline-Methode denjenigen der drei möglichen Ansätze auswählen, der am besten für die Projektaktivität geeignet ist. Bei der Wahl und Begründung des am besten passenden Ansatzes sollen die Hinweise des Executive Boards berücksichtigt werden. Die zur Auswahl stehenden Ansätze ähneln denen von Quellenprojekten, weisen jedoch auch klare Unterschiede auf: Anfallende oder historische Veränderungen in den Kohlenstoffbeständen der Kohlenstoff-Reservoire innerhalb der Projektgrenze, soweit anwendbar. Veränderungen in den Kohlenstoffbeständen der Kohlenstoff-Reservoire innerhalb der Projektgrenze von einer Landnutzung, die unter Berücksichtigung von Investitionsbarrieren die ökonomisch attraktivste Alternative darstellt. Veränderungen in den Kohlenstoffbeständen der Kohlenstoff-Reservoire innerhalb der Projektgrenze aufgrund der wahrscheinlichsten Landnutzung zum Zeitpunkt des Projektstarts. Baseline-MethodeEine Methode ist die Anwendung eines Ansatzes zur Umsetzung einer individuellen Projektaktivität, die auch Aspekte wie den Sektor oder die Region widerspiegelt. Keine Methode wird a priori ausgeschlossen, so dass die Projektteilnehmer die Möglichkeit haben eine Methode vorzuschlagen. Baseline-Netto-Treibhausgasbindung durch SenkenDie Summe der Veränderungen in den Kohlenstoffbeständen der Kohlenstoffspeicher (Carbon Pools) innerhalb der Projektgrenze, die ohne die Durchführung des Auf- oder Wiederaufforstungsprojektes aufgetreten wäre. BasisjahrDie Festsetzung von Reduktionszielen erfolgt durch die Festlegung eines Basisjahrs, dessen Emissionswerte als Referenzwerte eingesetzt werden und zur Berechnung der prozentualen Minderungsleistung der einzelnen Staaten dient. Im Kyoto-Protokoll wurde für die Annex-I-Staaten und die meisten Treibhausgase (CO2, CH4, N2O) als Basisjahr 1990 vereinbart. 1995 wurde als Basisjahr für die F-Gase wie HFC, PFC und SF6 festgesetzt. Transformationsländer dürfen sich ein anderes Basisjahr wählen (Artikel 3.5 ), wie dies Bulgarien (1988), Ungarn (durchschnittliche Emissionsmenge der Jahre 1985-1987), Polen (1988) und Rumänien (1989) getan haben. BegrünungAnthropogene Aktivitäten zur Vermehrung von Kohlenstoffspeichern auf Flächen von mindesten 0,05 ha. Die Aktivität darf nicht unter die Definitionen Aufforstung oder Wiederaufforstung fallen. BenchmarkEin Benchmark ist ein für eine Anlagenkategorie spezifischer Emissionswert, welcher in Form von Emissionen pro Output angegeben wird und sich entweder an einem Durchschnitt oder am Stand der Technik der jeweiligen Kategorie orientiert. Die Verwendung von Benchmarks wird als Grundlage für die Allokation beim Emissionsrechtehandel diskutiert. BerichterstattungReportingBis zum 31.März jeden Jahres muss jedes am Emissionshandel teilnehmende Unternehmen folgende Daten für jede bzw. Anteile an Betriebsstätten an die zuständige Behörde berichten: Elektrizitäts- und Wärmeproduktion, Brennstoffverbrauch und CO2-Emissionen sowie umgesetzte oder geplante Reduktionsmaßnahmen. Betriebliche EinrichtungenArtikel 12 des Kyoto-Protokolls fordert die Bildung betrieblicher Einrichtungen zur Validierung vorgeschlagener CDM-Projekte und zur Verifizierung und Zertifizierung der erzielten Emissionsreduktionen bzw. des erzielten Abbaus von Emissionen. Diese Einrichtungen unterstehen dem Exekutivrat und letztendlich der COP / MOP. BiobrennstoffeEin aus organischer Trockenmasse oder brennbaren Pflanzenölen hergestellter Brennstoff.
BiogasWenn biologische Substanzen (Biomasse) vergären, entstehen unter Einsatz von Bakterien brennbare Gase, die sich auch für die Wärme- und Stromproduktion nutzen lassen. Bei der anaeroben Vergährung - also Zersetzung ohne Sauerstoffzufuhr - wird etwa 2/3 Methan (CH4) und etwa 1/3 Kohlendioxid (CO2) freigesetzt. Dabei ist das Methangas der energetisch nutzbare Anteil des Biogases. Für die Vergährung kommen als Biomasse Gülle und Mist ebenso zum Einsatz wie Mais, Getreide oder Grasschnitt. Oft wird das gewonnene Biogas in einem angegliederten Blockheizkraftwerk zur Stromgewinnung eingesetzt oder direkt ins überregionale Netz der Gasversorger eingespeist. Die Energiedichte des Biogases beträgt 5.5-7.5 kWh/Nm3 oder 5-7kWh/kg. Die Einheit Nm3 (Norm-Kubikmeter) bedeutet Kubikmeter eines Gases unter Normalbedingungen: 1013 Hectopascal, 293 Kelvin (bzw. 1013 mbar, 20 Grad Celsius). Ähnlich wie Holz gilt Biogas als klimaneutraler Energieträger: Bei seiner Verbrennung wird nur so viel Kohlendioxid freigesetzt wie die Pflanzen zuvor der Umwelt entzogen haben.
BiomasseOrganische TrockenmasseDie gesamte organische Trockenmasse bzw. die gesamte gespeicherte Energie lebender Organismen. Biomasse kann entweder direkt durch Verbrennen (z.B. Holz) oder indirekt durch Fermentation zu Alkohol (z.B. Zucker) bzw. die Gewinnung brennbarer Öle (z.B. Sojabohnen) als Brennstoff dienen. BorrowingHierbei handelt es sich um die vorzeitige Nutzung von Emissionsrechten, d. h. Rechte zukünftiger Verpflichtungsperioden werden bereits in der Gegenwart verwendet. Borrowing stellt somit den Gegensatz zum Banking dar. Borrowing zwischen den Verpflichtungsperioden ist im Kyoto-Protokoll nicht erlaubt und ist beim europäischen Emissionsrechtehandel zwischen den Verpflichtungsperiode auch nicht vorgesehen, sondern dort ist nur das Borrowing zwischen den einzelnen Jahren innerhalb einer Periode möglich. BraunkohleKohleBraunkohle ist im Vergleich zu Steinkohle durch einen hohen Wassergehalt und - für fossile Brennstoffe - vergleichsweise geringen Energiegehalt gekennzeichnet. Der Energiegehalt von Braunkohle liegt bei der sogenannten Weichbraunkohle im Bereich zwischen 7.500-12.500kJ/kg (2,1-3,5 kWh/kg), für die Hartbraunkohle bei 20.000-30.000 kJ/kg (5,5-8,3 kWh/kg). BrennstoffwechselDie Bereitstellung der Energieversorgung unter Verwendung verschiedener Brennstoffe. BrennstoffzelleEine elektrochemische Vorrichtung, ähnlich einer Batterie, die Wasserstoff und Sauerstoff kombiniert, um Elektrizität, Wärme und Wasser zu produzieren. Der benötigte Wasserstoff kann entweder aus reinem Wasserstoff oder einer Reihe anderer Brennstoffe (wie z.B. Methanol oder sonstiger Kohlenwasserstoffe) stammen, die zuerst in Wasserstoff und Kohlendioxid (CO2) umgewandelt werden. BrennwertkesselHeizkesselBrennwertkessel ist ein Heizkessel, der für die Kondensation eines Großteils des in den Abgasen enthaltenen Wasserdampfes konstruiert ist. BubbleZusammenschluss verpflichteter Staaten, ErfüllungsgemeinschaftZusammenschluss verpflichteter Staaten, die gemeinsam nach Artikel 4 des Kyoto-Protokolls ihre Minderungsziele erfüllen wollen. Das Burden Sharing der EU stellt einen Bubble dar. Burden Sharing, LastenteilungDie Europäische Union hat sich im Kyoto-Protokoll zu dem einheitlichen Ziel verpflichtet, ihre Emissionen um 8 Prozent zu vermindern. Innerhalb der Europäischen Union wurde dieses Ziel auf die EU-Mitgliedsstaaten im so genannten Burden Sharing Abkommen verteilt. Bei der Ratifizierung des Kyoto-Protokolls wurden die neuen Ziele für die einzelnen Mitgliedsstaaten auch völkerrechtlich verbindlich. Folgende Minderungs- bzw. Stabilisierungsziele gegenüber 1990 sollen in den Jahren 2008 bis 2012 erreicht werden: Belgien -7,5 % Dänemark -21,0 % Deutschland -21,0 % Finnland 0,0 %Frankreich 0,0% Griechenland +25,0 % Irland +13,0 % Italien -6,5 % Luxemburg -28,0 % Niederlande -6,0 % Österreich -13,0 % Portugal +27,0 % Schweden +4,0 % Spanien +15,0 % UK -12,5 % EU Total -8,0 % Business as UsualBAUAktivitäten, die auch ohne den Anreiz der Zertifikatvergabe im Rahmen von CDM oder JI durchgeführt worden wären, bezeichnet man als Business as Usual (BAU). Auch solche Aktivitäten können zu Emissionsminderungen führen, beispielsweise bei der Umsetzung gesetzlich vorgegebener strikterer Emissionsstandards oder bei der notwendigen Modernisierung von Anlagen, die eine Effizienzsteigerung als Nebeneffekt aufweisen. Für solche Projekte dürfen keine Minderungsgutschriften vergeben werden, da sie zu keinen zusätzlichen Reduktionen führen und daher nicht als JI- und CDM-Projekte zulässig sind. Würden für solche Projekte Gutschriften ausgegeben, würde es durch die Kyoto-Mechanismen de facto nicht zu einer Reduktion der Treibhausgase kommen, sondern zu einer Zunahme, denn wegen dieser Gutschriften würde bei den Erwerbern der Zertifikate mehr emittiert. Siehe auch Zusätzlichkeit. BVTBeste Verfügbare TechnikenDie Forderung nach Anwendung der "Besten Verfügbaren Techniken" (BVT) bei allen neuen Anlagen, spätestens ab 2007 auch bei allen bestehenden Anlagen ist wesentliches Element der IVU-Richtlinie. Dabei definiert die Richtlinie in Artikel 2 (11) die Besten Verfügbaren Techniken als "effizientesten und fortschrittlichsten Entwicklungsstand der Tätigkeiten und entsprechenden Betriebsmethoden, der spezielle Techniken als praktisch geeignet erscheinen lässt, grundsätzlich als Grundlage für die Emissionsgrenzwerte zu dienen, um Emissionen in und Auswirkungen auf die gesamte Umwelt allgemein zu vermeiden oder, wenn dies nicht möglich ist, zu vermindern. "Beste": die Techniken, die am wirksamsten zur Erreichung eines allgemein hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt sind. " "Verfügbare": die Techniken, die in einem Maßstab entwickelt sind, der unter Berücksichtigung des Kosten/Nutzen-Verhältnisses die Anwendung unter in dem betreffenden industriellen Sektor wirtschaftlich und technisch vertretbaren Verhältnissen ermöglicht, gleich, ob diese Techniken innerhalb des betreffenden Mitgliedstaats verwendet oder hergestellt werden, sofern sie zu vertretbaren Bedingungen für den Betreiber zugänglich sind; "Techniken": sowohl die angewandte Technologie als auch die Art und Weise, wie die Anlage geplant, gebaut, gewartet, betrieben und stillgelegt wird; |
29.07.2010
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